Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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EU-Agrarpolitik und Förderung
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört seit Beginn der Einigung Europas zu den wichtigsten Aufgabenfeldern europäischer Politik.
Dem Wandel der Lebensverhältnisse in Europa wurde die GAP immer wieder angepasst. Globalisierung, Klimawandel und die Stärkung des ländlichen Raums werden das zukünftige Profil der GAP prägen. Dabei steht die Landwirtschaft im Spannungsfeld zwischen sozialer und ökologischer Verantwortung sowie wirtschaftlichen Notwendigkeiten für nachhaltiges unternehmerisches Handeln.
Die klassische Stützung der Agrarpreise hat nahezu ausgedient. Landwirtschaft orientiert sich am Markt. Heute erhalten die Landwirte Direktzahlungen sowie weitere Förderungen, die an Auflagen wie etwa bei der Lebensmittelsicherheit, beim Tierschutz und beim Umweltschutz gebunden sind. Neben den EU-Mitteln erhalten Landwirte Fördermittel des Bundes und der Länder, wie zum Beispiel Investitionszuschüsse oder Zahlungen aus Agrarumweltprogrammen.
Berichte über die Tagungen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei
Dadurch profitieren über 500 Millionen Bürger und Bürgerinnen in 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union von einem vielfältigen Nahrungsmittelangebot, von einheitlichen Qualitätsstandards, geschützten Herkunftsangaben und Ursprungsbezeichnungen sowie von umfassenden Informationspflichten der Hersteller.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) gehört zu den wichtigen Aufgabenfeldern europäischer Politik. Auch wenn die Mitgliedstaaten in der Umsetzung der GAP durch das neue Umsetzungsmodell zunehmend mehr Gestaltungsspielräume und mehr Verantwortung erhalten, zählt die GAP weiterhin zu den am stärksten vergemeinschafteten Politikbereichen der EU.
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. Seit 2015 gilt ein neues System, mit dem die Zahlungen noch stärker als bisher auf die Entlohnung bestimmter gesellschaftlicher Leistungen orientiert werden.
Die Öko-Regelungen (ÖR) sind ein zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2023 bis 2027. Sie bilden mit der Konditionalität und den Agarumwelt-und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule eines der drei Kernelemente der sogenannten Grünen Architektur der GAP.
Staatliche Beihilfen in der EU sind Finanzmittel eines Mitgliedstaates, die auf ein Unternehmen übertragen werden. Dazu zählen beispielsweise direkte finanzielle Zuwendungen, Schuldenerlasse, verbilligte Darlehen oder auch Bürgschaften und Steuervergünstigungen.
Die Europäische Union beteiligt sich an der Finanzierung von Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen, um die Verbraucher über landwirtschaftliche Erzeugnisse zu unterrichten.
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM), Ökologischer Landbau und Tierschutzmaßnahmen sind wesentliche Instrumente zur Erreichung von Umweltzielen in der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik.
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes.
Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.
Verfassungsziel ist es, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland herzustellen. Große Unterschiede in der Förderung der Agrarstruktur der Bundesländer stünden diesem Ziel entgegen. Deswegen wird die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern betrachtet.
Die "EU-Ratsberichte" geben Einblick in die Inhalte und Ergebnisse der Tagungen des "Rates für Landwirtschaft und Fischerei" (kurz auch "Agrarrat" genannt) der Europäischen Union.
Förderungsgrundsätze(Thema:Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes")
Der Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat am 14. Dezember 2023 und am 4. Juli 2024 die Förderungsgrundsätze für den GAK-Rahmenplan 2024 bis 2027 beschlossen.
Die Öko-Regelungen (ÖR) sind ein zentrales Element der Gemeinsamen Agrarpolitik in der Förderperiode 2023 bis 2027. Sie bilden mit der Konditionalität und den Agarumwelt-und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule eines der drei Kernelemente der sogenannten Grünen Architektur der GAP.
Die regierungstragenden Fraktionen haben sich auf ein Agrarpaket geeinigt, das die Land- und Forstwirtschaft entlastet. Das Agrarpaket umfasst Änderungen im Steuerrecht (Tarifglättung), Änderungen in der Ausgestaltung von Lieferketten (Agrar-Organisationen-Lieferkettengesetz - AgrarOLkG) sowie Änderungen bei der Konditionalität und den Öko-Regelungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik.
Mit dem Arbeitsstab Ländliche Entwicklung hat die Bundesregierung beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2015 auf der politischen Ebene ein Austauschgremium über die Politik der Bundesressorts zur Entwicklung ländlicher Räume geschaffen.