Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Tiere
Für die deutsche Landwirtschaft sind Tierzucht und Tierhaltung wichtige Standbeine. Wir verfolgen das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen und den Betrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive bieten.
Die Tiergesundheit ist dabei wichtig für das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit der Tiere. Dazu tragen sichere Futtermittel, die verantwortungsvolle Anwendung von Tierarzneimitteln und eine effektive Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen bei.
Zentraler Grundsatz des Tierschutzgesetzes für alle Bereiche der Tierhaltung ist: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Das gilt auch für die Privathaushalte, in denen Millionen Haustiere gehalten werden.
Tierschutzkommission des BMEL
Im Jahr 2020 wurde die Tierschutzkommission berufen
Durch die Zunahme des internationalen Handels und die weltweit steigende Nachfrage nach Fleisch, Milch und Eiern steht die Nutztierhaltung ständig vor neuen Herausforderungen.
Für die Haltung von Nutztieren hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorgaben an die Züchtung, Haltung, medizinische Behandlung, Transport und Schlachtung von Tieren gemacht. Sie zielen darauf ab, dass ein Tier seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten und unnötiges Leid sowie Umweltbelastungen vermieden werden.
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Tierwohl ist ein zentrales Thema im BMEL. Für die Nutztiere, aber auch für Haus- und Versuchstiere haben wir wertvolle Fortschritte erzielt.
Wir wollen die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest machen. Tierhaltung ist zukunftsfest, wenn sie tier- und klimagerecht ist sowie Landwirtinnen und Landwirten verlässliche, langfristige – auch wirtschaftlich tragfähige – Perspektiven bietet. Für eine tier- und klimagerechte Tierhaltung müssen wir weniger Tiere besser halten – und diese bessere Qualität sollte unserer Gesellschaft auch etwas wert sein.
Tierzucht und Tierhaltung sind wichtige Standbeine der deutschen Landwirtschaft. Wir verfolgen das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen und den Betrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive bieten.
Auch Haustiere wollen wir bestmöglich schützen. Das betrifft Hund, Katze und Maus ebenso wie Exoten und Wildtiere. Oft wissen Besitzer zu wenig über die speziellen Bedürfnisse und Besonderheiten ihrer Tiere. Das BMEL hat deshalb gesetzlich geregelt, dass Tierhandlungen ihre Kunden schriftlich über die wesentlichen Bedürfnisse ihres neu erworbenen Tieres informieren müssen.
Die Gesundheit ihrer Tiere zu erhalten ist eine zentrale Aufgabe aller Tierhalter. Tiergesundheit ist die Basis für eine leistungsfähige Landwirtschaft und die Produktion sicherer Lebensmittel. Tiere brauchen für die Erhaltung ihrer Gesundheit gute Haltungsbedingungen, eine wirksame Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, geeignete Futtermittel sowie wirksame und zugelassene Tierarzneimittel.
Tierarzneimittel wie zum Beispiel Antibiotika sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Ihr verantwortungsvoller Einsatz dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Bevor Tierarzneimittel eingesetzt werden können, müssen sie auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft sein.
Lebende Tiere und tierische Erzeugnisse werden zunehmend national und international verbracht. Hierfür, aber auch für das Reisen mit Heimtieren, gelten besondere Regeln. Das gilt auch für das Mitbringen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs (zum Beispiel Wurst, Fleisch oder Käse) von Reisen. Die Regelungen dienen dazu, die Einschleppung oder Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Hinweise zur Mitnahme von Erzeugnissen tierischen Ursprungs im Reisegepäck finden Sie hier.
Futtermittel dienen der Ernährung von Nutztieren, Haustieren und anderen von Menschen gehaltenen und gefütterten Tieren und tragen damit ganz wesentlich zur Gesunderhaltung und zur Leistungsfähigkeit dieser Tiere bei. Was Nutztiere über die Futtermittel aufnehmen, kann über das Tier auch auf den Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen.
Die Jagd stellt eine Form der Nutzung wildlebener Tiere dar ähnlich der Fischerei. Die Nutzung von Wildtierbeständen muss sich weltweit – wie alle anderen Wirtschaftsbereiche auch – am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren.
Bundestag und Bundesrat haben den Weg freigemacht für das von Bundesminister Özdemir vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung. Das Gesetz ist im August 2023 in Kraft getreten. Es soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind.
Wenn der Urlaub vor der Tür steht und die Planung für die freien Tage beginnt, dann sollten sich Tierbesitzer folgende Fragen stellen: Nehme ich mein Haustier mit auf Reisen oder gebe ich es für die Zeit in andere Hände? Was muss ich beachten, wenn ich aus meinem Urlaubsland ein Haustier mit in die Heimat bringe?
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind.
Die Einreise von Heimvögeln aus Ländern außerhalb der EU (Drittländer) erfolgt unter kontrollierten Bedingungen, um eine Einschleppung und Ausbreitung der "Geflügelpest" zu verhindern.
In zahlreichen Milchkuhbetrieben aus mehreren Bundesstaaten der USA wurden Infektionen mit Geflügelpestviren festgestellt. Es gibt keine Hinweise auf ähnliche Infektionsgeschehen außerhalb der USA. Besonders wichtig ist in der jetzigen Situation ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), sind bereits vorsorglich aktiv geworden.
Zuchtmaterial umfasst Samen, Eizellen und Embryonen von Landtieren (v.a. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Equiden), die zur künstlichen Fortpflanzung bestimmt sind sowie Bruteier von Geflügel.
Die Verbesserung des Tierschutzes hat für die Bundesregierung eine hohe Priorität. Im Koalitionsvertrag wurden hierzu zahlreiche Vereinbarungen getroffen. Mit dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes soll ein Großteil dieser Vorhaben umgesetzt werden. Ziel ist es, den Tierschutz bei der Haltung von und beim Umgang mit Tieren umfassend zu stärken.
Der richtige Umgang mit Tierarzneimitteln betrifft nicht nur Tierärzte sondern auch Tierhalter. Sie tragen eine große Verantwortung, wenn es um die sorgfältige Therapie von Krankheiten bei Tieren geht.
Grundsätzliche Voraussetzungen beim grenzüberschreitenden Handel und der Verbringung von Tieren innerhalb der EU finden sich in der Verordnung (EU) 2016/429 (AHL), die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/688 näher bestimmt werden.