Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das Ministerium in den sozialen Medien
Tiere
Für die deutsche Landwirtschaft sind Tierzucht und Tierhaltung wichtige Standbeine. Wir verfolgen das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen und den Betrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive bieten.
Die Tiergesundheit ist dabei wichtig für das Wohlergehen und die Leistungsfähigkeit der Tiere. Dazu tragen sichere Futtermittel, die verantwortungsvolle Anwendung von Tierarzneimitteln und eine effektive Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen bei.
Zentraler Grundsatz des Tierschutzgesetzes für alle Bereiche der Tierhaltung ist: "Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen." Das gilt auch für die Privathaushalte, in denen Millionen Haustiere gehalten werden.
Tierschutzkommission des BMEL
Im Jahr 2020 wurde die Tierschutzkommission berufen
Durch die Zunahme des internationalen Handels und die weltweit steigende Nachfrage nach Fleisch, Milch und Eiern steht die Nutztierhaltung ständig vor neuen Herausforderungen.
Für die Haltung von Nutztieren hat der Gesetzgeber zahlreiche Vorgaben an die Züchtung, Haltung, medizinische Behandlung, Transport und Schlachtung von Tieren gemacht. Sie zielen darauf ab, dass ein Tier seinen Bedürfnissen entsprechend gehalten und unnötiges Leid sowie Umweltbelastungen vermieden werden.
Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert und im Tierschutzgesetz grundsätzlich geregelt. Tierwohl ist ein zentrales Thema im BMEL. Für die Nutztiere, aber auch für Haus- und Versuchstiere haben wir wertvolle Fortschritte erzielt.
Wir wollen die Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest machen. Tierhaltung ist zukunftsfest, wenn sie tier- und klimagerecht ist sowie Landwirtinnen und Landwirten verlässliche, langfristige – auch wirtschaftlich tragfähige – Perspektiven bietet. Für eine tier- und klimagerechte Tierhaltung müssen wir weniger Tiere besser halten – und diese bessere Qualität sollte unserer Gesellschaft auch etwas wert sein.
Tierzucht und Tierhaltung sind wichtige Standbeine der deutschen Landwirtschaft. Wir verfolgen das Ziel, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen. Eine zukunftsfeste landwirtschaftliche Tierhaltung muss Aspekte des Tier- und Klimaschutzes stärker berücksichtigen, Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen und den Betrieben eine langfristige wirtschaftliche Perspektive bieten.
Auch Haustiere wollen wir bestmöglich schützen. Das betrifft Hund, Katze und Maus ebenso wie Exoten und Wildtiere. Oft wissen Besitzer zu wenig über die speziellen Bedürfnisse und Besonderheiten ihrer Tiere. Das BMEL hat deshalb gesetzlich geregelt, dass Tierhandlungen ihre Kunden schriftlich über die wesentlichen Bedürfnisse ihres neu erworbenen Tieres informieren müssen.
Die Gesundheit ihrer Tiere zu erhalten ist eine zentrale Aufgabe aller Tierhalter. Tiergesundheit ist die Basis für eine leistungsfähige Landwirtschaft und die Produktion sicherer Lebensmittel. Tiere brauchen für die Erhaltung ihrer Gesundheit gute Haltungsbedingungen, eine wirksame Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen und Tierkrankheiten, geeignete Futtermittel sowie wirksame und zugelassene Tierarzneimittel.
Tierarzneimittel wie zum Beispiel Antibiotika sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Ihr verantwortungsvoller Einsatz dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Bevor Tierarzneimittel eingesetzt werden können, müssen sie auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft sein.
Lebende Tiere und tierische Erzeugnisse werden zunehmend national und international verbracht. Hierfür, aber auch für das Reisen mit Heimtieren, gelten besondere Regeln. Das gilt auch für das Mitbringen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs (zum Beispiel Wurst, Fleisch oder Käse) von Reisen. Die Regelungen dienen dazu, die Einschleppung oder Verbreitung von Tierseuchen zu verhindern. Hinweise zur Mitnahme von Erzeugnissen tierischen Ursprungs im Reisegepäck finden Sie hier.
Futtermittel dienen der Ernährung von Nutztieren, Haustieren und anderen von Menschen gehaltenen und gefütterten Tieren und tragen damit ganz wesentlich zur Gesunderhaltung und zur Leistungsfähigkeit dieser Tiere bei. Was Nutztiere über die Futtermittel aufnehmen, kann über das Tier auch auf den Teller der Verbraucherinnen und Verbraucher gelangen.
Die Jagd stellt eine Form der Nutzung wildlebener Tiere dar ähnlich der Fischerei. Die Nutzung von Wildtierbeständen muss sich weltweit – wie alle anderen Wirtschaftsbereiche auch – am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren.
Bundestag und Bundesrat haben den Weg freigemacht für das von Bundesminister Özdemir vorgelegte Gesetz für eine staatliche, verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung. Das Gesetz ist im August 2023 in Kraft getreten. Es soll für Transparenz und Klarheit in Bezug auf die Haltungsform von Tieren sorgen und Verbraucherinnen und Verbrauchern eine bewusste Kaufentscheidung ermöglichen.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind.
Wenn der Urlaub vor der Tür steht und die Planung für die freien Tage beginnt, dann sollten sich Tierbesitzer folgende Fragen stellen: Nehme ich mein Haustier mit auf Reisen oder gebe ich es für die Zeit in andere Hände? Was muss ich beachten, wenn ich aus meinem Urlaubsland ein Haustier mit in die Heimat bringe?
Rinder, Einhufer, Schweine, Schafe und Ziegen sind aufgrund von Vorschriften der Europäischen Union zu kennzeichnen. So kann der Weg der Tiere von der Schlachtung bis zur Aufzucht zurückverfolgt werden. Die Rückverfolgbarkeit ist Grundlage für die Aufklärung von Krisen (z. B. Maul- und Klauenseuche, Blauzungenkrankheit, BSE) und das zentrale Element zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie dient letztendlich der Gesunderhaltung der Tierbestände und auch der Lebensmittelsicherheit.
Das BMEL beruft seit 1987 auf Grund des § 16b des Tierschutzgesetzes zu seiner Unterstützung in Fragen des Tierschutzes eine Tierschutzkommission. Bevor Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften nach dem Tierschutzgesetzerlassen werden, hört das BMEL diese an.
Bei Pferderennen oder anderen pferdesportlichen Veranstaltungen dürfen Pferde aus einem anderen Mitgliedsstaat als der, in dem die Veranstaltung durchgeführt wird, grundsätzlich nicht ausgeschlossen oder sonst wie benachteiligt (diskriminiert) werden.
Das „Lagebild 2024“ bildet Erkenntnisse aus den in den verschiedenen Aktivitäten gesammelten verfügbaren Daten der Jahre 2021 und 2022 zu Antibiotikaabgabe, -einsatz und -resistenzen im Bereich Tierhaltung und Lebensmittelkette ab. Es zeigt damit die wesentlichen Entwicklungen seit Veröffentlichung des vorherigen Lagebilds im Jahr 2021 auf, das die Erkenntnisse der Jahre 2017 bis 2020 zusammengeführt hat.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind.
Die Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere ist auf nationaler Ebene durch das Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts (TierZG 2019) und einige Verordnungen geregelt.
Die genetische Vielfalt bei Nutztieren ist Grundlage für eine innovative und nachhaltige Tierhaltung, Teil der biologischen Vielfalt sowie ein Kulturgut unserer Heimat. Für die Bewahrung alter Rassen und der genetischen Vielfalt bei Nutztieren beschlossen Bund und Länder das Nationale Fachprogramm zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland.
Alternativ zu den nach dem EU-Veterinärrecht zugelassenen Besamungs- und Embryo-Entnahme- und/oder Erzeugungseinheiten für den innergemeinschaftlichen Handel können nur in Deutschland tätige Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz erhalten (§ 18 Tierzuchtgesetz 2019).