Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Tierarzneimittel
Tierarzneimittel wie zum Beispiel Antibiotika sind wichtig für die Behandlung von erkrankten Tieren. Ihr verantwortungsvoller Einsatz dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Bevor Tierarzneimittel eingesetzt werden können, müssen sie auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit geprüft sein.
Um sichere Lebensmittel zu gewährleisten, gelten klare Regeln wie beispielsweise ausreichende Wartezeiten zwischen Medikation und Schlachtung.
Das „Lagebild 2024“ bildet Erkenntnisse aus den in den verschiedenen Aktivitäten gesammelten verfügbaren Daten der Jahre 2021 und 2022 zu Antibiotikaabgabe, -einsatz und -resistenzen im Bereich Tierhaltung und Lebensmittelkette ab. Es zeigt damit die wesentlichen Entwicklungen seit Veröffentlichung des vorherigen Lagebilds im Jahr 2021 auf, das die Erkenntnisse der Jahre 2017 bis 2020 zusammengeführt hat.
Das vorliegende Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) enthält Vorschläge zur Umgestaltung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle.
Regelungen über die Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln finden sich in den unmittelbar geltenden Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel sowie ergänzend dazu im Abschnitt 4 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG). Sie richten sich vor allem an Apotheken, Tierärztinnen und Tierärzte sowie Tierhalterinnen und Tierhalter.
Das Bundeskabinett hat 2015 die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2020 beschlossen. Damit werden die 2008 begonnenen Anstrengungen zur Bekämpfung von Antibiotika-Resistenzen fortgesetzt und verstärkt. Jährlich wird über den Stand der Umsetzung von DART 2020 berichtet. Der Abschlussbericht liegt nun vor.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) trat am 1. März 2018 in Kraft und sollte nach spätestens fünf Jahren evaluiert werden (vgl. BR-Drucksache 759/17 vom 13. Dezember 2017, S. 19).
Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler melden dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich die Mengen an bestimmten Tierarzneimitteln, die sie an Tierärzte abgegeben haben.
Das BMEL nimmt das Auftreten Antibiotika-resistenter Keime wie etwa MRSA und ESBL-bildenden Bakterien in der Tierhaltung und der Lebensmittelkette sehr ernst. Ein Maßnahmenpaket soll die Resistenzentwicklung eindämmen.
Mit der Verordnung (EU) 2019/6 hat die Europäische Union Neuerungen im Bereich Tierarzneimittel eingeführt; darunter eine Pflicht zur Erhebung und Meldung von Daten zur Anwendung von antimikrobiell wirksamen Arzneimitteln bei Tieren.
Pharmazeutische Unternehmer und Großhändler melden dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) jährlich die Mengen an bestimmten Tierarzneimitteln, die sie an Tierärzte abgegeben haben.
Mit der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes ist im Jahr 2014 ein "Benchmarking-System" als Instrument zur Antibiotikaminimierung in der Nutztierhaltung etabliert worden. Dieses sog. Antibiotikaminimierungskonzept ist mit dem Gesetz über den Verkehr mit Tierarzneimitteln und zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend Tierarzneimittel (Tierarzneimittelgesetz - TAMG) im Jahr 2021 fortgeführt sowie durch Änderungsgesetz vom 21. Dezember 2022 auf weitere Nutzungsarten ausgeweitet worden. Kerngedanke ist der Vergleich der individuellen Therapiehäufigkeit eines Betriebes mit Kennzahlen zur bundesweiten Therapiehäufigkeit. Der Vergleich erfolgt getrennt nach Nutztierarten und Altersklassen.
Gesetzliche Vorgaben, umfassende Informationen, intensive Forschung sowie eine risikoorientierte Überwachung sind die tragenden Säulen der Strategie gegen unsachgemäßen Antibiotika-Einsatz in der Landwirtschaft sowie gegen Antibiotika-Resistenzen.
Das BMEL nimmt das Auftreten Antibiotika-resistenter Keime wie etwa MRSA und ESBL-bildenden Bakterien in der Tierhaltung und der Lebensmittelkette sehr ernst. Ein Maßnahmenpaket soll die Resistenzentwicklung eindämmen.
Tierärzte und Tierhalter tragen eine große Verantwortung, wenn es um die optimale Therapie von bakteriellen Infektionskrankheiten bei Tieren geht. Der Einsatz von Antibiotika muss optimiert werden, um Antibiotika-Resistenzen vorzubeugen.
Erste Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt VetCAb-Sentinel (Veterinary Consumption of Antibiotics) des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigen, dass weniger Antibiotika in der Landwirtschaft eingesetzt werden.
Das „Lagebild 2024“ bildet Erkenntnisse aus den in den verschiedenen Aktivitäten gesammelten verfügbaren Daten der Jahre 2021 und 2022 zu Antibiotikaabgabe, -einsatz und -resistenzen im Bereich Tierhaltung und Lebensmittelkette ab. Es zeigt damit die wesentlichen Entwicklungen seit Veröffentlichung des vorherigen Lagebilds im Jahr 2021 auf, das die Erkenntnisse der Jahre 2017 bis 2020 zusammengeführt hat.
Der richtige Umgang mit Tierarzneimitteln betrifft nicht nur Tierärzte sondern auch Tierhalter. Sie tragen eine große Verantwortung, wenn es um die sorgfältige Therapie von Krankheiten bei Tieren geht.