Aufbau des öffentlichen Veterinärwesens auf der Länderebene

Der Aufbau und die Verteilung der Kompetenzen des öffentlichen Veterinärwesens in der Bundesrepublik Deutschland sind entsprechend dem föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland geregelt. Auf Landesebene besteht die Veterinärfachverwaltung aus

  1. dem für das Veterinärwesen zuständigen Minister/Senator als oberste Landesveterinärbehörde,
  2. dem Regierungspräsidenten oder einer gleichrangigen Behörde der mittleren/höheren Verwaltungsebene als mittlere Veterinärbehörde (nicht in allen Ländern) und
  3. dem Kreis bzw. der kreisfreien Stadt - Veterinäramt - als untere Veterinärbehörde.

Oberste Landesveterinärbehörde

Der obersten Landesveterinärbehörde obliegt die Aufsicht, Planung, Lenkung, Koordinierung und Weisung auf allen das öffentliche Veterinärwesen betreffenden Gebieten innerhalb des jeweiligen Landes. Soweit eine Bundeskompetenz nicht besteht oder nicht ausgeschöpft worden ist, erarbeitet sie notwendige Rechts- und Verwaltungsvorschriften für das Veterinärwesen des Landes, sie wirkt mit in der Rechtsetzung des Landes auf den sie berührenden Gebieten und bei der Neufassung und Änderung von Rechts und Verwaltungsvorschriften des Bundes sowie des Veterinärrechts der Europäischen Union. Ferner stellt sie die tierärztliche Mitwirkung auf Landesebene sowie gegenüber anderen Behörden und der Wirtschaft im erforderlichen Maße sicher und führt die Aufsicht über die Tierärztekammer und die Tierseuchenkasse.

Regierungspräsidium/ Bezirksregierung

Der mittleren Veterinärbehörde obliegt die Aufsicht einschließlich eventueller Anordnung von Maßnahmen und die Koordinierung, Lenkung, Weisung - in besonderen Fällen auch unmittelbare Mitwirkung - bei der Durchführung der Aufgaben auf der Kreisebene. Sie wahrt die Zusammenarbeit mit allen auf der mittleren Verwaltungsebene zu beteiligenden Stellen und stellt die tierärztliche Mitwirkung im erforderlichen Umfang sicher.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es insgesamt 19 Regierungsbezirke.

Untere Veterinärbehörde

Die untere Veterinärbehörde führt die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens auf der Kreisebene durch. Sie nimmt die allgemeinen Obliegenheiten wie Planung, Organisation und Verwaltung wahr, koordiniert die veterinärmedizinischen Belange und führt die Maßnahmen durch, soweit erforderlich in Abstimmung mit der Gesundheitsfachverwaltung und der Landwirtschaftsverwaltung sowie mit anderen beteiligten Stellen.

In der Bundesrepublik Deutschland gibt es 431 untere Veterinärbehörden in Kreisen und kreisfreien Städten.

Zur Veterinärfachverwaltung gehören Veterinäruntersuchungsämter und sonstige Einrichtungen, wie Fleischuntersuchungsämter und Grenzkontrollstellen. Insgesamt gibt es in der Bundesrepublik Deutschland 36 Staatliche Veterinäruntersuchungsämter.

In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern sind zusätzlich noch Einrichtungen der Landwirtschaft vorhanden, die Laboruntersuchungen durchführen und von denen aus Tiergesundheitsdienste -Untersuchungen und Beratungen in der Tierhaltung - tätig sind (Tiergesundheitsämter der Landwirtschaftskammern - insgesamt fünf, in Bayern der "Tiergesundheitsdienst Bayern", ein eingetragener Verein). In den Bundesländern, in denen solche Einrichtungen nicht vorhanden sind, werden Tiergesundheitsdienste in der Regel staatlich oder mit staatlicher Unterstützung durchgeführt.

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