Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung und bilden den wesentlichen Teil der sogenannten ersten Säule der GAP. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Produktion umfassend gefördert. Dazu gehört, dass landwirtschaftliche Betriebe, die umfangreiche Anforderungen für die Gesellschaft erfüllen („Konditionalität“), eine Einkommens- und Risikoabsicherung in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung bekommen. Die Betriebe können zusätzliche Direktzahlungen bekommen, wenn sie zusätzliche Leistungen erbringen.
Direktzahlungen sind ein Kernelement der EU-Agrarförderung. In der aktuellen Ausgestaltung wird mit diesem Instrument vorrangig die Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe in Form einer von der Produktion unabhängigen Zahlung unterstützt.
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird die Landwirtschaft in Europa ab 2023 ökologischer und nachhaltiger und erhält verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für den Zeitraum bis 2027.
Auf Initiative des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben die Bundesländer Ende Februar zahlreiche Vorschläge für einfachere, schlankere und effizientere Regelungen und deren verbesserten Vollzug im Agrarbereich vorgelegt. Das BMEL hat die 194 konkreten Vorschläge …
Für das Jahr 2024 erhalten die Landwirtinnen und Landwirte die Möglichkeit, die zur Erfüllung von GLÖZ 8 geforderten 4 % nicht-produktiver Ackerflächen nicht ausschließlich durch Ackerbrachen und Landschaftselemente zu erbringen.
Die EU-Kommission hat heute nach einem stark verkürzten Prozess ihre Legislativvorschläge zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgestellt. Diese sollen Regelungen für Landwirtinnen und Landwirte reduzieren und sie so entlasten. Aus Sicht des Bundesministeriums für Ernährung und …
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Ausnahme bei der Umsetzung von Brachflächen (GLÖZ 8) national umzusetzen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung beschlossen, Gespräche mit den berufsständischen Vertretungen und den umweltpolitischen …
Das Auslaufen der EU-Milchquotenregelung zum 31. März 2015 war Bestandteil eines Paradigmenwechsels am EU-Milchmarkt. Die EU-Milchquotenregelung wurde 1984 eingeführt, weil das damalige Garantiepreissystem zu einer erheblichen Überproduktion geführt hatte, durch die die Interventionskosten für den …