Der GAP-Strategieplan in Zahlen

Wie viel Geld fließt in die Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und wofür soll welche Summe ausgegeben werden? Das macht die untenstehende Datenvisualisierung sichtbar. Die Zahlen basieren auf dem deutschen GAP-Strategieplan, den die Europäische Kommission am 21. November 2022 genehmigt hat.

Die folgenden Grafiken bieten die Möglichkeit, verschiedene Parameter anzupassen und sich so ganz verschiedene Daten zu geplanten Finanzmitteln und ausgewählten Zielwerten aus der GAP-Förderung anzeigen zu lassen. Während es in der ersten Grafik um die Finanzmittel geht, werden in der zweiten Grafik Daten zu den Flächen beleuchtet. Konkret geht es um die Förderperiode 2023 bis 2027.

Hinweis: Es handelt sich bei den vorliegenden Daten um Planzahlen. Eine Umsetzung der geplanten Förderungen ist nicht garantiert, da diese von verschiedenen, nicht zwangsläufig beeinflussbaren Faktoren abhängig ist. Um darauf reagieren zu können, ist jährlich eine Umschichtung von Finanzmitteln innerhalb der Förderperiode möglich. In einer früheren Version war der Filter für die Kalenderjahre so eingestellt, dass die Kalenderjahre 2028 und 2029 nicht ausgewählt waren. Sie liegen im engeren Sinne nicht in der jetzigen Förderperiode. Dies wurde für eine einfachere Nutzung des Dashboards geändert und die Auswahl aller Jahre ist nun der Ausgangszustand.

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Finanzmittel

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Flächen

Erläuterungen zu den Inhalten der GAP-Dashboards

Der GAP-Strategieplan gliedert sich nach den neun Spezifischen Zielen (SZ) und dem Querschnittsziel.

  • SZ 1 - Einkommensunterstützung und -stabilisierung sowie Resilienz landwirtschaftlicher Betriebe auch im Hinblick auf die Ernährungssicherheit;
  • SZ 2 - Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Beibehaltung der Marktorientierung;
  • SZ 3 - Stärkung landwirtschaftlicher Betriebe in der Wertschöpfungskette;
  • SZ 4 - Beitrag zum Klimaschutz und Anpassungen an den Klimawandel;
  • SZ 5 - Nachhaltige Entwicklung und effiziente Nutzung von Ressourcen;
  • SZ 6 - Beitrag zu Natur- und Landschaftsschutz;
  • SZ 7 - Förderung von Junglandwirtinnen, Junglandwirten und Existenzgründungen im ländlichen Raum;
  • SZ 8 - Förderung von Beschäftigung, Wachstum, der Gleichstellung der Geschlechter, sozialer Integration und lokaler Entwicklung in ländlichen Gebieten einschließlich der Bioökonomie und nachhaltiger Forstwirtschaft;
  • SZ 9 - Gesellschaftliche Erwartungen an Ernährung und Gesundheit;
  • Querschnittsziel – Wissen, Innovation, Digitalisierung

Die dargestellten Finanzmittel (im Folgenden indikative Mittelzuweisung) setzen sich aus EU-Mitteln und nationalen Kofinanzierungsmitteln zusammen. Die von der EU zur Verfügung gestellten Finanzmittel speisen sich aus unterschiedlichen Fonds (Mittelherkunft), den sogenannten zwei Säulen der GAP:

  • 1. Säule - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL):

    • Direktzahlungen (DZ)
    • Sektorprogramme (SP)
  • 2. Säule - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)

    • ELER (EL)

Die Förderung durch den GAP-Strategieplan erfolgt über sogenannte Interventionen, die in Interventionskategorien zusammengefasst sind und in weitere Teilinterventionen gegliedert sein können. In den (Teil-)Interventionen sind die Voraussetzungen für eine Förderung beschrieben. Jede Interventions(-kategorie) dient mindestens einem spezifischen Ziel, kann aber auch mehreren Zielen zugeordnet sein. Dementsprechend können finanzielle Mittel auch mehrfach gezählt beziehungsweise dargestellt sein. Ferner trägt jede Intervention zu mindestens einem Ergebnisindikator bei, für die Zwischenziele und Zielwerte für die Förderperiode formuliert wurden. Da auf derselben Fläche verschiedene Interventionen Zielbeiträge liefern können, wurden diese um Doppelzählung bereinigt. Für die Sektorprogramme Obst und Gemüse sowie Hopfen sind die Planungen sektorbezogen und können nicht auf die Bundesländer und ihre operationellen Programme heruntergebrochen werden.

Bei der Ausgestaltung der Direktzahlungen inklusive der Öko-Regelungen (1. Säule der GAP) obliegt dem Bund die Kompetenz. Die Umsetzungskompetenz liegt jedoch in fast allen Bereichen in der Verantwortung der Bundesländer. Die Zielwerte, an denen gemessen wird, ob Deutschland die gesetzten Ziele erreicht, werden ebenfalls auf nationaler Ebene für den GAP-Strategieplan abgebildet. Bei der Auswertung wird zwischen der Mittelherkunft, der Bundes- oder Landesebene und/oder der Interventions- und Teilinterventionsebene unterschieden. Die Auswertungen auf Interventionsebene werden über die erste Grafik vorgenommen. Für Auswertungen auf Teilinterventionsebene ist die "Detailansicht" auszuwählen.

Unterschiedliche Farbtöne im inneren Farbkreis kennzeichnen unterschiedliche Interventionskategorien. Im zweiten Farbkreis geben verschiedene Töne die einzelnen Interventionen an. Im Außenkreis werden die Teilinterventionen dargestellt, behalten jedoch den Farbton der Intervention.

Die Auszahlung der Direktzahlungen erfolgt gemäß dem Flächenumfang, der in bestimmte Interventionen eingebracht wird, sodass die flächenstarken Bundesländer dementsprechend hohe Fördersummen erhalten. Neben Mitteln der GAP können die Länder auf unterschiedliche nationale und europäische Förderinstrumentarien zurückgreifen, um ihre verschiedenen Ziele zu erreichen. Welche Instrumente angewendet werden, ist Primat der Förderpolitik in der 2. Säule und damit in der Entscheidung der Länder beziehungsweise Förderregionen (Niedersachsen, Bremen, Hamburg beziehungsweise Brandenburg, Berlin gelten jeweils als Region). Das ist Ausdruck des sogenannten Subsidiaritätsprinzips. Wesentliche Einflussfaktoren sind dabei neben den bestehenden regionalen Bedarfen, die politische Schwerpunktsetzung sowie die Finanzsituation des jeweiligen Landes und die damit korrespondierende Verfügbarkeit an Kofinanzierungsmitteln, um EU-Mittel in Anspruch zu nehmen. Zudem haben sich in den Jahrzehnten der Kombination von Mitteln der 2. Säule im Rahmen der GAP, der Bund-/Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und der Länderprogramme länderspezifisch Förderhistorien gebildet, bestimmte Bedarfe eher national, also ohne den Einsatz von EU-Mitteln, anzusprechen. Es gibt dort etablierte und administrativ eingespielte Verfahren.

Weitere Informationen können Sie dem GAP-Strategieplan entnehmen. 

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