Anpassung des Baurechts für den Umbau der Tierhaltung

Als wichtigen Teil des zukunftsfesten Umbaus der landwirtschaftlichen Tierhaltung sollen Betriebe dabei unterstützt werden, im Sinne einer artgerechten Tierhaltung umzubauen. Ein vom Bundestag beschlossener Gesetzesentwurf soll die bestehenden baurechtlichen Hürden beseitigen.

Das beschlossene Gesetz sieht eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) vor und dient der Ermöglichung des Umbaus bestimmter Ställe zu den Haltungsformen Frischluft, Auslauf oder Bio des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes.

Bisher war ein Umbau bisher bei einem Teil der bereits bestehenden Tierhaltungsanlagen im Außenbereich problematisch. Also in dem Bereich, der nach dem BauGB grundsätzlich von einer Bebauung freigehalten werden soll. Hier gibt es eine Teilmenge von Anlagen, die zwar aufgrund des Bestandsschutzes weiterhin in der bisherigen Form genutzt werden dürfen, aber aufgrund zwischenzeitlich geänderten Bauplanungsrechts keine Änderungsgenehmigung erhalten können. Dies hindert die Betreiber daran, ihre Anlage so umzubauen, dass sich die Haltungsform verbessert.

Das nunmehr beschlossene Gesetz enthält folgende Regelungen:

  • Bestehende, nach heutigem Recht nicht mehr privilegierte Tierhaltungsanlagen im Außenbereich dürfen umgebaut werden, wenn der Umbau dem Wechsel zu den Haltungsformen Frischluft, Auslauf oder Bio im Sinne des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes dient.
  • Anlagen dürfen auch in dem Umfang vergrößert werden, der notwendig ist, um den Tierbestand nach dem Umbau in der neuen Haltungsform gleich groß halten zu können.
  • Statt eines reinen Umbaus ist es dabei auch möglich, das Gebäude abzutragen und ein neues Gebäude, das der angestrebten Haltungsform entspricht, zu errichten.
  • Auch ein Wechsel der Tierart soll künftig möglich sein, wenn ins Tierhaltungskennzeichnungsgesetz Festlegungen zu anderen Tierarten Eingang finden.

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