Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)

+++ ALLGEMEINES +++

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zu allgemeinen Themen rund um die ASP

Was ist die Afrikanische Schweinepest und gibt es sie in Deutschland?

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt.

Seit 2014 verbreitet sich die Tierseuche in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind.

Am 10. September 2020 wurde der Ausbruch der ASP bei Wildschweinen erstmalig in Deutschland (Brandenburg) amtlich festgestellt.

Am 15. Juli 2021 wurde der Ausbruch der ASP bei gehaltenen Schweinen (Hausschweinen) erstmalig in Deutschland (Brandenburg) amtlich festgestellt.

Weitere Informationen zu den Ausbrüchen bei Wild- und gehaltenen Schweinen in Deutschland finden Sie im TSIS - TierSeuchenInformationsSystem.

Ist die Afrikanische Schweinepest für Menschen gefährlich?

Nein, das Virus der ASP befällt nur Schweine (Wild- und Hausschweine) und ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt.

Allerdings spielt der Mensch bei der Verbreitung der Tierseuche eine wichtige Rolle, zum Beispiel durch unsachgemäßes Entsorgen von ASP-virushaltigen Lebensmitteln oder durch ASP-virushaltiges Material an Schuhen oder Fahrzeugen.

ASP: Können sich auch andere Tiere mit der Afrikanischen Schweinepest infizieren?

Nein, es können sich ausschließlich Schweine mit dem Erreger infizieren.

Wie wird die Afrikanische Schweinepest übertragen?

Eine Übertragung ist über direkten Kontakt zwischen infizierten und nicht infizierten Tieren möglich, insbesondere über Blutkontakt. Darüber hinaus kann das Virus indirekt über verunreinigte Gegenstände (Werkzeuge, Fahrzeuge, Schuhe/Kleidung etc.), Lebensmittel oder über kontaminiertes Futter übertragen werden.

ASP: Wie hoch ist die Ansteckungsgefahr?

Die Ansteckungsgefahr ist besonders hoch, wenn Schweine Kontakt zum Blut oder dem Kadaver eines infizierten Tieres haben.

Wie kam die Afrikanische Schweinepest nach Europa?

Im Jahre 2007 wurde das Virus der ASP aus Afrika, vermutlich über den Schwarzmeerhafen von Poti, nach Georgien eingeschleppt und hat sich seither über mehrere Trans-Kaukasische Länder nach Russland, Weißrussland und die Ukraine ausgebreitet.

Anfang 2014 erreichte die Tierseuche die Europäische Union und hat sich seitdem – teilweise über große Distanzen hinweg – verbreitet.

Wie viele Nachweise der Afrikanischen Schweinepest gab es bisher in Europa?

Aktuelle Daten veröffentlicht das Friedrich-Loeffler-Institut hier.

Welche vorbeugenden Maßnahmen können gegen die Verbreitung des ASP-Virus ergriffen werden?

Die Afrikanische Schweinepest ist unheilbar, ein Impfstoff steht gegen diese Tierseuche nicht zur Verfügung. Daher müssen strikte Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen in den Schweine haltenden Betrieben (strikte Abschottung gegen den Kontakt mit Wildschweinen) und beim Transport von Schweinen sichergestellt werden, um eine Einschleppung der ASP zu vermeiden.

Zudem werden zahlreiche Maßnahmen zum Management der Schwarzwildpopulation ergriffen.

Was passiert bei der Feststellung eines Falls der ASP bei Wildschweinen in Deutschland?

Startbild für das Video
Erklärfilm: Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Wird ASP bei Schwarzwild festgestellt, wird ein sogenannter gefährdeter Bezirk festgelegt und eine Pufferzone eingerichtet, die nicht von der Tierseuche betroffen ist. Das Verbringen von Hausschweinen und Schweinefleischerzeugnisse aus diesen Gebieten ist dann grundsätzlich verboten (Ausnahmen können von der zuständigen Behörde genehmigt werden).

Beim Schwarzwild wird eine zeitlich begrenzte Jagdruhe und Fallwildsuche mit sich anschließender verstärkter Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine, angeordnet.

Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen, zum Beispiel die zentrale Sammlung des Aufbruchs und bei Bedarf ein zentraler Aufbruch erlegter Wildschweine.

Was passiert, wenn die ASP bei Hausschweinen in Deutschland festgestellt wird?

Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssen alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es werden großflächige Restriktionszonen, Sperrzonen, darunter ein Sperrbezirk (Radius von mindestens drei Kilometern um den betroffenen Betrieb) und ein Beobachtungsgebiet (Radius mindestens zehn Kilometer um den betroffenen Betrieb) eingerichtet. In den Restriktionszonen ist das Transportieren von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den dort gelegenen Betrieben untersagt (Ausnahmen sind möglich). Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen werden intensiv untersucht.

Wieso ist es schwierig, eine Ausbreitung der ASP über Ländergrenzen hinweg zu verhindern?

Auch wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass infizierte Wildschweine Staatsgrenzen überschreiten, spielt der Mensch bei der Verbreitung des Virus über größere Entfernungen eine entscheidende Rolle. So ist beispielsweise eine Verbreitung über unachtsam entsorgte, kontaminierte Schweinefleischerzeugnisse möglich.

Welche Symptome hat ein Schwein, das an Afrikanischer Schweinepest erkrankt ist?

Bei Hausschweinen und bei Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren Allgemeinsymptomen, wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen. Durchfall und Blutungsneigung können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen teilweise eine verringerte Fluchtbereitschaft oder andere Auffälligkeiten, wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit.

ASP: Wie lang ist die Inkubationszeit bei infizierten Schweinen?

Die Inkubationszeit, also die Zeit zwischen Infektion und ersten Krankheitserscheinungen, beträgt in der Regel vier Tage, kann aber grundsätzlich zwischen zwei und etwa 15 Tagen liegen.

Kann die ASP via Insekten von Wild auf Hauschweine übertragen werden?

Die ASP ist nur für Schweine gefährlich. Grundsätzlich ist eine Übertragung der ASP zwischen (Wild-) Schweinen über so genannte Lederzecken als Vektoren möglich. Diese kommen allerdings in hiesigen Breiten nicht vor.

ASP: Wie verläuft die Krankheit bei Schweinen?

Die Erkrankung führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Schweines innerhalb weniger Tage.

Ist eine Impfung der Tiere gegen ASP möglich?

Nein, derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. An der Entwicklung eines Impfstoffes wird bereits sehr lange geforscht.

ASP: Wie lange kann der Erreger nach dem Tod eines erkrankten Schweins überleben?

Der Erreger ist gegenüber Umwelteinflüssen sehr widerstandsfähig, er bleibt auch während des Verwesungsprozesses des Schweins mehrere Wochen bis Monate infektiös.

In Schlachtkörpern und Blut ist das Virus monatelang, in Gefrierfleisch sogar jahrelang vermehrungsfähig.

+++ LANDWIRTSCHAFT/EXPORT/IMPORT+++

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zum Themenbereich Landwirtschaft/Export und Import

ASP: Was können Landwirte tun, um ihre Schweinebestände vor einer Ansteckung zu schützen?

Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend! Vorrangiges Ziel ist es, den direkten und indirekten Kontakt von Hausschweinen mit Wildschweinen zu verhindern! Der Landwirt muss seinen Bestand so abschotten, dass jedweder Kontakt seiner gehaltenen Tiere aber auch des Futters und Einstreu sowie der Gülle bzw. des hofeigenen Mistes oder jedweder Gerätschaften, die im Stall zum Einsatz kommen (inkl. Schuhe/Stiefel), mit Wildschweinen unmöglich gemacht wird.

Zudem haben Landwirte die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungshygieneverordnung zu beachten.

Beim Auftreten einschlägiger Krankheitsanzeichen muss ein Tierarzt geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion entnehmen und an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Bundesländer senden. Ein Früherkennungsprogramm sieht die Untersuchung jedes ersten toten Tieres pro Woche vor.

Zudem sind Hoftierärzte und Landwirte verpflichtet, Proben (vor allem Blutproben) zur diagnostischen Abklärung von beispielsweise fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in Schweine haltenden Betrieben einzusenden.

Landwirte mit Ackerbau sollten die Jagd auf Schwarzwild unterstützen, beispielsweise indem sie Jagdschneisen in Feldern anlegen.

Schutz vor Tierseuchen – was Landwirte tun können. Hier geht es zum Download

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ASP: Wie kann man Schweine, die als Haustiere gehalten werden, vor der Tierseuche schützen?

Um als Familientiere gehaltene Schweine (zum Beispiel Minipigs) zu schützen, sollten unbedingt allgemeine Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Hierzu gehört insbesondere:

  • keine Kontaktmöglichkeiten zu Wildschweinen,
  • keine Aufenthalte in betroffenen Gebieten,
  • keine unkontrollierte Aufnahme von Futter unbekannter Herkunft.

Gemäß geltendem Recht dürfen Küchen- und Speiseabfälle nicht an Schweine verfüttert werden. Verfüttert werden dürfen ausschließlich verarbeitete Futtermittel, die für Schweine bestimmt sind.

Beim Auftreten einschlägiger Krankheitsanzeichen, ist ein Tierarzt zu kontaktieren.

Ist ein Export von Schweinen, Schweinefleisch, Schweinefleischerzeugnissen und tierischen Nebenprodukten in Drittländer (nicht EU Länder) noch möglich?

Zahlreiche Veterinärzertifikate für den Export von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen in Drittländer verlangen die Bestätigung der Freiheit Deutschlands von ASP. Dies kann derzeit von Deutschland nicht mehr bestätigt werden. Ab wann die Einfuhr versagt wird, wird von den Drittländern unterschiedlich gehandhabt. Sofern Drittländer das BMEL aktiv darüber informieren, wird diese Information zeitnah an Verbände und zuständige Landesbehörden weitergegeben. Die entsprechenden Informationen können daher beim jeweiligen Fachverband bzw. Veterinäramt in Erfahrung gebracht werden. Im Fall, dass hier keine Informationen für das infrage stehende Drittland vorliegen, wird angeregt sich über den Handelspartner im Drittland zu informieren, ob eine Abfertigung der Waren noch möglich ist.

Nach intensiven Verhandlungen haben einige Drittländer inzwischen das „Regionalisierungskonzept“ akzeptiert. Das bedeutet, dass der Export von Schweinefleisch aus ASP-freien Gebieten Deutschlands z. B. nach Bosnien-Herzegowina, Kanada, Vietnam und Singapur wieder möglich ist. Bestimmte Drittländer, wie Brasilien, Argentinien und Südafrika lassen Ausnahmen von der vollständigen Exportsperre für behandelte/verarbeitete Schweinefleischerzeugnisse oder Produkte vom Schwein (z.B. Gelatine) zu.

Informationen über neue Handelsbeschränkungen beim Export von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen auf Grund der Nachweise von Afrikanischer Schweinepest bei Hausschweinen liegen dem BMEL aktuell nicht vor.

BMEL setzt sich mit Nachdruck für die Fortsetzung der Regionalisierungsverhandlungen mit weiteren Handelspartnern ein.

ASP: Warum kann das Mitbringen von Fleischprodukten aus anderen Ländern zu einer Ausbreitung der Tierseuche führen?

Das Virus der Afrikanischen Schweinepest ist sehr widerstandsfähig. Es überlebt in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie Wurstwaren. In jedem Fall sollten Essensreste nur in fest verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden. Um ein Einschleppen der ASP in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnissen aus Nicht-EU- Ländern (Drittländern) verboten.

Was müssen Transportunternehmen beachten, wenn sie aus Ländern kommen, in denen die ASP auftritt?

Da das Virus der Afrikanischen Schweinepest sehr widerstandsfähig ist, stellt die potenzielle Einschleppung über Transportfahrzeuge ein Risiko dar. Transporter, die aus Russland, Weißrussland, der Ukraine oder den in der Europäischen Union betroffenen Gebieten nach Deutschland zurückkehren, müssen die nach EU-Recht und nationalem Recht vorgeschriebene Reinigung und Desinfektion des Fahrzeuges nachweisen.

Können sie das nicht, müssen sie Reinigung und Desinfektion spätestens an der Grenze nachholen

+++ JAGD+++

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zum Themenbereich Jagd und ASP

ASP: Weshalb ist die Bejagung von Wildschweinen wichtig?

Um im Falle eines Eintrags der ASP eine möglichst geringe Ausbreitung zu erreichen, muss die Wildschweindichte in Deutschland so stark wie möglich gesenkt und möglichst auf niedrigem Niveau gehalten werden. Hier kommt den Jägern eine zentrale Rolle zu, eine Intensivierung der Jagd ist in vielen Regionen Deutschlands bereits erfolgt.

Auch im Falle eines ASP-Ausbruchs im deutschen Schwarzwildbestand ist die Intensivierung der Jagd eine zentrale Bekämpfungsmaßnahme.

Wie kann die Bejagung von Wildschweinen helfen, einen Ausbruch der ASP vorzubeugen?

Eine reduzierte Schwarzwildpopulation verringert generell die Kontaktmöglichkeiten zu Ansteckungsquellen und kann daher dazu beitragen, dass sich die Seuche nicht langfristig etablieren kann.

Wie können Jäger helfen, mögliche ASP-Fälle beim Schwarzwild zu entdecken?

Zur Prävention muss Schwarzwild intensiv bejagt werden. Darüber hinaus sollten die Jäger explizit auf Fallwild achten und Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung schicken. Optimal sind Blut- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar Stücke, an denen die Verwesung begonnen hat, können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbaren Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit, die Materialien sind bei den zuständigen Veterinärbehörden erhältlich.

Worauf müssen Jäger achten, um nicht selbst die ASP zu verbreiten?

Da das Blut infizierter Tiere besonders ansteckend ist, sollte mit Gegenständen, die Blutkontakt hatten, besonders vorsichtig umgegangen werden. Dazu gehören beispielsweise Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke.

Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte bergen ein erhebliches Risiko, die ASP weiterzuverbreiten. Gleiches gilt für die Kleidungsstücke und Gegenstände, die bei der Jagd verwendet wurden. Daher sind alle Jäger aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen.

Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch und Fleischerzeugnissen aus diesen Regionen ist verboten!

+++ KRISENMANAGEMENT+++

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zum Themenbereich Krisenmanagment und ASP

Wie informiert das BMEL über das Risiko einer Ausbreitung der ASP?

Das BMEL hat mit Bekanntwerden des ersten bestätigten ASP-Falls bei einem Wildschwein in Brandenburg am 10. September 2020 den Nationalen Krisenstab Tierseuchen aktiviert. Der Zentrale Krisenstab ist beim Ausbruch einer Tierseuche das übergeordnete Entscheidungsgremium. Leiterin ist die beamtete Staatssekretärin des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Neben ihr sind die Amtschefs der zuständigen Landes-Ministerien, die für die Tierseuchenbekämpfung zuständig sind, sowie das zum Bundesministerium gehörende Friedrich-Loeffler-Institut Mitglieder des Gremiums.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) informiert die Europäische Union (EU), die Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) sowie die Handelspartner fortlaufend über neue ASP-Fälle in Deutschland.

Darüber hinaus informierte das BMEL bereits im Vorfeld des 10. Septembers 2020 über das Risiko einer Ausbreitung der ASP: So werden seit dem Jahr 2014 Reisende

und LKW-Fahrer, die nach Deutschland einreisen, mit mehrsprachigen Plakaten an Autobahnrast- und -Parkplätzen über die Übertragung der ASP durch virushaltige Lebensmittel hingewiesen. Dabei standen vor allem die Autobahnen der Ost-West-Route im Fokus. Ergänzend wurden die Veterinärbehörden der Bundesländer gebeten, unter anderem Erntehelfer aus Osteuropa über Handzettel zu informieren.

Im Jahr 2017 wurden diese Maßnahmen ausgeweitet: Plakate sind auch an Landstraßen im grenznahen Bereich zu Polen und zu Tschechien aufgehängt worden. Über das Bundesamt für Güterverkehr wurden Handzettel auch an LKW-Fahrer verteilt.

Wer ist in Deutschland für vorbeugende Maßnahmen und für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zuständig?

Erster Ansprechpartner ist jeweils die nach Landesrecht zuständige Behörde, das heißt in der Regel auf Landkreisebene oder auf Ebene kreisfreier Städte das Veterinäramt.

ASP: Findet ein Austausch mit den Bundesländern statt?

Das BMEL steht auf Fachebene in regelmäßigem Kontakt mit den Bundesländern. Aber auch auf politischer Ebene findet ein Austausch statt. So hat das BMEL auf Staatssekretärsebene mit den Bundesländern über vorbeugende Maßnahmen und Möglichkeiten der ASP-Bekämpfung beraten.

Zusätzlich wurde auf Bund-Länder-Ebene der Austausch zwischen Jagd- und Veterinärbehörden intensiviert und Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung koordiniert. Hierzu gehören insbesondere die Verringerung der Schwarzwilddichte und notwendige Änderungen der Rechtssetzung um Prävention wie auch die Bekämpfung der ASP bei einer Einschleppung nach Deutschland zu verbessern.

Im Rahmen dieser Initiativen wurde auch der Ernstfall geprobt und eine Bund-Länder-Übung durchgeführt.

+++ VERBRAUCHER+++

Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zum Bereich Verbraucherthemen und ASP

Können Menschen an gegessenem infiziertem Wildfleisch erkranken?

Nein. Der Verzehr von ASP-infiziertem Wildschweinefleisch ist für Menschen nicht gefährlich.

Kann ich jetzt noch Schweinefleisch aus Brandenburg essen?

Ja, das ASP-Virus ist für den Menschen ungefährlich. Das Inverkehrbringen von Fleisch von Wildscheinen und Hausschweinen aus den Restriktionsgebieten ist aus Gründen der Tiergesundheit verboten.

Woher wissen wir, dass nicht bereits Produkte im Umlauf sind, die von dem Erreger befallen sind? Welche Kontrollmechanismen gibt es?

Im Falle einer Feststellung von ASP leitet die zuständige Behörde umgehend epidemiologische Ermittlungen ein. Wird dabei ermittelt, dass im Vorfeld der Feststellung des ASP-Ausbruchs in den Verkehr gebrachte Lebensmittel, zum Beispiel Schweinefleisch und andere Produkte eventuell mit dem Erreger behaftet sind, werden diese aus der Lebensmittelkette herausgenommen und unschädlich beseitigt. Darüber hinaus gibt es umfangreiche Kontrollmechanismen (Lebensmittelüberwachung, Monitoring lebender Schweine zum Beispiel auf ASP, etc.).

Warum darf kontaminiertes Schweinefleisch nicht mehr verzehrt werden?

Es geht hier nicht um die menschliche Gesundheit, denn ASP stellt für den Menschen keine Gefahr dar, sondern um die Tiergesundheit, denn ASP-Virushaltiges Schweinefleisch könnte bei unsachgemäßer Behandlung oder unsachgemäßer Entsorgung zur Weiterverbreitung der Seuche beitragen.

Welche erkennbaren Veränderungen (Geschmack, Geruch, Konsistenz, Aussehen) weist ASP-kontaminiertes/ASP-infiziertes Schweinefleisch auf? Wie könnte der Verbraucher kontaminierte Produkte im Handel erkennen?

Verbraucher können nicht erkennen, dass es sich um möglicherweise ASP-virushaltiges Schweinefleisch handelt, insbesondere dann, wenn es sich um verarbeitete Erzeugnisse handelt. Schlachtkörper von Schweinen mit pathologisch-anatomischen Veränderungen, die im Wesentlichen durch punktförmige Blutungen der Haut, der Schleimhäute, der Nieren, der Lunge und der Lymphknoten und Milzschwellungen gekennzeichnet sind, kommen nicht in den Handel.

Müssen Verbraucher nach dem Kontakt mit Schweinefleisch besondere Hygienemaßnahmen beachten?

Nein, wir gehen davon aus, dass nur ordnungsgemäß erschlachtetes Schweinefleisch von gesunden Tieren verfügbar ist. Unabhängig von ASP sollten Verbraucher immer die im Umgang mit Lebensmitteln üblichen Hygienemaßnahmen beachten.

Kann ich weiterhin im Wald spazieren gehen?

Grundsätzlich kann man ohne Bedenken im Wald spazieren gehen. Es ist möglich, dass in eng begrenzten Gebieten, in denen die Afrikanische Schweinepest (ASP) festgestellt wurde, ein Betretungsverbot oder ein Gebot zur Benutzung bestimmter Wege durch die zuständige Behörde verhängt wird. Die jeweils getroffenen Maßnahmen werden durch die jeweilige Behörde öffentlich kommuniziert.

Ist die ASP gefährlich für meinen Hund?

Nein! Die ASP ist nur für Schweine und Wildschweine gefährlich. Andere Tierarten und der Mensch können sich nicht mit dem Virus anstecken.

Ist die ASP gefährlich für Kinder, zum Beispiel beim Waldspaziergang?

Nein! Die ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar.

Wo finde ich heraus, ob ein Wald ASP-Sperrzone ist?

Das von der zuständigen Behörde eingerichtete gefährdete Gebiet und die Pufferzone werden von der zuständigen Behörde öffentlich bekannt gemacht – in der Regel über die Tagespresse. Darüber hinaus werden die betroffenen Gebiete mit Schildern gekennzeichnet. Bei Fragen können sie sich an die für das Gebiet zuständige Veterinärbehörde wenden.

Was muss ich tun, wenn ich ein totes Wildschwein im Wald finde?

Sie können den Fund unter Angabe der Geokoordinaten des Fundortes in der so genannten "Tierfund-App" eingeben, die unter www.tierfund-kataster.de heruntergeladen werden kann. Er wird dann automatisch der zuständigen Behörde gemeldet, die die weiteren Schritte einleitet. Wenn Sie die App nicht auf Ihrem Gerät installiert haben, können Sie auch die örtliche Veterinärbehörde telefonisch, per Mail oder schriftlich informieren, möglichst unter genauer Angabe des Fundortes (wenn möglich Geokordinaten).

Sie sollten den Kadaver nicht berühren, um den Virus nicht weiter zu verbreiten. Bei Kontakt sollten sorgfältige Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt werden

Kann ich mich an anderem toten Wild (Rehe, Hirsche) infizieren?

Nein. Diese Tiere sind nicht für die ASP empfänglich.

Kann ich meine im Wald benutzten Materialien/Kleidung vom Virus desinfizieren?

Ja, dies ist nur dann erforderlich, sofern die Gegenstände Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (zum Beispiek Bekleidung, Jagdstiefel, usw.) Diese sollten sorgfältig gereinigt und desinfiziert werden. Hierfür sind geprüfte Desinfektionsmittel notwendig. Geeignete Desinfektionsmittel finden Sie in der DVG-Desinfektionsmittelliste http://www.desinfektion-dvg.de/index.php?id=2150 .

Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von evtl. anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Das ASP-Virus kann allerdings durch Waschen in der Waschmaschine mit mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten deaktiviert werden.

Besondere Vorsicht gilt bei Blut- und Geweberesten. Darin kann das ASP-Virus lange ansteckend bleiben; schon kleinste Tröpfchen reichen für eine Infektion. Auch die Erde, etwa von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein.

Erschienen am im Format FAQ-Liste

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