Welche neuen Öko-Regelungen gibt es?

Als freiwillige Maßnahmen können die Landwirtinnen und Landwirte an im Bundesrecht festgelegten Öko-Regelungen teilnehmen. Sie können etwa Blühflächen und Altgrasstreifen und nichtproduktive Flächen (über die Konditionalität hinaus) anlegen, vielfältige Kulturen mit fünf Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte anbauen, ihr Dauergrünland mit näher umrissenen, extensiven Bewirtschaftung oder mit bestimmten Pflanzenarten pflegen. Dies wird finanziell entgolten. Die Landwirtinnen und Landwirte können auch Förderung erhalten, wenn sie auf Pflanzenschutzmittel verzichten, Agroforst auf Ackerland oder Dauergrünland beibehalten oder Bewirtschaftungsmethoden in Natura-2000-Gebieten einhalten.

Insgesamt macht der Anteil der Öko-Regelungen an den Direktzahlungen 23 Prozent aus (2 Prozent werden auf die EU-Vorgabe von 25 Prozent Mindestanteil aus der 2. Säule angerechnet).

Aus den Öko-Regelungen können die Landwirtinnen und Landwirte auswählen. Ferner sind die meisten Öko-Regelungen mit Bewirtschaftungsmaßnahmen der 2. Säule zum Umwelt- und Klimaschutz kombinierbar. Bei bestimmten Kombinationen muss innerhalb der Förderung der 2. Säule allerdings ein Prämienabzug erfolgen, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

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