Fragen und Antworten zur Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung

Welche Ziele verfolgt das BMEL mit der verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung?

Zukunftsperspektive für die Tierhaltung in Deutschland schaffen

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die landwirtschaftliche Tierhaltung in Deutschland zukunftsfest zu machen.

Eine zukunftsfeste Tierhaltung muss Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen, dem Tier- und Klimaschutz gerecht werden sowie den Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive bieten. Das Gesamtvorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung umfasst vier zentrale Bausteine:

  • die staatlich verbindliche Tierhaltungskennzeichnung
  • bessere Regelungen im Tierschutzrecht
  • Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht
  • ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe

Die Tierhaltungskennzeichnung ist staatlich und für Lebensmittel, die aus Deutschland stammen, verpflichtend. Sie schafft für Verbraucherinnen und Verbraucher Transparenz beim Einkauf an der Fleischtheke, im Supermarkt oder beim Online-Handel. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit eine informierte Kaufentscheidung treffen und sich bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden. Gleichzeitig macht die verpflichtende Kennzeichnung die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierschutz sichtbar. Betriebe aus anderen Ländern, insbesondere EU-Mitgliedstaaten, können freiwillig an der Kennzeichnung teilnehmen.

Welche Haltungsformen werden gekennzeichnet?

Gekennzeichnet werden fünf verschiedene Haltungsformen:

  • Stall
  • Stall+Platz
  • Frischluftstall
  • Auslauf/Weide
  • Bio
Die Kennzeichnung nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Es werden die fünf Haltungsformen "Stall", "Stall+Platz", "Frischluftstall", "Auslauf/ Weide" und "Bio" genannt, eine davon ist markiert. Rechts daneben befindet sich ein QR-Code. Tierhaltungskennzeichnung
  • Details zu den Haltungsformen:
    • Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
    • Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten müssen über Raufutter, das zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial gegeben wird, verfügen und sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
    • Frischluftstall: Das Außenklima in jeder Bucht hat einen wesentlichen Einfluss auf das Stallklima. Die Schweine haben jederzeit Zugang zu unterschiedlichen Klimabereichen.
    • Auslauf/Weide: Den Schweinen steht ganztägig ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten. Der Auslauf darf für die erforderliche Dauer der Reinigung oder kurzzeitig, soweit dies im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes zwingend erforderlich ist, reduziert werden.
    • Bio: Die Tierhaltung entspricht den Anforderungen der EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall. EU-Ökoverordnung. Das bedeutet, die Schweine haben eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall.

Worin besteht der Mehrwert einer verpflichtenden gegenüber einer freiwilligen Kennzeichnung?

Die Tierhaltungskennzeichnung schafft einen verbindlichen, verlässlichen und transparenten Rahmen, der durch den Staat garantiert und kontrolliert wird. Ein weiterer wesentlicher Vorteil gegenüber bereits bestehenden freiwilligen privaten Labeln ist, dass die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung perspektivisch alle tierhaltenden Betriebe und Vertriebswege in Deutschland verbindlich einschließen wird.

Was haben die Verbraucherinnen und Verbraucher von der Kennzeichnung?

Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland möchten wissen, wie die Schweine, Rinder oder Hühner gelebt haben, deren Fleisch sie an der Ladentheke oder im Supermarkt kaufen. Gegenwärtig existieren in Deutschland zwar verschiedene privatwirtschaftliche Tierwohllabel, doch eine gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung mit einheitlichen und verlässlichen Informationen zu den Haltungsformen gibt es bisher nicht. Wir schaffen nun die überfällige Transparenz. Mit der Einführung einer verpflichtenden staatlichen Tierhaltungskennzeichnung können Verbraucherinnen und Verbraucher sich beim Kauf bewusst zwischen verschiedenen Tierhaltungsformen entscheiden.

Wird Fleisch für Verbraucherinnen und Verbraucher durch die Kennzeichnung teurer?

Beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz handelt es sich um eine reine Kennzeichnungsregelung. Das Gesetz regelt keine neuen Anforderungen an die Tierhaltung oder die Produktionsweise. Kosten entstehen der Wirtschaft lediglich durch die Umsetzung der Kennzeichnung, wie etwa der Aufbringung der Information auf dem Produkt und den Anforderungen zur Einhaltung der Rückverfolgbarkeit.

Umfasst die Tierhaltungskennzeichnung auch die Bereiche Schlachtung und Transport?

Nein, denn unabhängig von der Haltungsform verdient es jedes Tier, dass man beim Transport und bei der Schlachtung verantwortungsvoll mit ihm umgeht. Daher müssen notwendige Verbesserungen bei Schlachtung und Transport im Ordnungsrecht geregelt werden, damit sie für alle Tiere gleichermaßen gelten. Eine Kennzeichnung der Transportdauer wäre grundsätzlich hilfreich und wird durch verschiedene, am Markt verfügbare Label auch praktiziert - freiwillig. Anderseits bedeutet gerade das für landwirtschaftliche Betriebe außerhalb der verdichteten Tierhaltungsgebiete die Gefahr, schlechter gestellt zu werden, obwohl die Tierhaltung gerade in solchen Regionen erhalten werden soll.

Warum ist für die Kennzeichnung zunächst nur die Mast entscheidend, nicht aber zum Beispiel die Ferkel- und Sauenhaltung?

Es ist beabsichtigt, die Ferkel- und Sauenhaltung perspektivisch in die Tierhaltungskennzeichnung einzubinden, dazu müssen einige komplexe Fragestellungen gelöst werden. Beispielsweise ist eine verpflichtende Kennzeichnung von Ferkeln aus Betrieben im Ausland derzeit europarechtlich unzulässig. Außerdem finden einzelne Abschnitte der Schweineproduktion häufig in unterschiedlichen Betrieben statt, was eine verpflichtende Kennzeichnung aufwändiger macht. Daher konzentriert sich die Tierhaltungskennzeichnung zunächst auf die Mastphase, die im Vergleich zur Frühphase der Haltung den größten Teil des Lebenszyklus der Schweine darstellt.

Warum wird die Tierhaltungskennzeichnung schrittweise eingeführt? Was ist mit der Gastronomie und anderen Tierarten?

Bei der Einführung einer staatlich verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung gelten andere und zugleich höhere rechtliche Anforderungen auf nationaler und EU-Ebene als bei einer freiwilligen Kennzeichnung. Deshalb wird die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung schrittweise eingeführt. Begonnen wird mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt, im Lebensmittelhandel, den Fleischereifachgeschäften, dem Online-Handel und anderen Verkaufsstellen. Weitere Vermarktungswege, insbesondere über die Gastronomie und Außerhaus-Verpflegung sowie weitere Tierarten werden im Laufe der Legislaturperiode in die Tierhaltungskennzeichnung aufgenommen.

Wie und durch wen wird die Umsetzung des Gesetzes kontrolliert?

Die Kontrolle erfolgt im Rahmen der amtlichen Überwachung durch die Behörden der Länder. Dies entspricht der Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern gemäß dem Grundgesetz.

Die Landwirte teilen der Behörde ihre Haltungseinrichtungen, also Ställe, Freilandflächen etc. mit und geben an, in welcher Haltungsform die Tiere dort gehalten werden. Außerdem fügen sie Nachweise wie Pläne, Fotos oder Zertifikate bei, damit die Behörden prüfen können, ob die Voraussetzungen der Haltungsform erfüllt sind. Die zuständigen Behörden der Länder legen für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest, aus der die Haltungsform erkennbar ist und führen Register über die Haltungseinrichtungen der Betriebe. Verstöße gegen die Regelungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sind als Ordnungswidrigkeiten bußgeldbewehrt. Die Länder haben die Möglichkeit, Überwachungs- und Kontrollaufgaben auf private Organisationen zu übertragen. Ob die Kontrollen für die Tierhaltungskennzeichnung in die bestehenden Tierschutzkontrollen oder Kontrollen nach Lebensmittelrecht integriert werden, liegt in der Entscheidung der Länder.

Was bedeutet die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung für Landwirtinnen und Landwirte?

Für das Gesamtvorhaben einer zukunftsfesten Tierhaltung ist die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ein wichtiger Schritt. Unabhängig davon folgen Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht, ein Förderprogramm für den Umbau hin zu tiergerechteren Ställen inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe sowie bessere Regelungen im Tierschutzrecht.

Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung zeigt, in welcher Haltungsform Tiere gehalten wurden und macht gleichzeitig die Leistung der Landwirtinnen und Landwirte für mehr Tierschutz sichtbar.

Mit dem Gesetz wird eine Kennzeichnung von Lebensmitteln geregelt, damit sind keine neuen Anforderungen an die Tierhaltung verbunden. Unmittelbarer Aufwand entsteht Landwirtinnen und Landwirten durch das Gesetz aufgrund einer Mitteilungspflicht und der Erfüllung von Aufzeichnungspflichten. Angaben, die der Behörde bereits vorliegen, müssen jedoch nicht erneut gemacht werden. Aufzeichnungen, die bereits aufgrund anderer rechtlicher Vorschriften zu führen sind, müssen nicht doppelt angefertigt werden.

Das BMEL bereitet gemeinsam mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) umfangreiche Informationen für Landwirtinnen und Landwirte zur Tierhaltungskennzeichnung vor, die nach Abschluss des Gesetzgebungsprozesses zur Verfügung stehen werden.

Was bedeutet die Kennzeichnung für Fleischereien / Metzgereien?

Durch die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung – zunächst für frisches Schweinefleisch – wird die Haltungsform für Verbraucherinnen und Verbraucher transparent, auch an der Theke von Fleischereien und Metzgereien. Kosten entstehen für die Umsetzung der Kennzeichnung, wobei diese bei nicht vorverpackten Lebensmitteln auf einem Schild auf dem Lebensmittel oder in der Nähe des Lebensmittels erfolgen kann. Sollte ein Fleischereifachbetrieb ausländisches Fleisch kennzeichnen wollen, benötigt der Betrieb hierfür eine Genehmigung. Für die Kennzeichnung von in Deutschland produziertem Fleisch ist keine Genehmigung nötig.

Was passiert mit bestehenden privatrechtlichen Labeln?

Private Label und die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ergänzen sich vielfach. Wichtig ist, dass Verbraucherinnen und Verbraucher keine widersprüchlichen Informationen erhalten und somit nicht getäuscht oder irregeführt werden.

An wen können sich Verbraucher und Verbraucherinnen bei weiteren Fragen wenden?

Bis auf Weiteres können sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf der Webseite des BMEL über den aktuellen Stand bei der Tierhaltungskennzeichnung und die weiteren Schritte informieren. Ein eigenes Informationsportal zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung wird es geben, wenn die ersten gekennzeichneten Produkte in den Märkten verfügbar sind. Die Kennzeichnung beinhaltet einen QR-Code, der auf eine Website verlinkt. Dort werden umfangreiche Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt.

Warum gibt es eine eigene Haltungsform "Bio"?

Die ökologische Tierhaltung ist inzwischen eine etablierte Haltungsform. Sie verbindet verschiedene positiv wirkende Aspekte miteinander: Neben Vorgaben zum Tierschutz gibt es beispielsweise strenge Vorschriften für Futter und den Einsatz von Medikamenten wie z. B. Antibiotika.

Eine ökologische Tierhaltung trägt so unter anderem dazu bei, Arten zu erhalten und die Artenvielfalt zu unterstützen. Auch die EU-weit verpflichtende Eierkennzeichnung hat eine eigene Biostufe.

Ist die Vereinbarkeit mit EU-Recht gewährleistet?

Die Tierhaltungskennzeichnung darf nicht zu Einschränkungen im europäischen Binnenmarkt führen und Produkte aus anderen Mitgliedstaaten benachteiligen. Der Gesetzentwurf ist daher so ausgestaltet, dass er dem EU-rechtlichen Rahmen gerecht wird. Für Produkte aus EU-Mitgliedstaaten und Drittländern steht die Kennzeichnung auf freiwilliger Ebene offen. Die Kontrolle erfolgt durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Wieso ist die Kennzeichnung für ausländische Produkte nicht verpflichtend?

Im Sinne einer umfassenden Verbraucherinformation hätte sich die Bundesregierung eine verbindliche Kennzeichnung aller (auch importierter) Produkte gewünscht. EU- und WTO-Recht lassen aber keinen weiteren Spielraum zu. Produzenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Drittländern wird ermöglicht, ihre Ware freiwillig mit dem Haltungskennzeichen zu kennzeichnen.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das, dass sie sich beim Kauf von Produkten, die mit der staatlichen Kennzeichnung versehen sind, bei der Haltungsform sicher sein können – egal woher diese Produkte stammen.

Wie werden "gemischte" Lebensmittel gekennzeichnet?

Um die Kennzeichnung für die Unternehmen praktikabel zu gestalten, wurden die Regelungen im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens vereinfacht, insbesondere für "gemischte" Lebensmittel wie z. B. Hackfleisch.

Besteht ein Lebensmittel zu 80 Prozent oder mehr aus Fleisch einer Haltungsform und zu 20 Prozent oder weniger aus Fleisch anderer Haltungsformen, so wird mit der dominierenden Haltungsform gekennzeichnet.

Beispiele:

Schweinehackfleisch besteht zu 80 Prozent aus Fleisch der Haltungsform Stall und zu 20 Prozent aus Fleisch der Haltungsform Frischluftstall. Es wird als Stall gekennzeichnet.

Schweinehackfleisch besteht zu 80 Prozent aus Fleisch der Haltungsform Stall, 10 Prozent Stall+Platz und 10 Prozent Frischluftstall, gekennzeichnet wird mit Stall.

Dagegen bedarf es bei Schweinehackfleisch, das zu 50 Prozent aus Fleisch der Haltungsform Stall, 20 Prozent Stall+Platz sowie 30 Prozent Frischluftstall besteht, einer expliziten Kennzeichnung der einzelnen enthaltenen Haltungsformen.

Werden Fleischimporte durch die verpflichtende Haltungskennzeichnung zunehmen?

Verbraucherinnen und Verbraucher legen nicht nur Wert auf tiergerechtere Haltung - auch das Thema Regionalität rückt mehr und mehr in den Vordergrund. Große Teile des Lebensmitteleinzelhandels haben bereits angekündigt, bis 2030 nur noch Fleisch von Tieren verkaufen zu wollen, denen mindestens der Kontakt zu Außenklima oder Auslauf ermöglicht wurde. Wichtig ist, dass der Lebensmitteleinzelhandel dabei mit den Landwirtinnen und Landwirten in Deutschland an einem Strang zieht.

Folgt auf die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung auch eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung?

Die Herkunfts- und Haltungskennzeichnung sind voneinander unabhängige Vorhaben.

Die Herkunftskennzeichnung von frischem, gekühltem und gefrorenem Schweinefleisch ist bei vorverpackter Ware bereits vorgeschrieben. Hier können also schon seit längerer Zeit Herkunft und Haltung in der Kennzeichnung verbunden werden.

Ein Verordnungsentwurf des BMEL, in dem die auch für Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch geltenden Regeln auf nicht vorverpackte Ware ausgeweitet werden, wird noch im Sommer 2023 verkündet werden und tritt Anfang 2024 in Kraft. Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das zum Beispiel in der Fleischtheke angeboten wird, etwa beim Metzger, Supermarkt, Hofladen oder Wochenmarkt. Bei Rindfleisch muss bereits seit längerem die Herkunft angegeben werden.

Daneben unterstützt die Bundesregierung die Pläne der EU-Kommission, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung EU-weit auf weitere Lebensmittel auszudehnen. Da die EU-Kommission die von ihr selbst genannten Fristen für die Vorlage von Rechtsetzungsvorschlägen nicht eingehalten hat, hat das BMEL mit Planungen für nationale Regelungen in der Außer-Haus-Verpflegung begonnen.

Welche wesentlichen Änderungen wurden im Laufe des parlamentarischen Verfahrens vorgenommen?

Die Haltungsform "Auslauf/Freiland" wurde in „Auslauf/Weide“ umbenannt. Neben Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit wurden auch Anforderungen für den Liegebereich aufgenommen. Auslaufbetriebe, die die Anforderungen an "Auslauf/Weide" nicht erfüllen, werden nicht mehr pauschal in Frischluftstall eingruppiert, sondern entsprechend ihrer Gesamtfläche in die jeweilige Haltungsform ("Stall", "Stall+Platz" oder "Frischluftstall").

In der Haltungsform "Stall+Platz" wurde Raufutter zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial als Pflichtelement aufgenommen, zuvor war es ein Wahlelement. Die Bodenflächen wurden verkleinert (12, 5 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard statt der ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehenen ca. 20 Prozent mehr Platz).

Als Nachweis zur Eingruppierung in eine Haltungsform sind auch Berichte privater Kontrollstellen geeignet. Es ist eine Evaluierung der Regelungen nach fünf Jahren vorgesehen. Zudem wurden Änderungen zur Kennzeichnung "gemischter" Lebensmittel aufgenommen.

Welche Veränderungen plant die Bundesregierung noch bei der landwirtschaftlichen Tierhaltung?

Es ist geplant, das Tierschutzgesetz in 2023 zu ändern. Dem Koalitionsvertrag entsprechend sollen dadurch unter anderem nicht-kurative Eingriffe deutlich reduziert, die Anbindehaltung beendet und die Videoüberwachung in Schlachthöfen eingeführt werden.

Zudem plant das BMEL weitere Änderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Bisherige "Lücken" sollen durch Mindestanforderungen an das Halten von Mastputen, Junghennen, Geflügel-Elterntieren, Bruderhähnen und Rindern geschlossen werden. Zudem sollen Vorschriften zum Schutz der Tiere vor Bränden ergänzt werden.

Welche Änderungen sind im Baurecht geplant, um Betrieben den Umbau hin zu tiergerechteren Haltungsformen zu ermöglichen?

Es wurde eine Änderung des Baugesetzbuches beschlossen, damit, die bestehenden, aber nach heutigem Recht nicht mehr privilegierten Tierhaltungsanlagen im Außenbereich umgebaut werden dürfen, wenn der Umbau dem Wechsel zu den Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio dient. Dabei soll die Anlage in dem Umfang vergrößert werden dürfen, der notwendig ist, um den Tierbestand nach dem Umbau in der neuen Haltungsform gleich groß halten zu können. Statt eines Umbaus soll es dabei auch möglich sein, das Gebäude abzutragen und ein neues, das der angestrebten Haltungsform entspricht, zu errichten. Auch ein Wechsel der Tierart soll perspektivisch möglich sein. Weitere Infos hier.

Wie sollen Immissionsschutz und Tierwohl in Einklang gebracht werden?

Der Neu- und Umbau tiergerechter Ställe soll auch im Zusammenhang mit der maßgeblichen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz erleichtert werden, der so genannten Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Für die Genehmigung von Ställen der Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide und Bio sollen künftig immissionsschutzrechtliche Erleichterungen gelten. Um hierbei Rechtssicherheit zu gewährleisten und Umbauhindernisse zu beseitigen, werden mit den Ländern praktikable Vollzugshinweise erarbeitet.

Erschienen am im Format FAQ-Liste