Stillen - Die beste Ernährung in den ersten Lebensmonaten
Stillen bietet gesundheitliche Vorteile für Kind und Mutter. Muttermilch ist nicht nur mit Blick auf die Zusammensetzung und Verdaulichkeit der Inhaltsstoffe die ideale Nahrung: Sie enthält Wirkstoffe, die gegen Bakterien wirken, Entzündungen hemmen und das Immunsystem des Säuglings stärken.
Auch langfristig bietet das Stillen Vorteile. So leiden ehemals gestillte Kinder später seltener an Übergewicht und Diabetes Typ 2. Auch für Mütter sinkt langfristig das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen und Diabetes Typ 2. Stillen ist somit eine win-win-Situation für Mutter und Kind.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Säuglinge in den ersten sechs Monaten ausschließlich zu stillen. Auch die Nationale Stillkommission (NSK) vertritt die Auffassung, dass ausschließliches Stillen in den ersten sechs Monaten für die Mehrzahl der Säuglinge die ausreichende Ernährung ist.
Beikost
Sie rät jedoch, diese Empfehlung in Deutschland nicht schematisch anzuwenden: Wann ein Säugling zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell, je nach Gedeihen und Essfähigkeit des Kindes. Doch gilt immer der Grundsatz,
- Beikost nicht vor Beginn des fünften und nicht später als zu Beginn des 7. Lebensmonats einzuführen.
- Auch nach Einführung der Beikost soll weitergestillt werden, d.h. das Einführen von Beikost ist nicht mit dem Abstillen gleichzusetzen.
Diese Empfehlung berücksichtigt zahlreiche gesundheitliche Vorteile für Mutter und Kinder, darunter auch Aspekte der Allergieprävention.
Aktuelle deutsche Empfehlung zum Stillen
Abstillen
Die Nationale Stillkommission gibt keine ausdrückliche Empfehlung, wann endgültig abgestillt werden sollte, weil sich für Deutschland hierzu keine wissenschaftlich begründete Basis finden lässt.
- Der endgültige Zeitpunkt zum Abstillen sollte nach Auffassung der Kommission eine individuelle Entscheidung sein, die gemeinsam von Mutter und Kind getroffen wird: Wie lange insgesamt gestillt wird, bestimmen Mutter und Kind.
Nationale Stillkommission
Die Nationale Stillkommission (NSK) wurde die 1994 gegründet und hatte von 2002 bis 2019 ihren Sitz am Bundesinstitut für Risikobewertung. Seit dem 1. April 2019 ist die Nationale Stillkommission am Max Rubner-Institut (MRI) angesiedelt.
Rat und Hilfe für stillende Mütter
Neben den gesundheitlichen Vorteilen des Stillen für Mutter und Kind ist Stillen vor allem auch praktisch. Doch Stillen will gelernt sein. In Deutschland gibt es eine Reihe von Verbänden und Organisationen, die stillenden Müttern Hilfe anbieten. Gebündelte Informationen für junge Familien und Mütter bietet das Netzwerk Gesund ins Leben. Es ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Förderung der ersten 1000 Tage im Leben eines Menschen.
Muttermilchersatzprodukte
Wenn Mütter aus individuellen Gründen nicht stillen können oder wollen, stehen als Alternative industriell hergestellte Muttermilchersatzprodukte zur Verfügung:
- Säuglingsanfangsnahrung (mit der Vorsilbe "Pre" oder der Ziffer "1" gekennzeichnet) ist als alleinige Nahrung für Säuglinge in den ersten Lebensmonaten geeignet.
- Folgenahrung (mit der Ziffer "2" oder "3" gekennzeichnet) sollte frühestens ab einem Lebensalter von 6 Monaten und mit Beginn der Beikosteinführung gefüttert werden. Folgenahrung enthält etwas mehr Eisen. Sie können Säuglingsanfangsnahrung aber auch nach Einführung der Beikost weiterhin geben.
Was Sie bei der Zubereitung von Flaschenmilch beachten sollten, finden Sie hier.
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Regelungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 entsprechen. Basiert der Proteinanteil von Säuglingsanfangsnahrung oder Folgenahrung auf hydrolysiertem Protein, gelten derzeit noch die Anforderungen der Diätverordnung.
Im Jahr 1981 wurde auf der Weltgesundheitsversammlung der internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verabschiedet. Dieser enthält Empfehlungen zur Regulierung der Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten, Saugflaschen und Saugern. Damit soll verhindert werden, dass durch die forcierte Vermarktung der Produkte Mütter vom Stillen abgehalten werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Kennzeichnung der Erzeugnisse zu ihrer richtigen Verwendung beiträgt
In Deutschland wurde der Internationale Kodex im Jahr 1994 mit der Umsetzung von EU-Recht in nationales Recht überführt. Die Vorschriften sind in §§ 22a und 25a der Diätverordnung enthalten. Für die Überwachung der Einhaltung dieser und aller anderen Vorschriften für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sind die Landesbehörden zuständig.