Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Pflichtangaben
Verpflichtende Angaben auf verpackten Lebensmitteln sollen die Kaufentscheidung erleichtern und dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Käufer sollen erkennen, woraus die Lebensmittel bestehen und welche Eigenschaften sie haben. Sie sind im europäischen Binnenmarkt weitgehend einheitlich geregelt.
Wie Lebensmittel allgemein zu kennzeichnen sind, welche Mindestinformationen auf der Verpackung stehen müssen, ist EU-weit einheitlich geregelt. Grundlage hierfür ist die europäische Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) (EU) Nr. 1169/2011, die seit dem 13. Dezember 2014 bzw. hinsichtlich der Nährwertkennzeichnung seit dem 13. Dezember 2016 gilt. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Sie kann in bestimmten Punkten durch die Mitgliedstaaten ergänzt bzw. konkretisiert werden.
Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben finden sich häufig auf Lebensmitteletiketten oder in der Werbung. Die EU-Verordnung 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (sogenannte Health Claims-Verordnung) über Lebensmittel legt europaweit einheitliche Anforderungen bei der Verwendung dieser Angaben fest.
Auf der Verpackung von Lebensmitteln muss die Verwendung bestimmter Zutaten wie Erdnüssen oder Sellerie, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, stets angegeben werden.
Für Fruchtsaft und Fruchtnektare, Honig, Konfitüren und Marmeladen, Kakao- und Schokoladenerzeugnisse sowie Energydrinks gelten besondere rechtliche Anforderungen.
Verbraucherinnen und Verbraucher wollen – und sollen – wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Auch aus der Landwirtschaft kommt der langgehegte Wunsch nach einer Herkunftskennzeichnung.
Frischer Fisch muss in Deutschland gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse erhalten.
Das ovale Zeichen ist auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen gedruckt. Es bedeutet, dass der Betrieb, der das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist kein Wegwerfdatum. Vielmehr gibt es den Zeitpunkt an, bis zu dem ein Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften (z. B. Geschmack, Farbe und Konsistenz) behält.
Mit seiner Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" will das Bundesernährungsministerium die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Kennzeichnung informieren, sie besser vor Täuschung schützen und Unternehmen im Wettbewerb stärken, die ihre Produkte verbraucherfreundlich kennzeichnen.
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.
Die Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung ermöglicht den Unternehmen die freiwillige, rechtssichere Verwendung des Nutri-Score in Deutschland.
Verbraucherinnen und Verbrauchern bietet die erweiterte Nährwertkennzeichnung Nutri-Score Orientierung und Hilfestellung beim Lebensmitteleinkauf – gut sichtbar auf der Vorderseite von Verpackungen. Unternehmen tragen mit der Kennzeichnung ihrer Produkte zu mehr Verbraucherinformation und Transparenz bei.
In die DLMBK beruft das BMEL gleich viele Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft. Sie arbeiten ehrenamtlich als unabhängiges Gremium.
Anfang 2021 haben sich die am Nutri-Score beteiligten oder interessierten Staaten innerhalb Europas auf eine gemeinsame Koordination verständigt, um die Verwendung des Nutri-Score europaweit einheitlich zu gestalten und die Berechnungsgrundlage des Nutri-Score auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz zu optimieren.
Welches Müsli trägt eher zu einer ausgewogeneren Ernährung bei? Wie gut ist der Nährwert meiner Pizza im Vergleich zu anderen? Der neue Nutri-Score bietet mehr Orientierung bei der Lebensmittelauswahl: Denn Verbraucherinnen und Verbraucher können den Nährwert von Lebensmitteln jetzt ganz einfach und auf einen Blick vergleichen.
Wasser ist ein idealer Durstlöscher. Was als abgefülltes Wasser in den Handel kommt, muss eine Reihe von Anforderungen hinsichtlich der Herkunft, Zusammensetzung und Kennzeichnung erfüllen.
Vorverpackte Bio-Lebensmittel, aus der EU, welche die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, müssen seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es den Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bio-Produkte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen.
Das ovale Zeichen ist auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen gedruckt. Es bedeutet, dass der Betrieb, der das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird.
Frischer Fisch muss in Deutschland gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse erhalten.
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.