Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Kontrolle + Risikomanagement
Die Experten der Lebensmittelüberwachung kontrollierten im Jahr 2022 risikoorientiert 477.086 Betriebe, die in der Produktion, der Verarbeitung oder dem Vertrieb von Lebensmitteln tätig waren. Dies entspricht etwa 37 Prozent aller Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel verarbeiten oder verkaufen.
Bei Erzeugnisse/Waren wurden im Jahr 2022 insgesamt 791.014 amtliche Kontrollen durchgeführt, wobei die meisten Kontrollen auf Fleisch, Fleischzubereitungen (z. B. Hackfleisch) und Fleischerzeugnissen mit insgesamt 181.706 Kontrollen entfielen. Getränke wurden insgesamt 133.965-mal und Obst und Gemüse 114.512-mal kontrolliert. Insgesamt wurden 7.874 Verstöße festgestellt.
Weitere ausführliche Informationen zu den durchgeführten Kontrollen in Deutschland finden Sie auf der Homepage des BVL.
Gezielte Kontrollen dienen dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Wirtschaft, Behörden, aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher sind aktiv gefordert.
Wie in vielen anderen Lebensmittelbereiche sind auch die Lebens- und Futtermittelüberwachung national und auf EU-Ebene geregelt. Die neue EU-Kontroll-Verordnung (VO (EU) 2017/625), die überwiegend ab 14. Dezember 2019 gilt, legt die grundsätzlichen Anforderungen an den Aufbau und die Durchführung der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen innerhalb der EU für alle Mitgliedstaaten verbindlich fest und löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 882/2004 ab.
Im März 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verpflichtung zur amtlichen Information über Verstöße des Lebensmittel- und Futtermittelrechts grundsätzlich verfassungskonform ist.
Der gesundheitliche Verbraucherschutz gehört zu den zentralen Elementen staatlicher Fürsorge. Die voranschreitende Globalisierung führt zu komplexeren Lieferketten und Warenströmen. Dies führt zu veränderten Anforderungen an die staatlichen Akteure des gesundheitlichen Verbraucherschutzes, gerade auch im Hinblick auf die immer weiter wachsenden Datenbestände. Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die Kontrollaktivitäten im gesundheitlichen Verbraucherschutz haben sich die IT-Landschaft und das Datenmanagement historisch in jedem Bundesland individuell entwickelt.
Bürgerinnen und Bürger in Krisenzeiten zu schützen und zu versorgen ist eine hoheitliche Aufgabe. Sie lässt sich verfassungsrechtlich aus der allgemeinen Verteidigungsaufgabe des Staates und der staatlichen Pflicht zur Daseinsvorsorge für die Bevölkerung ableiten.
Viele kochen selbst und kaufen dafür gerne ein. Doch wenn es im Alltag schnell gehen muss, greifen Verbraucher auch zu Fertiggerichten. Der Klassiker: Tiefkühlpizza. Doch ist das herzhafte italienische Backwerk aus dem Ofen auch gesundheitlich unbedenklich zu genießen? Bei dieser Frage geht es nicht um die Rezeptur – Stichworte Fette und Salz –, sondern um die Lebensmittelsicherheit und -überwachung.
In die DLMBK beruft das BMEL gleich viele Mitglieder aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft. Sie arbeiten ehrenamtlich als unabhängiges Gremium.
Das ovale Zeichen ist auf Verpackungen von Milch- und Fleischerzeugnissen gedruckt. Es bedeutet, dass der Betrieb, der das Produkt zuletzt behandelt oder verpackt hat, nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und entsprechend überwacht wird.
Frischer Fisch muss in Deutschland gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse erhalten.
Die Kennzeichnung der Eier ist EU-weit verbindlich geregelt. Während die ersten beiden Angaben auch der Verbraucherinformation dienen, handelt es sich bei der Betriebsnummer um eine Information für die zuständigen Kontrollbehörden.
Die BfR-MEAL-Studie (Mahlzeiten für die Expositionsschätzung und Analytik von Lebensmitteln) untersucht zum ersten Mal in Deutschland großflächig, in welchen Konzentrationen Stoffe durchschnittlich in Lebensmitteln enthalten sind und welche gesundheitlichen Risiken bei der Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln entstehen können.
Lebensmittel sind in der Regel frei verkehrsfähig, sofern sie allen lebensmittelrechtlichen Vorschriften genügen. Sogenannte neuartige Lebensmittel (auch Novel Food genannt) bedürfen jedoch einer Zulassung.