Eine nachhaltige Wirtschaftsweise ist Chance und Verpflichtung für die deutsche Landwirtschaft. Sowohl für die Lebensmittel- als auch für die Energieproduktion und die Erzeugung hochwertiger Futtermittel benötigt unsere Landwirtschaft Produktionsflächen. Grund und Boden sind Ressourcen, die nicht beliebig vermehrbar sind.
Sowohl weltweit als auch in Deutschland nimmt die zur Verfügung stehende Landwirtschaftsfläche Tag für Tag ab. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) setzt sich dafür ein, landwirtschaftliche Flächenverluste so weit wie möglich zu reduzieren und langfristig gänzlich zu vermeiden.
Die landwirtschaftlichen Flächenverluste reduzieren das Angebot verfügbarer Agrarflächen stetig. Gleichzeitig nimmt die Nachfrage nach diesen Flächen zu. Nicht nur Landwirtinnen und Landwirte suchen Flächen zur Bewirtschaftung, auch Investoren interessieren sich zunehmend für Agrarimmobilien als alternative Renditeobjekte. Dies führt zu einem starken Anstieg der Kauf- und Pachtpreise landwirtschaftlicher Fläche. Landwirtschaftlichen Betrieben fällt es so immer schwerer, die steigenden Preise zu erwirtschaften.
Ziel des BMEL ist, dass sich landwirtschaftliche Betriebe ihre Flächen leisten können. Hierfür sind die Vermeidung von Bodenspekulation, der Schutz vor Preismissbrauch und der Vorrang für Landwirtinnen und Landwirte zentrale Stellschrauben. Es ist Aufgabe des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrsrechts, diese Anforderungen umzusetzen. Zuständig sind hierfür die Bundesländer. Der Bund unterstützt die Länder, einen zeitgemäßen Rechtsrahmen zu schaffen.
Das BMEL koordiniert eine Reihe von Forschungsprojekten zum Bodenmarkt. Diese schaffen die wissenschaftlichen Grundlagen für agrarpolitische Entscheidungen. Von den wissenschaftlichen Erkenntnissen profitieren auch die Länder und die Akteure auf dem Bodenmarkt. Auch mit den land- und forstwirtschaftlichen Flächen, die sich im Eigentum des Bundes befinden, ist ein verantwortungsvoller Umgang erforderlich. Hier setzt sich das BMEL dafür ein, dass bei der Verpachtung der bundeseigenen Flächen agrarstrukturelle Belange und Gemeinwohlkriterien berücksichtigt werden.