Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Ökologischer Landbau
Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und umweltverträgliche Wirtschaftsform, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientiert. Mit 15,87 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2021 ist Deutschland weiterhin der größte Markt für Bio-Lebensmittel in Europa.
Alle in der Europäischen Union (EU) erzeugten und verkauften Bio-Produkte basieren auf den Standards der EU-Rechtsvorschriften und werden entsprechend kontrolliert. Das Bio-Siegel kennzeichnet solche Produkte und ist insoweit eine verlässliche Orientierungshilfe für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die deutschen Öko-Verbände haben teilweise darüber hinausgehende Standards, die mit dem jeweiligen Verbandskennzeichen verbunden sind.
Im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode ist das Ziel vereinbart, den Anteil der ökologischen Anbaufläche bis 2030 auf 30 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland auszuweiten.
Es gilt, die Produktivität zu verbessern, Logistik- und Distributionskosten zu senken und den Erwartungen der Verbraucher und Verbraucherinnen an besondere Qualität, Herkunft und Preis von Bio-Produkten gerecht zu werden.
Wichtigstes Finanzierungsinstrument für die Umsetzung dieser Ziele ist das Bundesprogramm Ökologischer Landbau (BÖL). Im Rahmen des Bundeswettbewerbs Ökologischer Landbau zeichnet das BMEL jährlich Bio-Betriebe aus, die mit ungewöhnlichen, innovativen und zukunftsweisenden Ideen besonders erfolgreich ökologisch wirtschaften.
30 Maßnahmen für 30 Prozent Öko-Landbau bis 2030: Bundesminister Cem Özdemir hat am 16. November 2023 die Bio-Strategie 2030 des BMEL in Berlin vorgestellt.
Auf Bio ist Verlass. Jedes in Deutschland angebotene Bio-Lebensmittel muss umfangreiche Vorschriften erfüllen. Bio setzt höchste gesetzliche Umweltstandards für alle Produktionsschritte. Staatlich zugelassene Kontrollstellen überprüfen regelmäßig, ob die Vorgaben eingehalten werden.
Der ökologische Landbau ist das Leitbild der Bundesregierung für eine nachhaltige Landbewirtschaftung. Deshalb haben sich die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, bis 2030 30 Prozent Öko-Landbau zu erreichen. Dazu müssen Hürden aus dem Weg geräumt werden, die der Erzeugung, der Verarbeitung, dem Handel und dem Verbrauch von Bio-Lebensmittel noch im Weg stehen. Darüber hinaus muss der Umstieg auf den Bio-Anbau erleichtert und zu einer stabilen Marktentwicklung beigetragen werden. Um eine Grundlage für die dafür erforderlichen politischen Rahmenbedingungen zu setzen, hat das BMEL einen Strategieprozess zur Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau zur Bio-Strategie 2030 gestaltet. Am 16. November 2023 hat Bundesminister Özdemir die Strategie vorgestellt.
Wie haben sich Einkaufsgewohnheiten von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Bezug auf Bio-Lebensmittel von Jahr zu Jahr verändert? Das untersucht seit 2002 das Öko-Barometer im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Im Fokus bei der Befragung 2022: die Außer-Haus-Verpflegung in Betriebsrestaurants, Kantinen und Mensen.
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, die mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den zugehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt sind, schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen und verhindern unlauteren Wettbewerb – europaweit.
Die ökologische Landwirtschaft zeichnet sich durch umfassende Nachhaltigkeit aus – von der Produktion, über die Verarbeitung bis zur klaren Kennzeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Bundesregierung fördert die ökologische Landwirtschaft daher verstärkt. Ziel ist es, dass die ökologisch bewirtschaftete Fläche bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent steigt.
Ende 2001 wurde das Bundesprogramm Ökologischer Landbau zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau aufgelegt. Seitdem wurde das Bundesprogramm kontinuierlich ausgebaut und weiterentwickelt.
Jeden Tag essen viele Millionen Menschen in Deutschland außer Haus – Tendenz steigend. Das zeigt, dass die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) ein großes Potential hat, unsere Bürgerinnen und Bürger, Jung und Alt, mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Dazu kann Bio einen wichtigen Beitrag leisten. Wie das BMEL mehr Bio in der AHV unterstützt, zeigen wir hier.
Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es den Verbrauchern schwer, den Überblick zu behalten. Darum wurde 2001 das staatliche Bio-Siegel ins Leben gerufen. Bio-Produkte sind dank des Bio-Siegels heute auf einen Blick zu erkennen.
Vorverpackte Bio-Lebensmittel, aus der EU, welche die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, müssen seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.
Öko-Produkte müssen wie konventionelle Erzeugnisse die allgemein geltenden Vorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelrechts erfüllen und werden im Rahmen der dort vorgesehenen Kontrollmechanismen überprüft.
In der aktuellen Runde des bundesweiten Schulwettbewerbs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dreht sich alles um das Thema Tierfutter. Einsendeschluss ist der 23. März 2025.
Die regierungstragenden Fraktionen haben sich auf ein Agrarpaket geeinigt, das die Land- und Forstwirtschaft entlastet. Das Agrarpaket umfasst Änderungen im Steuerrecht (Tarifglättung), Änderungen in der Ausgestaltung von Lieferketten (Agrar-Organisationen-Lieferkettengesetz - AgrarOLkG) sowie Änderungen bei der Konditionalität und den Öko-Regelungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik.
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, die mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den zugehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt sind, schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen und verhindern unlauteren Wettbewerb – europaweit.
Vorverpackte Bio-Lebensmittel, aus der EU, welche die strengen Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen, müssen seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet werden.