Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Imkereiprogramm Ende 2022 ausgelaufen und in den GAP-Strategieplan überführt
Mit Ablauf des 31.12.2022 wurde das bisherige Imkereiprogramm für Deutschland beendet, die Förderung allerdings inhaltlich unverändert ab 01.01.2023 in den deutschen GAP-Strategieplan überführt. Damit wird den Bundesländern, die für die Durchführung zuständig sind, die weitere Teilhabe an der EU-Imkereiförderung ermöglicht.
Für Deutschland stehen in diesem Zusammenhang nunmehr Mittel in Höhe von insgesamt maximal rd. 5,6 Millionen Euro für insgesamt sieben sogenannte Interventionskategorien zur Verfügung, an denen sich die EU und die Bundesländer mit je 50 Prozent beteiligen.
Zielsetzung der Förderung ist die Erhaltung bzw. Erhöhung der Zahl der Bienenstöcke. Dies erfolgt durch Verbesserung der Aus- und Fortbildung und die Verbesserung der Sachkunde in der Bienenhaltung.
Auch können Erarbeitung und/oder Beschaffung von Lehrmaterial und technischen Geräten für Schulungszwecke, Schulungen und Ausstattungsaufbau beziehungsweise –ergänzung unterstützt werden sowie Investitionsförderung erfolgen.
Imkerei – ein attraktiver "grüner Beruf"
In der Ausbildung zur Tierwirtin oder zum Tierwirt in der Fachrichtung Imkerei lernt man unter anderem, Bienenvölker aufzubauen, zu führen und gesund zu erhalten.
Auch Bienenwanderungen vorzubereiten und durchzuführen, Produkte (Honig, Bienenwachs) zu gewinnen und zu vermarkten und Königinnen zu züchten, gehören zur Ausbildung. Gerade in der Fachrichtung Imkerei erfüllen Tierwirte wichtige Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes.
Eine weitere wichtige Maßnahme bildet die Bekämpfung von Bienenstockfeinden und -krankheiten, insbesondere der Varroatose. Darüber hinaus können unter anderem auch die Analysen von Bienenzuchterzeugnissen sowie angewandte Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse gefördert werden.
Die Bundesländer haben jeweils eigene Richtlinien erstellt, in denen die Förderberechtigungen und Förderinhalte festgelegt sind.
Das Interesse an der Imkerei wächst. Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährt grundsätzlich jedem das Recht, auf seinem Grundstück Imkerei zu betreiben. Aber beim Imkern sind verschiedene rechtliche Grundlagen zu kennen und zu beachten. Wer Bienen halten möchte, sollte im Vorfeld wissen, wie er sich zum Wohle der Bienen und Mitmenschen verhalten sollte.
Sie haben im Garten, auf dem Balkon oder auf der Fensterbank noch etwas Platz? Dann machen Sie daraus ein Bienenbuffet. Auch Grünflächen und Parks in Städten und Gemeinden, Schul- und Firmengelände oder Straßenränder lassen sich bienenfreundlich gestalten. Gut ist ein Mix aus früh-, mittel- und spätblühenden Pflanzen, die viel Nektar und Pollen bieten. So finden die Insekten vom Frühjahr bis in den Herbst hinein „Futter“.
Neben der Honigbiene sind in Deutschland fast 600 Wildbienenarten und viele weitere Bestäuberinsekten unterwegs, darunter Fliegen, Wespen und zahlreiche Schmetterlingsarten. Sie alle leisten einen unentbehrlichen Beitrag für unsere Ernährung und sind Teil der biologischen Vielfalt. Während Honigbienen in Staaten zusammenleben, sind Wildbienen meist eher Einzelgänger: 90 Prozent leben allein, die Weibchen legen auch ihre Nester alleine an.