Afrikanische Schweinepest (ASP)

Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich – vereinzelt sind Bestände mit gehaltenen Schweinen betroffen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine schwere, hochansteckende und unheilbare Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt und fast immer zum Tod der infizierten Schweine führt. Die Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich. Seit 2014 verbreitet sie sich in Europa, wobei vor allem östliche Länder betroffen sind.

Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen sind bisher in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern sowie seit Mitte Juni 2024 in Hessen und Rheinland-Pfalz aufgetreten. Bisher konnte eine weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindert werden. Momentan gibt es in Deutschland einige ASP-Fälle bei Wildschweinen. 

Einzelne Ausbrüche der Afrikanische Schweinepest bei gehaltenen Schweinen gab es bisher in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Diese Ausbrüche sind inzwischen getilgt und die damit zusammenhängenden behördlichen Maßnahmen sowie die Sperrzonen aufgehoben worden. Im Juni 2024 gab es bei gehaltenen Schweinen einen neuen Fall in Mecklenburg-Vorpommern, im Juli 2024 Fälle in Hessen.

(Genauere Informationen zu den jeweiligen Fällen finden Sie beim TSIS - TierSeuchenInformationsSystem).

Aktuell

In Deutschland wurde am 6. Juni 2024 ein neuer Fall der Afrikanischen Schweinepest bei gehaltenen Schweinen in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt. Die behördlichen Maßnahmen zur Vermeidung der Ausbreitung des Virus wurden eingeleitet. Hinweise auf ein Seuchengeschehen im Wildschweinbestand gibt es in der Region nicht. Im Juli 2024 wurden neue Fälle der Afrikanischen Schweinepest bei gehaltenen Schweinen in Hessen bestätigt.

Genauere Informationen zu den jeweiligen Fällen finden Sie beim TSIS - TierSeuchenInformationsSystem.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Afrikanischen Schweinepest ist eine Tierseuche, sie ist für den Menschen ungefährlich.
  • Auch vom Verzehr von gegebenenfalls kontaminiertem Fleisch geht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit aus.
  • Schweine erkranken jedoch schwer an der Afrikanischen Schweinepest und die Krankheit ist für die Tiere fast immer tödlich.
  • Die Tierseuche wird durch Wildschweine und gehaltene Schweine übertragen, aber auch durch Lebensmittel, Jagdgegenstände, Futter, Kleidung, Schuhe und andere Gegenstände, die in der Landwirtschaft, bei der Jagd oder Freizeitbeschäftigungen genutzt werden.

Über die Schweinepest

Unter "Schweinepest" versteht man zwei unterschiedliche virusbedingte Tierseuchen, die "Klassische Schweinepest" sowie die "Afrikanische Schweinepest", abgekürzt "ASP". Beide Tierseuchen befallen Haus- und Wildschweine, sind ansteckend und fieberhaft verlaufend. Sie sind auf den Menschen nicht übertragbar. Die "Klassische Schweinepest" und die "Afrikanische Schweinepest" sind unheilbar. Im Seuchenfall ist der gesamte Tierbestand zu töten und unschädlich zu beseitigen. Diese wirtschaftlichen Schäden werden verschärft durch großflächige Schutzzonen mit strengen Handels- und Transportverboten.

Hauptüberträger sind lebende Schweine, aber insbesondere bei der "Afrikanischen Schweinepest" kommen zusätzlich Transportfahrzeuge und insbesondere eingeführte Lebensmittel und Speiseabfälle infrage. Da das Virus sehr widerstandsfähig ist, hält es sich lange in gekühltem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch. Solche Produkte – auch Würste – dürfen auf keinen Fall von Reisenden in die EU mitgebracht werden.

In Deutschland trat die Klassische Schweinepest zuletzt 2006 bei Hausschweinen und 2009 bei Wildschweinen auf. Fälle der Afrikanischen Schweinepest treten aktuell bei Wildschweinen auf, auch bei gehaltenen Schweinen gab es einzelne Ausbrüche.

 

Hintergrund

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der Europäischen Union auf. Diese für Schweine und Wildschweine sehr bedeutsame Tierseuche verbreitet sich – ausgehend von östlich an die Europäische Union angrenzenden Ländern – zusehends in Europa.

 

Maßnahmen bei Ausbrüchen bei gehaltenen Schweinen

Für die Tierseuchenbekämpfung sind in Deutschland die Bundesländer zuständig. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden führen die Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung durch. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unterstützt die epidemiologischen Untersuchungen. Auch bei einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei gehaltenen Schweinen werden Sperrzonen um die betroffenen Betriebe eingerichtet. Für diese gelten unter anderem Verbringungsbeschränkungen für lebende Schweine und deren Erzeugnisse.

Die Möglichkeit des innergemeinschaftlichen Handels mit Schweinen und Schweinefleisch besteht weiterhin, da das geltende Tiergesundheitsrecht zwar Verbringungen aus diesen Sperrzonen grundsätzlich verbietet, jedoch Ausnahmemöglichkeiten unter Auflagen (zum Beispiel Untersuchung der Schweine) vorsieht.

 

Lebensmittel als Infektionsquelle

Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren, übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgte Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher für Wildschweine unzugänglich entsorgt werden.

Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende - auch Jagdreisende - und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und entsprechende Hygienemaßnahmen beachten.

 

Vorsorge und Aufklärung sind weiterhin wichtig

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft steht in engem Kontakt mit den Bundesländern und den einschlägigen Verbänden. Bestehende Aufklärungs- und Überwachungsmaßnahmen wurden intensiviert und werden regelmäßig der Situation angepasst. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit, Jäger und Landwirte, insbesondere Schweinehalter, osteuropäischer Arbeitnehmer sowie von Reisenden – auch durch eine intensivierte Pressearbeit – veranlasst. Außerdem engagiert sich das Ministerium für einen regen Austausch in Bezug auf Afrikanische Schweinepest mit den am aktiven Seuchengeschehen angrenzenden Ländern Polen und Tschechien. Dabei geht es insbesondere um Fragen einer engeren Zusammenarbeit in den Grenzregionen und besseren Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanische Schweinepest. Hierzu fanden bereits einige Treffen auf Minister- und Fachebene statt.

Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben. Deshalb findet eine verstärkte Beprobung auf das Virus der Afrikanische Schweinepest sowohl von gehaltenen als auch von Wildschweinen statt.

 

Afrikanische Schweinepest: Infografiken zur ASP für Reisende, Landwirte und Jäger - in verschiedenen Sprachen

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