Informationen zur Datenverarbeitung bei Bewerbungen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verarbeitet zur Erfüllung seiner verordnungsrechtlichen, gesetzlichen, tarifrechtlichen und (vor-) vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten.

Dazu gehören auch die Daten, die Sie dem BMEL zur Verfügung gestellt haben oder die das BMEL bei Dritten über Sie erhebt. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und seiner Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nachzukommen, informiert Sie das BMEL wie folgt:

1. Kontaktdaten des BMEL und der behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Telefon: +49-(0)30 18 529 - 0
Telefax: +49-(0)30 18 529 - 4262
E-Mail: poststelle@bmel.bund.de

Anschriften:
Dienstsitz Bonn
Besucheranschrift: Rochusstraße 1, 53123 Bonn;
Postanschrift: Postfach 14 02 70, 53107 Bonn.

Dienstsitz Berlin
Besucheranschrift: Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin;
Postanschrift: 11055 Berlin.

Bei konkreten Fragen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte im BMEL:

Beauftragte für den Datenschutz im BMEL
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Postfach 14 02 70
53107 Bonn
E-Mail: bds@bmel.bund.de

2. Verarbeitungszweck

Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens (einschließlich Interview und Assessmentcenter) erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Auswahlverfahrens mit dem Ziel der Besetzung einer konkreten Position im BMEL verarbeitet. Hierbei wird geprüft, inwiefern die personenbezogenen Daten des Bewerbers/der Bewerberin mit dem Anforderungsprofil übereinstimmen.

3. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung

Die Erhebung von personenbezogenen Daten zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erfolgt in Bezug auf Arbeitnehmer/innen, Referendare/innen und Auszubildende, Praktikanten/innen auf der Grundlage von § 26 Abs. 1, Abs. 8, S. 2 BDSG in der Fassung vom 25.05.2018, in Bezug auf Beamte/innen gem. § 106 Abs. 4 BBG.

4. Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (nur bei Dritterhebung, Artikel 14 DSGVO)

Bei den die Bewerber/innen betreffenden personenbezogenen Daten, die nicht direkt bei diesen erhoben werden, handelt es sich – soweit erforderlich - um die gesundheitliche Eignung für den öffentlichen Dienst (betriebs- oder amtsärztliches Untersuchungsergebnis) und mögliche, nach § 32 BZRG eintragungspflichtige Vorstrafen (polizeiliches Führungszeugnis). Des Weiteren kann sich die Dritterhebung auf die – bei bisherigen Dienststellen angeforderte - Personalakte des Bewerbers/der Bewerberin erstrecken.
Die von diesen Stellen übermittelten Informationen sind nicht öffentlich zugänglich bzw. verfügbar.

5. Empfänger der Daten

Empfänger der Daten sind die Organisationseinheiten des BMEL, die mit der Bearbeitung des Bewerbungsverfahrens betraut sind, insbesondere die Personalabteilung, nach Bedarf die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der Personalrat und die am Auswahlverfahren beteiligten Vertreter/innen der Fachbereiche, in denen der konkrete Personaleinsatz erfolgen soll. Bei Anträgen auf Reisekostenzuschuss werden Ihre im Antrag angegebenen Daten dem Haushaltsreferat und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Bearbeitung weitergeleitet.

6. Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Die im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten werden im Falle einer Ablehnung des Bewerbers/der Bewerberin längstens sechs Monate aufbewahrt. Personenbezogene Daten der Bewerber/innen - Name, Geburtsdatum, Adresse, Datum der Teilnahme am Auswahlverfahren und Ergebnis - werden ein Jahr gespeichert, bei erfolgreichen Bewerber/innen zehn Jahre als Teil des Verwaltungsvorgangs. Im Falle einer Einstellung werden die personenbezogenen Daten in eine Personalakte überführt.

Für den Fall, dass das Bewerbungsverfahren zwar erfolgreich durchlaufen wurde, der/die Bewerber/in aber aufgrund der begrenzten Anzahl an zu besetzenden Stellen und des Ergebnisses des Bewerbungsverfahrens nicht direkt ein Stellenangebot erhält, werden die personenbezogenen Daten lediglich dann zum Zwecke eines möglichen späteren Stellenangebotes aufbewahrt, wenn eine Einwilligung des Bewerbers/der Bewerberin vorliegt. Der/die Bewerber/in kann die Einwilligung, auf welcher die Datenverarbeitung erfolgt, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

7. Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person die Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Ihnen steht zudem nach Artikel 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu, wenn Sie der Meinung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten datenschutzrechtliche Bestimmungen missachtet haben.

Sie können sich mit einer Beschwerde z. B. an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wenden.

Kontaktdaten des BfDI
Der Bundesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit
Husarenstraße 30
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de

8. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten und Folgen bei Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zur Anbahnung und zum Abschluss eines Arbeitsverhältnisses mit dem BMEL. Sie sind zu der Angabe nicht verpflichtet. Bei Nichtbereitstellung der erforderlichen Daten kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.

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