"Berichte über Landwirtschaft"
Heft 1, März 2003
Überlegungen zu einem zukunftsfähigen Agrarumweltprogramm
Klaus Stern, Wiesbaden
In der vorliegenden Arbeit wird vor dem Hintergrund der bestehenden EU-rechtlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen ein Grobkonzept für die mögliche Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Agrarumweltprogramms vorgestellt. Soweit sie den Komplex der Agrarumweltmaßnahmen berühren, werden auch die aktuellen Vorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen der "Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik" vorgestellt und Bezüge zum ursprünglichen Konzept einer ressortinternen Arbeitsgruppe im Hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten hergestellt. Im Rahmen dieses Konzeptes werden folgende Thesen vertreten:
- Zukünftig müssen möglichst alle Leistungen der Landwirtschaft zur Sicherung, Entwicklung und Verbesserung aller Umweltressourcen (Boden, Wasser, Luft/Klima, Biotop- und Artenvielfalt sowie Kulturlandschaft (Ästhetik, Erholungseignung) in einem einzigen Agrarumweltprogramm zusammengefasst und unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Produktions- und Wirtschaftsstruktur honoriert werden.
- Der Abschluss von Verträgen wird den Zielen und dem Wesen von Agrarumweltmaßnahmen besser gerecht als ein Antragsverfahren.
- Die Berücksichtigung regionaler Umweltziele stellt eine wesentliche Voraussetzung im Hinblick auf ein zielgerichtetes und effizientes Agrarumweltprogramm dar. Die Kompetenzen sowie die personellen und materiellen Ressourcen der Regionen sollten nach Möglichkeit in die Ausgestaltung eines Agrarumweltprogramms einbezogen werden.
- Im Rahmen eines Agrarumweltprogramms muss es gelingen, die Maßnahmen zur Erreichung regionaler Umweltziele mit den Kompetenzen und Möglichkeiten der landwirtschaftlichen Betriebe abzustimmen. Hierbei spielen die betriebliche Umweltplanung und -beratung eine entscheidende Rolle. Der Abschluss eines Agrarumweltvertrages sollte daher auf der Basis eines einzelbetrieblichen oder gemeinschaftlichen Agrarumweltplans erfolgen.
- Im Interesse einer möglichst großen Flexibilität sollte das Agrarumweltprogramm modular aufgebaut sein, so dass sich einerseits die Landwirte regional und betrieblich passende Verpflichtungen zusammenstellen können, andererseits aber auch fachlich überholte Maßnahmen- bzw. Leistungspakete ausgetauscht werden können. Der ökologische Landbau sollte als eigenständiges Betriebssystem künftig separat behandelt und nicht mehr als reine Agrarumweltmaßnahme verstanden werden.
- Als wichtige Neuerung sollten Agrar-Öko-Auditsysteme etabliert werden.
- Honorare sollten nicht regional gestaffelt werden. Lediglich in umweltsensiblen Gebieten (gemäß Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie oder Wasserrahmenrichtlinie) sollte ein erhöhter Anreiz gewährt werden.
- Agrarumweltverträge sollten grundsätzlich nur über fünf Jahre abgeschlossen werden, gegebenenfalls versehen mit einer Verlängerungsoption. In ökologisch besonders sensiblen oder wertvollen Gebieten sollte auch der umgekehrte Weg möglich sein, das heißt Abschluss eines zehnjährigen Vertrages, versehen mit einer Kündigungsmöglichkeit nach fünf Jahren. Die Honorierung des Vertrages sollte über die gesamte Laufzeit eingefroren werden.
- Wenn künftig Maßnahmen zur ländlichen Entwicklung insgesamt sowie Agrarumweltprogramme im Besonderen ausgeweitet und mehr EU-Gelder zur Verfügung gestellt werden, bedarf es erhöhter Mittel zur nationalen Kofinanzierung. Diese können durch Bündelung verschiedener finanzieller Beiträge in einem Fonds "Landwirtschaft und Umwelt" erbracht werden.
Die Entwicklung zu einem integrierten Agrarumweltprogramm beinhaltet die Einbeziehung aller umweltrelevanten Fördermaßnahmen. Darüber hinaus sind Schnittstellen zu anderen Bereichen (zum Beispiel Bildung, Vermarktung) zu definieren, um in nicht allzu ferner Zeit integrierte Betriebsverträge schließen zu können, die einen betriebsindividuellen und/oder regionsspezifischen Maßnahmenmix ermöglichen.
Ökonomisch-ökologische Modellierung von klimarelevanten Emissionen aus der Landwirtschaft auf regionaler Ebene
Georg Bareth und Elisabeth Angenendt, Hohenheim
Die bisher vorliegenden Arbeiten zu klimarelevanten Emissionen aus Landwirtschaft und Landschaftsnutzung in regionalem Maßstab liegen meist nur in tabellarischer Form vor und berücksichtigen die unterschiedlichen Emissionsquellen nur sehr vereinfacht. Es wurde eine Methode entwickelt, die eine flächenbezogene Abschätzung klimarelevanter Gase aus der Landwirtschaft auf regionaler Ebene ermöglicht. Hierzu wurden ein ökonomisch-ökologisches Betriebsmodell für Futterbaubetriebe sowie ein auf GIS und Expertenwissen basiertes landwirtschaftliches Umweltinformationssystem für klimarelevante Emissionen (LUISKE) miteinander verknüpft. Mit Hilfe des Betriebsmodells lassen sich die Emissionsquellen des Standorts des landwirtschaftlichen Betriebs sehr differenziert abbilden. Flächenbezogene Emissionen können mit diesem Modell bisher nur vereinfacht berücksichtigt werden. Mit Hilfe von LUISKE lassen sich Emissionspotenziale, die sich überwiegend an natürlichen Standortkriterien orientieren, für N2O, CO2 und CH4 ausweisen. Zur regionalen Hochrechnung werden die betrieblichen Kapazitäten der einzelnen Gemeinden der Untersuchungsregion "Württembergisches Allgäu" zu jeweils einem Gemeindehof aggregiert. Der Vergleich der Modellergebnisse der rein betrieblichen Modellierung mit denen der betrieblichen und raumbezogenen Modellierung zeigt, wie wichtig eine differenzierte Betrachtung der Emissionen aus der landwirtschaftlich genutzten Fläche in der Untersuchungsregion ist. So würden zum Beispiel die jährlichen Emissionen bei der rein betrieblichen Betrachtung um knapp zwei Tonnen CO2-Äquivalente je ha landwirtschaftliche Nutzfläche überschätzt.
Modellrechnungen zur Umstellung einer Ackerbauregion auf Biolandbau
Ika Darnhofer, Michael Eder und Walter Schneeberger, Wien
Die biologische Wirtschaftsweise hat das Potenzial einen wichtigen Beitrag zur umweltfreundlichen Lebensmittelproduktion beizutragen. Dennoch wirtschaftet in Österreich nur ein geringer Teil der Marktfruchtbetriebe biologisch. Die vorgestellte Studie beschäftigt sich mit den Auswirkungen einer großflächigen Umstellung einer vom Ackerbau dominierten Region, dem Weinviertel, auf das Produktionsprogramm, die Produktionsmengen sowie die benötigten Direktzahlungen. Anhand der INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem)- Daten wurden für die Region typische Betriebe identifiziert. Mit Hilfe von Linearen Planungsmodellen wurden für Szenarien, die sich in den Bioproduktpreisen und den Naturschutzauflagen unterscheiden, Modellrechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass trotz Einbußen in den Hektarerträgen, bei den gegenwärtigen Bioproduktpreisen in allen Betriebstypen eine Steigerung des Wertes der landwirtschaftlichen Endproduktion und der Gesamtdeckungsbeiträge im Vergleich zur konventionellen Ausgangssituation erwartet werden kann. Ohne Preiszuschläge für Bioprodukte sinkt trotz der Prämien für die biologische Wirtschaftsweise bei einigen Betriebstypen der Gesamtdeckungsbeitrag. Können bei einer Umstellung der Region die Bioproduktpreise gehalten werden, übertrifft der Zuwachs des Gesamtdeckungsbeitrages der Region den Anstieg der Direktzahlungen durch Umstellung auf biologische Wirtschaftsweise. Zusätzliche Naturschutzauflagen, die in einem Szenario enthalten sind, lassen sich nur bei den derzeitigen Bioproduktpreisen über den Produktverkauf abdecken.
RAALSA: Ein regionalisiertes Agrarsektormodell zur Abschätzung des landwirtschaftlichen Strukturwandels im österreichischen Alpenraum
Franz Weiß, Wien, Erwin Schmid, Columbia und Michael Eder, Wien
Im Forschungsprojekt RAALSA wurde versucht, ein Konzept für ein Modell zu entwickeln, das in der Lage ist, Einkommenswirkungen von agrarpolitischen Maßnahmen oder Preisänderungen auf betrieblicher und regionaler Ebene zu simulieren, und Strukturänderungen im landwirtschaftlichen Sektor endogen abzuschätzen. Dieses Konzept wurde auf den österreichischen Alpenraum angewendet. Das Modell basiert auf typischen Betrieben und Hochrechnungsvektoren, mit denen eine virtuelle Betriebsstruktur geschaffen wird. Damit wird versucht die gegenwärtige Betriebsstruktur näherungsweise abzubilden. Über lineare Optimierungsprogramme werden die Einkommen für die typischen Betriebe ermittelt, und über diese Einkommen werden auf Basis einer Befragung von Betrieben Veränderungen der Hochrechnungsvektoren abgeleitet. Aufgrund der geänderten Hochrechnungsvektoren können vorsichtige Aussagen über strukturelle Änderungen gemacht werden.
Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre - Die Beratung und ihre Ergebnisse -
Reinhard Mantau, Coesfeld
Seit 1989 besteht die Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre. Es ist das Ziel, die Belastungen des Oberflächenwassers (Rohwasser) durch die Landwirtschaft möglichst gering zu halten. Als kooperative Lösung dient ein problemorientiertes Beratungskonzept der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe.
Nach zwölf Jahren kann die Kooperation ihr erfolgreiches Handeln anhand der erzielten guten Rohwasserwerte nachweisen. Der Nitratgehalt im Rohwasser des Einzugsgebietes ist gleich geblieben bzw. leicht gesunken (< 25 mg/l). Ebenso ist die Belastung der Gewässer mit Pflanzenschutzwirkstoffen nicht mehr von Bedeutung. Die Beratung hat dazu ein Umwelt- und Qualitätsmanagement entwickelt, das sich über folgende Begriffe definieren lässt:
- ordnungsgemäße Landwirtschaft (das heißt die Gesetze beachten),
- gute fachliche Praxis (die Gesetze mit dem Erfahrungsschatz der Landwirte zur Wirkung bringen),
- Ingenieurkunst des Landbaus (wissenschaftliche Erkenntnisse über die Beratung in die Praxis transferieren),
- integrierter Pflanzenbau (Düngung, Pflanzenschutz, Fruchtfolge u.a. Elemente zielorientiert aufeinander abgestimmt zur Wirkung bringen),
- Anwendung modernster Technik und
- rasche Information der Landwirte über zeitgemäße Medien (Info-Fax und E-Mail).
Ökonomie und Ökologie sind dabei nur die zwei Seiten einer Medaille. Die Landwirte sind inzwischen von dem Konzept überzeugt, insbesondere wegen weitgehender ökonomischer Lösungsansätze. Die Wasserwirtschaft ist mit der Qualität des Rohwassers zufrieden.
Das Konzept der Beratung hat sich zur Lösung des Konfliktes bewährt. Der eingeschlagene Weg muss dauerhaft beibehalten werden, damit Landwirtschaft und Wasserwirtschaft miteinander nachhaltig die Umwelt schonen und ökonomische Leistungen erbringen können.
Kundenvielfalt erfordert Marktvielfalt - eine Untersuchung der Potenziale von vier verschiedenen Bio-Einkaufsformen -
Martina Schäfer, Berlin
Im Projekt "Wege zur Verbreitung ökologisch produzierter Nahrungsmittel in der Region Berlin-Brandenburg" wurden vier verschiedene Vermarktungsformen für Bioprodukte hinsichtlich ihrer Eignung für eine Ausweitung der Kundenkreise untersucht. Ausgewählt wurden eine Einkaufsgemeinschaft, ökologische Wochenmärkte, Bio-Supermärkte und eine Bioabteilung in einem konventionellen Warenhaus. Grundthese des Projekts war, dass zu einer Verbreitung nachhaltiger Konsummuster Maßnahmen in den Bereichen Produkt- und Ideendiffusion notwendig sind. Dies bedeutet, dass neben einer Optimierung der klassischen Felder des Marketing (Produkt-, Preis-, Personal- und Kommunikationspolitik) Strategien zur Diffusion der mit dem Ökologischen Landbau und einer nachhaltigen Esskultur verbundenen Ideale entwickelt werden.
Die auf einer umfangreichen Kundenbefragung aufbauende Stärken-Schwächen-Analyse ergab, dass die ökologischen Wochenmärkte sich am ehesten als Erlebnis-Einkaufsstätten, die Einkaufsgemeinschaften als Einkaufsorte für preisbewusste Intensivkäufer/innen mit persönlicher Note, die Bio-Supermärkte als Einkaufsstätte zwischen Naturkostladen und konventionellem Supermarkt und die Bioabteilungen im Warenhaus als qualitativ hochwertige One-Stop-Einkaufsstätten profilieren können. Die ökologischen Wochenmärkte eignen sich als Orte des direkten Austauschs mit den Erzeugern am besten zur Vermittlung von Informationen und der Herstellung emotionaler Bezüge. Sie sind mittelfristig aber am ehesten ökonomisch gefährdet. Die Bio-Supermärkte und die Einkaufsgemeinschaften weisen gute Potenziale in beiden Feldern - Produkt- und Ideendiffusion - auf. Am wenigsten Ansätze zu Vermittlung von Ideen und Informationen sind in der Bioabteilung im konventionellen Kaufhaus zu erkennen.
Neben Angaben über die Einkaufsgewohnheiten, Motivationen und Einstellungen der Kundengruppen in den vier Einkaufsstätten werden in dem vorliegenden Beitrag Strategiebausteine für die Bereiche Marketing und Ideendiffusion skizziert.
Wohlfahrtseffekte der Gemeinschaftswerbung auf Agrarmärkten - eine theoretische und empirische Analyse -
Klaus Hoff, Bingen
Landwirte und staatliche Institutionen wenden erhebliche Summen zur Finanzierung der Aktivitäten der Gemeinschaftswerbung auf. In vielen Analysen wurde gezeigt, dass diese Maßnahmen bei "richtiger" Ausgestaltung aus Sicht der Landwirtschaft effizient sind. Aus parafiskalischen Abgaben und Steuermitteln finanzierte Werbeausgaben sollten aber nicht nur aus einzelwirtschaftlicher, sondern auch aus gesellschaftlicher Sicht sinnvoll sein. Die Diskussion um eine wohlfahrtsökonomische Bewertung der Gemeinschaftswerbung rückt daher vermehrt in den Mittelpunkt der Betrachtung. Ausgehend von einer Literaturanalyse zur wohlfahrtsökonomischen Bewertung der Werbung von Monopolisten werden Bewertungskonzepte zur Gemeinschaftswerbung vorgestellt. Die normative Analyse zeigt, dass bestimmte Formen der Gemeinschaftswerbung immer zu Wohlfahrtsverlusten führen. Auch wenn Gemeinschaftswerbung inhaltlich im Sinne positiver Wohlfahrtseffekte "richtig" gestaltet wurde, sind je nach institutioneller Organisation der Gemeinschaftswebung Wohlfahrtsverluste zu erwarten oder möglich. In bestimmten Organisationsformen hat Gemeinschaftswerbung eine Umverteilung zu Lasten effizienter und zu Gunsten ineffizienter Betriebe zur Folge. Gemeinschaftswerbung ohne gesetzliche Beschränkungen kann aus gesellschaftlicher Sicht - genauso wie im Monopol oder Oligopol - eine Überbewerbung zur Folge haben. Die unterschiedlichen Bewertungsansätze werden exemplarisch für Aktivitäten des Gemeinschaftsmarketings auf dem Rindfleischmarkt quantifiziert.
Die Gleichstellung von Mensch und Tier Eine Common-sense-Kritik der Tierrechtsidee
Franz Kromka, Stuttgart-Hohenheim
Mit großer Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2002 den Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen. Wie Umfragen zeigen, entsprach er damit den Wertvorstellungen von weit über 80 Prozent der Bürger. Mit der gleichsam verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes kann es allerdings nicht sein Bewenden haben. Die Verankerung eröffnet vielmehr die Möglichkeit, die Bedingungen der Tiere, vor allem der Nutztiere, weiter zu verbessern.
In der vorliegenden Abhandlung wird davon ausgegangen, dass derartige Verbesserungen nötig sind. Kritisiert wird indessen die wesentlich von Peter Singer formulierte utilitaristische Forderung, jene Tiere, die leidensfähig und mithin interessenfähig sind, in ethischer Hinsicht den Menschen gleichzustellen. Für Tom Regan ist dieses Postulat der Gleichstellung von Mensch und Tier nun die besondere Grundlage für seine Tierrechtsidee. Regan plädiert dafür, den höherentwickelten Tieren, namentlich den Säugetieren, subjektive Rechte zu gewähren, sie also in die menschliche Rechtsgemeinschaft aufzunehmen. Wie tierfreundlich die Tierrechtsidee auch immer erscheinen mag, würde ihre Realisierung ein Desaster zeitigen. Neben den schwierig oder gar nicht lösbaren Problemen, mit denen nicht zuletzt die Nutztierhaltung konfrontiert wäre, käme es vor allem zum Bruch einer zentralen Bedingung der Rechtsgemeinschaft: Tieren können wohl Rechte zuerkannt werden, die indessen auf Dauer (!) von Treuhändern geltend gemacht werden müssten, doch sie können naturgemäß keine Pflichten übernehmen. Die unsere Rechtsgemeinschaft charakterisierende Symmetrie zwischen Rechten und Pflichten wäre im Falle der Tiere aufgehoben und damit generell und fundamental in Frage gestellt.
Tierrechte einzurichten ist - alles in allem betrachtet - ein kontraproduktives Vorhaben. Was die Verfechter der Tierrechtsidee bezwecken, kann auch mit entsprechenden tierschutzrechtlichen Regelungen erreicht werden. Im Beitrag wird auf derartige Regelungen hingewiesen.