Aus "Berichte über Landwirtschaft"
Heft 2, August 2005

Vergleich des ökologischen und konventionellen Ackerbaus im Hinblick auf Leistungen und ökologische Effekte auf Hochertragsstandorten Norddeutschlands

Von Friedhelm Taube, Ralf Loges, Michael Kelm und Uwe Latacz-Lohmann, Kiel

Systemvergleiche zwischen konventionellen und ökologischen Landnutzungssystemen, die häufig dem ökologischen Landbau eine Überlegenheit unter anderem in den Bereichen verminderte Nitratauswaschung und Energieeffizienz attestieren, wurden bisher nicht auf Hochertragsstandorten Norddeutschlands durchgeführt. In einer dreijährigen Untersuchung wurde daher auf dem Versuchsgut Lindhof der Universität Kiel im Teilbetriebsmaßstab eine Analyse der Leistungen (Naturalerträge, Deckungsbeiträge) und ökologischen Effekte (Nitratauswaschung, Energieverbrauch, Energieeffizienz) verschiedener Fruchtfolgen untersucht. Während die konventionelle Fruchtfolge (Raps, Winterweizen, Zuckerrüben, Winterweizen) nicht variiert wurde, wurde im ökologischen Landbau zwischen einer Stickstoffintensiven Fruchtfolge (50 Prozent Leguminosen) und einer Stickstoffextensiven Fruchtfolge (33 Prozent Leguminosen) unterschieden.

Die Ergebnisse zeigen, dass die geprüften Merkmale Produktivität, Nitratbelastung, Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit der Systeme in der Situation eines spezialisierten Marktfruchtbetriebes von anderen Versuchsergebnissen insofern deutlich abweichen, als die Überlegenheit des ökologischen Landbaus vor dem Hintergrund des abiotischen Ressourcenschutzes nicht gegeben ist. Es konnte deutlich gezeigt werden, dass die Betriebsorganisation (spezieller Marktfruchtbetrieb versus Gemischtbetrieb) einen erheblichen Einfluss auf die Ausprägung des Ergebnisses hat, und dass eine regionalspezifische und betriebtypsspezifische Bewertung von Landnutzungssystemen eine unbedingte Voraussetzung darstellt, um Transferzahlungen für bestimmte Landnutzungssysteme nachvollziehbar zu begründen.

Die Halbzeitevaluation des Bayerischen Kulturlandschaftsprogramms - Methodik, Ergebnisse und Ausblick

Von Karin Eckstein, Jutta Glöggler und Helmut Hoffmann, Freising-Weihenstephan

Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm ist Teil des Plans zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums nach Verordnung (EG) Nummer 1257/99 und somit einer Halbzeitbewertung zu unterziehen. Es wird die Wirkung der geförderten Maßnahmen auf die Ressourcen Boden, Wasser, Arten, Lebensräume und das Landschaftsbild beurteilt. Im vorliegenden Beitrag werden ausgewählte Ergebnisse zur Wirkung der Förderung auf die Ressourcen Boden und Gewässer dargestellt.

Sowohl bezüglich der ausgezahlten Prämien als auch des geförderten Flächenumfangs haben die gesamtbetrieblichen und betriebszweigbezogenen Maßnahmen die größte Bedeutung im Programm. In Bezug auf die Wirkung auf die Umweltgüter kann vor allem bei den einzelflächenbezogenen Maßnahmen eine positive Wirkung festgestellt werden. Eine Ausnahme stellt der der Ökologische Landbau dar, da mit dieser Maßnahmen vollständig auf den Dünge- und Pflanzenschutzmitteleinsatz verzichtet wird.

Zukünftig ist das Programm mit den Anforderungen von Cross Compliance abzustimmen.

Degressive Kontaktflächen- und Reifeninnendrücke bei steigenden Radlasten als präventive Indikatoren für tolerierbare mechanische Bodenbelastungen

Von R. Schneider und D. Schröder, Trier

Der Schutz des Bodens vor Schadverdichtungen muss den gleichen Rang erlangen wie der Schutz vor anderen Belastungen. Schutz, Kontrolle und Sanktionen sind nur durch Ausweisung eines oder mehrerer fundierter, praxisgerechter und überprüfbarer Indikatoren zu erreichen.

Mit der "degressiv Kontakflächen-bezogenen Radlast" wird ein diesbezüglicher präventiver Indikator vorgeschlagen. Dem Indikator liegen Berechnungen, Literaturwerte, Erfahrungen und Annahmen aus folgenden Bereichen zugrunde: vertikale Druckbelastung nach Newmark, Vorbelastung, dynamische Belastungen, bodenphysikalische Eigenschaften, Ertragsreaktionen, Luftdruckregulierungen und einige andere. Der Indikator wird für gering bis mittel tragfähige Böden, deren Anteil auf 80 Prozent der Ackerfläche geschätzt wird, bei pF-Werten von etwa 2,0 für den nahen Unterboden ausgewiesen. Er ist damit eine zwar vorsichtige (vorsorgende), aber durchaus realitätsnahe Kenngröße, die der guten fachlichen Praxis entspricht. Zusätzlich sind sämtliche "machbaren" Schutzmaßnahmen zu respektieren und als gute fachliche Praxis zu deklarieren (möglichst trockene Verhältnisse abwarten, schwere Geräte anhängen statt anzubauen, Tragfähigkeit der Böden fördern und so weiter). Um die "beste Praxis" zu erreichen, sind zusätzlich die Schlaglängen auf etwa 500 Meter zu begrenzen, damit

  1. der Fahrverkehr auf dem Acker gemindert wird und
  2. "differenzierte Landschaftsstrukturen" entstehen können.

Da Böden keine weiteren Verdichtungen schadlos ertragen, sind die genannten Schutzmaßnahmen zur guten fachlichen Praxis zu erklären und Verstöße dagegen mit Minderungen von EU-Prämien zu ahnden. Dies (vergleiche Schröder 2003) ist auch deswegen gerechtfertigt, weil kein ökonomischer Zwang zur Nutzung gigantischer Maschinen besteht und die Vermeidungskosten geringer als die Sanierungskosten sind. Aus Gründen der Wettbewerbsgleichheit sind EU-einheitliche Regelungen anzustreben.

Nutzen und Wirkungen der Flurbereinigung in Niedersachsen

Von Klaus Klare, Wolfgang Roggendorf, Andreas Tietz und Irene Wollenweber, Braunschweig

Die Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes (Flurbereinigung) wird traditionell mit erheblichen öffentlichen Mitteln finanziert. Die Personal- und Sachkosten der zuständigen Behörden (Verfahrenskosten) trägt im Normalfall das Land. Die Ausführungskosten (zum Beispiel Boden schützende und verbessernde Maßnahmen, Wege- und Gewässerbau) werden bis zu 80 Prozent bezuschusst. Allein die Ausführungskosten können 2.500 Euro je Hektar Verfahrensfläche übersteigen. Trotz dieser hohen Kosten wird auch bei den gegenwärtig laufenden Verfahren neben nicht landwirtschaftlichen Belangen häufig die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft als Aufgabenschwerpunkt genannt. Vor diesem Hintergrund wurde die Forschungsanstalt für Landwirtschaft vom zuständigen niedersächsischen Ministerium beauftragt, eine Untersuchung über Nutzen und Wirkungen der Flurbereinigung in Niedersachsen mit folgenden Zielen durchzuführen:

  • Verbesserung der vorhandenen Grundlagen für die Auswahl neuer Flurbereinigungsprojekte zwecks Steigerung der Effektivität und Effizienz des Einsatzes öffentlicher Mittel.
  • Schaffung einer bisher fehlenden einheitlichen und belastbaren Grundlage für die Beitragsbemessung der am Verfahren teilnehmenden Grundstückseigentümer.
  • Erarbeitung von Vorschlägen für die Kostenbeteiligung an der Flurbereinigung teilnehmender Dritter.

Zur Erreichung dieser Ziele wäre unter anderem die Ermittlung der volkswirtschaftlichen Effizienz von Flurbereinigungsverfahren mit Hilfe der Kosten-Nutzen-Analyse problemadäquat gewesen. Insbesondere Bewertungsprobleme von nicht landwirtschaftlichen Nutzenkomponenten und lückenhafte Daten erforderten eine durch Pragmatismus geprägte Vorgehensweise. Die Ergebnisse aus massenstatistischen Auswertungen, Fallstudien, Befragungen und Diskussionen mit Flurbereinigungsexperten lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Eine wesentliche Kernkompetenz der Flurbereinigungsbehörden liegt im zukunftsweisenden Flächenmanagement zur Lösung von massiven Konflikten zwischen landwirtschaftlicher und nicht landwirtschaftlicher Nutzung. Deshalb sollte sich der Einsatz des Instruments Flurbereinigung auf diese Aufgabenschwerpunkte konzentrieren, soweit kostengünstigere Alternativen fehlen.
  • Für die Beitragsbemessung der Teilnehmer wurden unter anderem auf der Basis von einzelbetrieblichen Modellergebnissen die Vorteile landwirtschaftlicher Betriebe durch die Flächenzusammenlegung ermittelt und die Ergebnisse standardisiert.
  • Flurbereinigungen mit Aufgabenschwerpunkt Verbesserung der landwirtschaftlichen Produktions- und Arbeitsbedingungen sollten mangels ausreichender Effektivität und Effizienz grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden. Als kostengünstigere Alternative bieten sich ggf. durch Helfer unterstützte, umfassende freiwillige Flächennutzungstausche und die Durchführung notwendiger Wegebaumaßnahmen im Rahmen bestehender anderer (weniger intensiv) geförderter Programme an.
  • Beteiligte Dritte sollten grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip an den Flurbereinigungskosten beteiligt werden. Für die Umsetzung dieses Prinzips werden praktikable Vorschläge erarbeitet.

Auswirkungen der gentechnischen Veränderung von Pflanzen auf die Ernteversicherung

Von Klaus Menrad und Tobias Hirzinger, Weihenstephan

Dieser Beitrag untersucht die Auswirkungen, die sich aus der gentechnischen Veränderung von Pflanzen auf die Ernteversicherung ergeben können. Seit ihrer Einführung in den kommerziellen Anbau im Jahr 1994 haben sich transgene Pflanzen außerhalb Europas schnell verbreitet und beachtlich an wirtschaftlicher Bedeutung gewonnen. Es hat sich gezeigt, dass transgene Pflanzen in der Ernteversicherung bereits von großer Bedeutung sind, da in den Ländern Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada, die weltweit das größte Prämienvolumen in der Ernteversicherung besitzen, transgene Pflanzen schon hohe Anteile an wichtigen Ackerkulturen wie Sojabohnen, Mais, Raps oder Baumwolle erreicht haben.

Aus der Sicht des Versicherers können transgene Pflanzen generell wie konventionelle Pflanzen versichert werden, da ihre Ertragshöhe und ihre Ertragsvariabilität gegenüber abiotischen und biotischen Naturgefahren nicht grundlegend anders ist. In einigen Fällen hat sich aber ein verändertes Schadensverhalten gegenüber Naturgefahren gezeigt, welches durch die gentechnische Veränderung oder durch Sekundäreffekte dieser ausgelöst werden kann. In diesem Fall kann die Schadensursache vom Versicherer aus dem Versicherungsvertrag ausgeschlossen oder bei der Prämienberechnung mit einem Risikozuschlag für transgene Pflanzen berücksichtigt werden. Des Weiteren kann der Versicherer für gezahlte Schäden bei Saatzuchtfirmen über die Produkthaftung in Regress gehen, wenn der Schaden durch das Versagen einer zugesicherten transgenen Eigenschaft verursacht wurde und dies nachweisbar ist. Bei zusätzlichen Schäden transgener Pflanzen mit einer geringen Schadenshöhe können Schadenszahlungen durch eine Erhöhung des Selbstbehalts ausgeschlossen werden. Bei einigen transgenen Pflanzen ist auch zu beachten, dass sich die Versicherungssummen durch unterschiedliche Preise und Erträge verändern können. Einen Sonderfall stellt die so genannte Erlösversicherung dar, bei der durch Börsenpreisschwankungen, ausgelöst durch transgene Pflanzen, höhere Schadenszahlungen anfallen können.

Im Gegensatz dazu weisen aber aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse darauf hin, dass bei zukünftigen transgenen Pflanzen, mit Toleranzen gegenüber abiotischen und biotischen Gefahren, mit einer weiteren Reduzierung von Ertragsverlusten und mit höheren Erträgen gerechnet werden kann. Bei diesen transgenen Pflanzen könnte von den Versicherungsnehmern eine Prämiensenkung gefordert werden, da sie weniger Schadenszahlungen auslösen.

Momentan sollte der Ernteversicherer die aktuelle Forschung bei transgenen Pflanzen einer ständigen Beobachtung unterwerfen und anhand von Pilotprojekten getrennte Schadenstabellen für transgene und konventionelle Pflanzen erstellen. Mit dieser eigenen Datensammlung kann der Versicherer auf objektiver Basis feststellen, inwieweit transgene Pflanzen das Produktionsrisiko erniedrigen oder erhöhen, um dies im Versicherungsgeschäft zu berücksichtigen. Insgesamt gesehen ist eine aktive Beobachtung von Forschungsergebnissen zu den Erfahrungen mit dem Anbau transgener Pflanzen die wichtigste Maßnahme, die vom Versicherer zu treffen ist.

Köche als Kunden: Direktvermarktung landwirtschaftlicher Spezialitäten an die Gastronomie

Von Maren Lüth, Achim Spiller, Angela Wegener, Anke Zühlsdorf, Göttingen

Landwirtschaftliche Produkte werden in Deutschland zunehmend über Direktvermarktung abgesetzt. Rund 60.000 Betriebe nutzen diesen Vertriebskanal, um über ein qualitätsorientiertes Angebot einen Mehrerlös ihrer Produkte zu erzielen. Neben dem Ab-Hof-Verkauf und der Belieferung von Wochenmärkten eröffnet das Gaststättengewerbe viel versprechende Potenziale für landwirtschaftliche Direktvermarkter. In der vorliegen Studie wurden 112 mittelständische Gastronomiebetriebe in Norddeutschland zu ihrem Beschaffungsverhalten befragt. Es zeigt sich, dass der Großteil der Betriebe selbstständig einkauft und knapp 70 Prozent der Unternehmen ihre Produkte unter anderem vom Landwirt oder Jäger beziehen. Als zentrale Anforderungen an die Lieferanten werden die Qualität der Waren und die Entgeltpolitik gesehen, regionale Aspekte oder Sortimentsbesonderheiten sind von geringerer Bedeutung. Mit Hilfe von Faktor- und Clusteranalyse wurde eine Typologisierung der Betriebe vorgenommen, die ein differenziertes Bild des Wareneinkaufs ermöglicht und den Erzeugern Hinweise für eine zielgruppenspezifische Ansprache der Gastronomen gibt. Folgende fünf Cluster können unterschieden werden: Convenience-Orientierte, Professionell Lieferantenorientierte, Traditionell Handwerkliche, Regional Eingebundene und Qualitätsgastronomie. Für Direktvermarkter sind besonders die "Qualitätsgastronomie" mit ihren hohen Anforderungen an die Produktqualitäten und die "Regional Eingebundenen", bei denen es sich meist um kleinere Betriebe handelt, interessant. Eine Zusammenarbeit mit der Gruppe der "Convenience-Orientierten" bietet sich dagegen aufgrund ihrer hohen Serviceansprüche eher für engagierte Erzeugergemeinschaften an. Insgesamt zeigen verschiedene Vermarktungsbeispiele, dass die Gastronomie für professionelle Direktvermarkter ein umsatzstarker Absatzkanal sein kann.

Beratung zum umweltschonenden Weizenanbau in Südostanatolien

Von Yasar Aktas, Sanliurfa, Volker Hoffmann, Hohenheim, Güzel Yilmaz und Fatma Öcal Kara, Sanliurfa

Das Untersuchungsgebiet, die Provinz Sanliurfa, liegt in Obermesopotamien, wo heute ein sehr großes integriertes Entwicklungsprojekt durchgeführt wird. Bei der Durchführung des Entwicklungsprojekts werden, durch die beabsichtigte Modernisierung der Landwirtschaft, negative Auswirkungen auf die Umwelt wohl nicht immer zu vermeiden sein.

Die vorliegende Arbeit soll daher Aufschluss über handlungsrelevante Faktoren geben, die das Verhalten der Bauern in Bezug auf umweltschonende Produktionstechniken im Weizenanbau beeinflussen können, und erste Hinweise für ein geeignetes beratungsmethodisches Vorgehen bei der Einführung von umweltfreundlichen Technologien und Neuerungen geben.

207 Landwirte wurden in 105 Dörfern der elf Landkreise der Provinz Sanliurfa befragt. Die Auswahl der Dörfer je Landkreis wurde nach ihrer Zahl und der Größe ihrer Weizenanbaufläche getroffen. In jedem Dorf wurden zwei Landwirte nach Zufallsauswahl befragt. Die Ergebnisse wurden statistisch aufbereitet und zu Korrelationen wurden t-Tests errechnet.

Als theoretisches Modell wurde die von Albrecht eingeführte situationsfunktionale Betrachtung der Übernahme und Verbreitung von Neuerungen verwendet. Die Ergebnisse der Untersuchung beziehen sich im Wesentlichen auf die Analyse der sozio-ökonomischen Verhältnisse im Untersuchungsgebiet und deren Einfluss auf die Übernahme von Neuerungen zum umweltschonenden Weizenanbau. Dabei zeigt es sich, dass die gängigen sozio-ökonomischen Indikatoren sich zur Erklärung des Übernahmeverhaltens weniger gut eignen als die Berücksichtigung der besonderen Abhängigkeiten von Kleinbauern von der Stammesführung. Konsequenzen aus den Untersuchungsergebnissen sind unter den vier Themenbereichen zur Stammesstrukturen, zur Selbstorganisation der Landwirte, zum Beratungsdienst sowie zum theoretischen Ansatz zusammengefasst.

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