Aus "Berichte über Landwirtschaft"
Heft 3, Dezember 2007, Band 85

Strategiebewertung auf Basis von Rentabilitätskennzahlen in der landwirtschaftlichen Unternehmensplanung

Von HERMANN PEYERL und GÜNTER BREUER, Wien

Zunehmend schwierigere Rahmenbedingungen im Agrarsektor erfordern Bewertungsmodelle, die einen Vergleich strategischer Handlungsalternativen ermöglichen. Die Landwirtschaft beschränkt sich in der quantitativen Unternehmensplanung bislang weitgehend auf Systeme der Kostenrechnung, welche jedoch effektive Zahlungsströme sowie die Wertentwicklung des Vermögens nur unzureichend abbilden. Dieser Beitrag stellt einen gesamtbetrieblichen Ansatz zur Berechnung von Rentabilitätskennzahlen auf Basis des internen Zinssatzes vor, mit dem Handlungsalternativen konsistent bewertet werden können. Dabei sind auch die oft vernachlässigten Interaktionen zwischen betrieblicher Sphäre und landwirtschaftlichem Haushalt zu beachten. Aufgrund der Bedeutung nicht entlohnter Produktionsfaktoren im Agrarbereich werden die Daten auf mehreren Ebenen aggregiert. Dabei sind zunächst die zahlungswirksamen Größen einzubeziehen und erst in weiteren Berechnungsstufen auch kalkulatorische Komponenten, wie etwa die familieneigene Arbeitszeit oder die landwirtschaftlichen Eigenflächen, zu erfassen. Das Konzept wird an einem Beispielbetrieb, der eine Expansion durch Zupachtung in Erwägung zieht, veranschaulicht.

Kriterien zur Dokumentation von Cross Compliance- Verpflichtungen landwirtschaftlicher Betriebe und weiterer Anforderungen zur Entwicklung einzelbetrieblicher Managementsysteme
(nach EG-Verordnung 1782/2003 und Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Entwicklung ländlicher Räume 2005 – 2008)

Von NORBERT LÜTKE ENTRUP, Soest, JUDITH BECK, Dornburg und FRANZ-FERDINAND GRÖBLINGHOFF, Soest

In dem Modellvorhaben "Entwicklung eines Einzelbetrieblichen Managementsystems für Nordrhein-Westfalen (NRW)" wurde die Brauchbarkeit ausgewählter Agrarumweltindikatoren und Dokumentationen der Tierproduktion geprüft. Die Bewertung der Indikatoren erfolgte anhand eines Boniturnotensystems, bei den Dokumentationen war der entsprechende Nachweis zu erbringen. Mit Hilfe von Beratern der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wurden 101 Betriebe unterschiedlicher Betriebstypen (Ackerbau, Veredelung, Futterbau, Ackerbau/Futterbau, Ackerbau/Veredelung, Futterbau/Veredelung, Gemischtbetriebe) ausgewählt.


Bei den verschiedenen Indikatoren ist in der Anzahl der Toleranzüberschreitungen eine große Schwankungsbreite erkennbar. Besonders problematisch stellt sich die Situation beim N-Saldo dar – 79 Prozent der Betriebe können die Anforderungen nicht einhalten. Bei den anderen Indikatoren des Nährstoffhaushaltes liegen diese Zahlen deutlich darunter (Toleranzüberschreitung: 42 Prozent P-Saldo, 35 Prozent K-Saldo, 48 Prozent Humussaldo). Im Bereich des Bodenschutzes (Erosions- und Verdichtungsgefährdung) werden nur für 2 Prozent oder 6 Prozent der Betriebe Mängel aufgezeigt, beim Pflanzenschutzmitteleinsatz nur bei 14 Prozent der Betriebe. Eine unzureichende Anzahl Fruchtarten wird 24 Prozent der Betriebe attestiert. Die Energiebilanz ist in 52 Prozent der Fälle nicht ausreichend. Dies ist vor allem auf hohe Viehdichten zurück zu führen.


Für jeden teilnehmenden Betrieb wurde ein Beratungsbericht erstellt. Die hierin aufgeführte Schwachstellenanalyse und die ansatzweise formulierten Handlungsempfehlungen sollen als Managementgrundlage zur Verbesserung der betrieblichen Situation dienen. Mit Hilfe eines Evaluationsfragebogens wurde von den teilnehmenden Landwirten und Betriebsberatern erfragt, ob die Ergebnisse nachvollziehbar sind und ob diese im Betrieb umgesetzt werden können. Die Auswertung des Evaluationsfragebogens hat ergeben, dass die untersuchten Indikatoren und Dokumentationen bis auf wenige Ausnahmen (Energiesaldo Geflügelbetriebe) für alle Betriebstypen, unabhängig von Standort, betrieblicher Ausrichtung und Betriebsgröße geeignet sind. Für gesicherte Aussagen sind jedoch mindestens dreijährige Erhebungen erforderlich.


Die Ergebnisse zeigen, dass NRW ein Betriebsberatungssystem gemäß Artikel 13 EU-Verordnung 1782 anbieten kann. Durch Verknüpfung mit dem von der Landwirtschaftskamer NRW entwickeltem Teil zu den Anforderungen von Cross Compliance von steht somit ein komplettes System (Systeme nach 2.2.2) nach Vorgabe des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe zur Entwicklung ländlicher Räume 2005 bis 2008 zur Verfügung.

Private Transaktionskosten im Rahmen einer wiederholten Ausschreibung ökologischer Leistungen der Landwirtschaft

Von MARKUS GROTH, Lüneburg

Der Beitrag thematisiert die als bewerteter Zeitaufwand der Angebotserstellung definierten Transaktionskosten der Landwirte innerhalb von zwei als Modellvorhaben durchgeführten Ausschreibungen für Umweltleistungen. Nach einer Diskussion des diesbezüglich noch fundamentalen Forschungsbedarfs, werden Grundlagen des hier verfolgten praktischen Einsatzes von Ausschreibungen für Umweltleistungen thematisiert. Darauf aufbauend erfolgen die Abgrenzung der relevanten Transaktionskosten sowie die Einführung des gewählten methodischen Vorgehens zu ihrer Ermittlung.

Auf der Grundlage von drei schriftlichen Befragungen wird für beide Ausschreibungsrunden der zur Angebotserstellung benötigte Zeitaufwand ermittelt. Die monetäre Bewertung dieses Zeitaufwands und somit die Berechnung der Transaktionskosten erfolgt auf der Basis des seitens der Landwirte für die Angebotserstellung als angemessen eingeschätzten Stundenlohns. Die Ergebnisse zeigen, dass es in beiden Ausschreibungsrunden zu individuell sehr unterschiedlichen Beträgen und einer ebenfalls uneinheitlichen Relevanz der Transaktionskosten gekommen ist, wobei in der Tendenz ein Rückgang von der ersten zur zweiten Ausschreibung zu erkennen ist.

Ausgewählte Aspekte des Agrarstrukturwandels in den Alpen
– Ein Vergleich harmonisierter Agrarstrukturindikatoren auf Gemeindeebene im Alpenkonventionsgebiet -

Von THOMAS STREIFENEDER und FLAVIO V. RUFFINI, Bozen

Alpenweite Untersuchungen über die Entwicklung der Landwirtschaft bleiben aufgrund des großen Arbeitsaufwandes für Datenbeschaffung und -harmonisierung die Ausnahme. Wie sich der Agrarstrukturwandel im Alpenraum zwischen 1980 und 2000 entwickelt hat, zeigen erste Ergebnisse des Projektes "Agralp" (www.eurac.edu/agralp). Auf Gemeindeebene (6000 Gemeinden) wurden im Perimeter der Alpenkonvention ausgewählte agrarstrukturelle Indikatoren (Hofaufgaberate, Haupt- und Nebenerwerb, Nutzflächen) analysiert. Damit die Daten alpenweit vergleichbar sind, wurden die Daten einem umfassenden Harmonisierungsprozess unterworfen. Die Entwicklung in den einzelnen Alpenräumen wurde mit jener in den Staaten insgesamt verglichen, um die Ergebnisse bewerten zu können. Außerdem wurden die relevanten Bestimmungsfaktoren für den Agrarstrukturwandel untersucht.


Der Agrarstrukturwandel 1980 bis 2000 zeigt im gesamten Alpenraum einen massiven Rückgang (minus 40 Prozent) der Betriebe. Alpenräume mit stabilen Verhältnissen (Österreich, Schweiz), stehen Alpenräumen mit einem starken Strukturwandel (Italien, Slowenien) gegenüber. Hierfür sind vielfältige kulturelle, agrarpolitische, ökonomische und innerbetriebliche Faktoren verantwortlich. Die Untersuchung analysiert, welcher Art und wie groß die Veränderungen der betrieblichen Strukturen gewesen sind (Vergrößerung der Betriebsgrößen, Auflassung der Landwirtschaftlichen Nutzfläche, Verschiebungen der Anteile von Haupt- und Nebenerwerb). Dabei hat das Berggebiet entgegen den Erwartungen nicht immer einen stärkeren Strukturwandel erfahren als die Nicht-Berggebiete. So ist die Hofaufgaberate in den deutschen und österreichischen Alpenräumen geringer als im jeweiligen nationalen Durchschnitt. Neben den deutlichen Gegensätzen auf nationaler und regionaler Ebene, gehen aus den Analysen auch Parallelen bei der Entwicklung der Agrarstrukturen hervor. Es existieren Alpenräume mit einer moderaten (Deutschland/Österreich/Schweiz), dynamischen (Italien/Slowenien) und unkorrelierten (Frankreich) Entwicklung (1980 bis 2000) der Betriebe und Nutzflächen.

Zur Diskussion gestellt: Der Pachtkreditvertrag

Von ULRICH BODMER und KATHERINA KLIMOVA, Freising

Betriebliches Wachstum erfolgt in der Landwirtschaft in Deutschland zurzeit hauptsächlich über Zupacht. Damit verschlechtern sich jedoch die Finanzierungsmöglichkeiten für Erweiterungsinvestitionen tendenziell, weil den Kreditgebern immer weniger weitere werthaltige Sicherheiten im eigentlich notwendigen Umfang gewährt werden können. Die in der Praxis üblichen Sicherungsarten für derartige Fälle weisen eine Reihe von Nachteilen für die Kredit gebenden Banken, die Verpächter und die Pächter auf. Deshalb wurde das Pachtkreditgesetz speziell daraufhin entwickelt, pachtstarken Betrieben dennoch die Möglichkeit zur vergleichsweise günstigen Kreditaufnahme zu geben. Mit dem Pachtkreditgesetz wurde ein spezielles, auf die Belange der Landwirtschaft – unter Wahrung der Interessen der Kreditgeber und Verpächter – ausgerichtetes besitzloses Pfandrecht für den Erhalt vergleichsweise günstiger Kredite geschaffen. Pachtkredite sind zwischenzeitlich in der Praxis jedoch weitgehend unbekannt und durch – für Kreditgeber und Kreditnehmer – problematische Sicherheiten, wie Sicherungsübereignungen, ersetzt worden.


Mit dem vorliegenden Beitrag sollen einige Vorteile des Pachtkredits aufgezeigt und eine Diskussion angeregt werden, ob angesichts der wachsenden Bedeutung von Pacht in der Landwirtschaft in Deutschland, der Pachtkredit – gegebenenfalls in modifizierter Form mit einem Mobiliarpfandregister, wie es neue EU-Staaten bereits kennen – nicht verstärkt genutzt werden sollte.

Die Informationswirtschaft im Agrar- und Ernährungssektor – Herausforderungen, Potenziale und Entwicklungserfordernisse

Von REINER DOLUSCHITZ, Stuttgart

Die Landwirtschaft, einschließlich die der Primärproduktion vor- und nach gelagerten Bereiche der Agrar- und Ernährungswirtschaft, stehen heute mehr denn je vor der übergeordneten Herausforderung einer nachhaltigen Verbindung von Verbraucher- und Tierschutz, Qualitätssicherung sowie ökonomischer und ökologischer Nachhaltigkeit.


Anliegen des vorliegenden Beitrages ist es vor diesem Hintergrund, den Beitrag der Informationstechnologie zu diesem Vorhaben zu analysieren. Dabei sind neben dem Informationsbedarf der Unternehmen (innerbetrieblich und überbetrieblich) auch die Anforderungen seitens des betrieblichen Managements, die durch Qualitätssicherungs- und Rückverfolgbarkeitsbestrebungen sowie durch Gesetzesvorgaben an die Agrar- und Ernährungswirtschaft herangetragenen Daten- und Informationsnachfragen zu analysieren. Diesem Informationsbedarf ist dann die Informationsverfügbarkeit (technisch möglich oder praktisch umgesetzt) gegenüber zu stellen, wodurch Defizite erkennbar werden. Mittels einer Synthese soll es dann gelingen, drängende Entwicklungserfordernisse allgemein zu formulieren sowie bezüglich ihrer technischen beziehungsweise organisatorischen Zuordnung zu kategorisieren und schließlich Perspektiven für Forschung, Ausbildung und Beratung aufzuzeigen.


Bezüglich des Informationsbedarfs kann zusammenfassend festgehalten werden, dass sich dieser auf den klassischen Ebenen der Prozesse, Betriebszweige und Unternehmen sowie bezogen auf deren Erweiterung über Raum und Zeit – abgesehen von wenigen Ausnahmen – deutlich erhöht hat und weiterhin erhöhen wird. Ein klarer Nettozusatzbedarf an Information entsteht durch die Unternehmens- oder Wertschöpfungsketten übergreifenden Belange auf sektoraler Ebene, insbesondere durch den dort gegebenen regulatorisch/gesetzlichen Rahmen und die berechtigt gestiegenen Anforderungen bezüglich der Qualitätssicherung.


Bezüglich der gegebenen Potenziale kann festgehalten werden, dass Precision Agriculture-Technologien von technischer Seite her nahezu unbegrenzte Möglichkeiten der Datenverfügbarkeit schaffen, andererseits allerdings vergleichsweise große Defizite im Bereich der Auswertung und zielorientierten Aufbereitung und Interpretation dieser Daten, also im Bereich der Software und deren Nutzung sowie der Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsfindung liegen. Zahlreiche Studien belegen mittlerweile, dass sowohl auf national deutscher Ebene als auch auf internationaler Ebene der Durchdringungsgrad der Landwirtschaft und ebenso der agrargewerblichen Unternehmen mit Hardware-Infrastruktur hoch und weiter wachsend ist. Nachbesserungsbedarf besteht hingegen in der Umsetzung von E-Business-Strategien und ganz allgemein im Bereich der IT-Ausbildung.


Als IT-relevante Entwicklungserfordernisse lassen sich technische und organisatorische Anforderungen unterscheiden. Zu den technischen Entwicklungserfordernissen zählen vordringlich die Optimierung von Netzwerken, die Integration verteilter Daten, Funktionen und Systeme, die Entwicklung und Implementation von Datenstandards und die allgemeine Verbreitung von Schlüsseltechnologien (zum Beispiel RFID). Aus organisatorischer Sicht ist das E-Business weiter zu entwickeln und es sind Belange von Datenschutz und Datensicherheit abschließend zu klären und schließlich sind weitere Ausbildungsoffensiven für die beteiligten Akteure notwendig.


Bezüglich der Konsequenzen für Forschung, Ausbildung und Beratung kann zusammenfassend festgehalten werden, dass Forschung verstärkt interdisziplinär angelegt sein muss und unter Einbindung von Kosten-/Nutzen-Aspekten erfolgen sollte. Darüber hinaus sollten Einflussfaktoren auf die Akzeptanz sowie Möglichkeiten und Grenzen der Integration in Ketten erforscht werden. Bestrebungen im Bereich der Ausbildung sollten als vorrangiges Ziel die Mehrung des Humankapitals in den Bereichen Forschung, Beratung und Praxis haben. Gezielte Beratung sollte neben dem Aufzeigen von Potenzialen und Vorteilen auch die Akzeptanzförderung zum Gegenstand haben.

Good Governance in der Agrar- und Ernährungswirtschaft
– Bericht über die 46. Jahrestagung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues (GEWISOLA) 2006 in Gießen –

Von RENÉ BORRESCH, JOACHIM W. HESSE, AIKATERINI KAVALLARI, FRIEDRICH KUHLMANN, NATALIYA MÖSER, KIM SCHMITZ, P. MICHAEL SCHMITZ und JULIANE STOLL, Gießen

Vom 4. bis 6. Oktober 2006 fand die 46. Jahrestagung der Gesellschaft für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaues an der Justus-Liebig-Universität Gießen statt. Das Thema der Tagung war "Good Governance in der Agrar- und Ernährungswirtschaft". Im Mittelpunkt vor allem der vier Plenarveranstaltungen stand die Analyse und Bewertung von Politiken/Institutionen sowie die Bedeutung guter beziehungsweise schlechter Regierungsarbeit und Verwaltung für die Funktionsfähigkeit der Märkte und die Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher und ernährungswirtschaftlicher Unternehmen, die zum einen aus gesamtwirtschaftlicher und landwirtschaftlicher Sicht und zum anderen aus Sicht des Agri-Food Sektors sowohl der industrialisierten als auch der Entwicklungs-Länder oder der Transformations-Länder betrachtet wurden. Daneben wurden auch Arbeiten zu Themen eigener Wahl berücksichtigt.

Die präsentierten Beiträge befassten sich mit Fragestellungen zu Unternehmensstrategien, Verbraucherverhalten und Qualitätsmanagement, mit Gesichtspunkten der Investition und Finanzierung, Faktorallokation und Produktionseffizienz sowie Agrarliberalisierung, bis hin zu Fragen aus Institution und Administration, Beschäftigung und Strukturwandel sowie Landnutzung. Weiterhin wurden auch Aspekte des ökologischen Landbaues, nachhaltiger Entwicklung und Risikoreduzierung diskutiert. Erstmalig wurde in diesem Jahr neben dem besten eingereichten Papier und dem besten Vortrag auch die beste Posterpräsentation ausgezeichnet.

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