Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in der EU in einem zweistufigen Verfahren: Der Wirkstoff wird zunächst in einem Gemeinschaftsverfahren auf EU-Ebene geprüft. Erfüllt dieser Wirkstoff die rechtlichen Anforderungen, so wird er in der EU zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt.
Eine Blaupause für Alternativen liefert der integrierte Pflanzenschutz (IPS). Hier werden Verfahren kombiniert, bei denen unter Berücksichtigung von vorbeugenden, biologischen und weiteren nicht-chemischen Maßnahmen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß begrenzt wird. …
Die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes ist in Deutschland und der EU gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nur als letztes Mittel eingesetzt werden dürfen.
Grundsätzlich dürfen chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen angewendet werden.
Auf Flächen, die die Allgemeinheit nutzt – etwa öffentliche Parks und Gärten, Sport- und Freizeitplätze, Schulgelände und …
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat in ihrem Gutachten den Einsatz von Glyphosat als unbedenklich eingestuft. Sie hat festgestellt, dass einer erneuten Zulassung des Herbizids Glyphosat nichts entgegensteht. Die EFSA sieht keine schwerwiegenden Probleme beim Einsatz von …
Glyphosat ist das am häufigsten eingesetzte Totalherbizid und wird verwendet, um vor allem in der Landwirtschaft unerwünschte Kräuter und Gräser zu bekämpfen. Es lässt jede Pflanze absterben. Dadurch werden Pflanzen wie auch der Boden stark beeinträchtigt. Insekten, Vögeln und anderen Tieren wird …
Pflanzen nehmen Glyphosat ausschließlich über die grünen Pflanzenteile (vor allem Blätter) auf. Der Wirkstoff verteilt sich in der gesamten Pflanze und führt schließlich zu einem vollständigen Verwelken und Absterben der Pflanze.
Totalherbizide wie Glyphosat wirken nicht selektiv. Das bedeutet, …
Am 6. Juli 2023 übermittelte die EFSA ihren Bericht mit der Schlussfolgerung (Conclusio) zur Risikobewertung für den Wirkstoff Glyphosat an die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission. Die EFSA hat zwar keine inakzeptablen Risiken bei der Verwendung des Mittels gesehen. Allerdings hat die EFSA …
Glyphosat bedroht vor allem die Artenvielfalt. Obwohl in der Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) mehrere Fragen zu Gefahren für Mensch und Umwelt unbeantwortet blieben, hat die EFSA die Wiederzulassung von Glyphosat als unkritisch eingestuft.