Ein kostenloses Angebot des Besucherdienstes des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für Schulklassen und Auszubildende von 15 bis 20 Jahren.
Die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau, die mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den zugehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt sind, schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Täuschungen und verhindern unlauteren Wettbewerb – europaweit.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine Glyphosat-Eilverordnung auf den Weg gebracht, die heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft tritt. Die Eilverordnung gilt für ein halbes Jahr.