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Eckpunkte für ein nationales Antibiotikaminimierungskonzept für die Tierhaltung

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Das vorliegende Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) enthält Vorschläge zur Umgestaltung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. AMG-Novelle.

Lagebild zum Antibiotikaeinsatz bei Tieren 2021

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Gemeinsamer Bericht der Arbeitsgruppe "Antibiotikaresistenz", bestehend aus Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).

Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes

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Antibiotika in der Tiermast: Kabinett beschließt Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG)

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Die Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegten Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) beschlossen. Die 17. AMG-Novelle greift Erkenntnisse aus der Evaluierung des …

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Tabletten vor Behälter

Muss der Tierhalter die Mitteilungen zur Antibiotikaminimierung selbst vornehmen?

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Nein. Das Arzneimittelgesetz sieht vor, dass der Tierhalter die vorgeschriebenen Mitteilungen Dritten übertragen kann, wenn er dies unter Nennung des Dritten der zuständigen Behörde angezeigt hat. Es gibt verschiedene Dienstleister, die einen solchen Service anbieten. Es kann sich um Gesellschaften …

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Antibiotikaminimierung: Handelt es sich bei den erforderlichen Angaben um neue zusätzliche Angaben?

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Bei einigen Erfassungen können die im Betrieb vorhandenen Nachweise direkt verwendet werden, andere sind neu oder müssen aus diesen Nachweisen zusammengestellt werden.

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Bei wem kann man sich als Betroffener zur Antibiotikaminimierung erkundigen?

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Wenn Tierhalter oder Tierärzte Fragen zu dem neuen System haben, so können sie sich grundsätzlich an die für sie zuständige Kreisveterinärbehörde wenden. Auch Landesämter haben auf ihren Homepages Informationen eingestellt.

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Wie muss bei der Antibiotikaminimierung gemeldet werden?

Erschienen am im Format FAQ

Die Mitteilung selbst hat elektronisch oder schriftlich zu erfolgen. Die für den Vollzug zuständigen Länderbehörden haben eine Tierarzneimitteldatenbank als Teil der sogenannten HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem) für Tiere geschaffen. Informationen dazu sind auf der …

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