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Antibiotikaminimierung: Handelt es sich bei den erforderlichen Angaben um neue zusätzliche Angaben?

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Bei einigen Erfassungen können die im Betrieb vorhandenen Nachweise direkt verwendet werden, andere sind neu oder müssen aus diesen Nachweisen zusammengestellt werden.

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Bei wem kann man sich als Betroffener zur Antibiotikaminimierung erkundigen?

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Wenn Tierhalter oder Tierärzte Fragen zu dem neuen System haben, so können sie sich grundsätzlich an die für sie zuständige Kreisveterinärbehörde wenden. Auch Landesämter haben auf ihren Homepages Informationen eingestellt.

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Wie muss bei der Antibiotikaminimierung gemeldet werden?

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Die Mitteilung selbst hat elektronisch oder schriftlich zu erfolgen. Die für den Vollzug zuständigen Länderbehörden haben eine Tierarzneimitteldatenbank als Teil der sogenannten HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem) für Tiere geschaffen. Informationen dazu sind auf der …

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Was ist die Zielsetzung der Antibiotikaminimierung?

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Mit der 16. AMG-Novelle wurde ein neues System zur flächendeckenden Minimierung des Antibiotikaeinsatzes etabliert. Aus den einzelnen mitzuteilenden Angaben über den Einsatz von Antibiotika wird die "Therapiehäufigkeit" als ein Indikator zur Beurteilung der Häufigkeit des Einsatzes von Antibiotika …

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Welcher Tierhaltungsbetrieb ist von der Antibiotikaminimierung genau betroffen?

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Die Ausnahmen von den Anforderungen des Antibiotikaminimierungskonzeptes wurden in einer Verordnung festgelegt, die am 27. Juni 2014 in Kraft getreten ist.

Ausgenommen sind danach Tierhaltungsbetriebe, die durchschnittlich nicht mehr als

  • 20 zur Mast bestimmte Rinder,
  • 250 zur Mast bestimmte Schweine,

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Futtermittelhygiene

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Anforderungen an Futtermittelunternehmen auf allen Stufen der Futtermittelkette, einschließlich der Primärproduktion, sowie die Fütterung von lebensmittelliefernden Tieren.

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Stall mit Solaranlage, Windrädern, Silos hinter einen Feld mit Grünland

Bundesagrarministerium stärkt den tierärztlichen Notdienst und die Landtierärzte

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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 5. November 2019 die von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegte Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung beschlossen.

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Horst Seehofer/Julia Klöckner: "Wir ändern das Baugesetzbuch, damit mehr Tierwohl möglich ist"

Erschienen am im Format Pressemitteilung

Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, und die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben sich auf eine Änderung des Baugesetzbuches verständigt.

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Stallungen Kauerhof in Argenthal