Unternehmen aus dem Vereinigten Königreich, mit Ausnahme der in Nordirland ansässigen Unternehmen, sind Drittlandsunternehmen und unterliegen daher den Bedingungen von Artikel 6 der Richtlinie 98/51/EG der Kommission. Daher verlieren die nach dem Recht der Europäischen Union vergebenen Nummern und …
Nach derzeitigem Stand (05.12.2023) ist eine erneute Registrierung nicht erforderlich, wenn das Unternehmen über eine Zweigniederlassung im Vereinigten Königreich verfügt, da die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 in die britischen Rechtsvorschriften umgesetzt wurde. Eine endgültige Bestätigung durch das …
Im „EU-Austrittsgesetz“ („European Union Withdrawal Act“) erklärt das Vereinigte Königreich, dass der gemeinschaftliche Besitzstand des Unionsrechts zu einem sogenannten "beibehaltenen Unionsrecht" wird, indem das am Austrittstag geltende Unionsrecht in das nationale Recht des Vereinigten …
Es muss derzeit (Stand 05.12.2023) davon ausgegangen werden, dass die Bestimmungen nach Artikel 24 der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 gelten, welche als Bedingungen gemäß Artikel 6 der Richtlinie 98/51/EG vorsehen, dass für alle Futtermittel, die aus einem Drittland in die Europäische Union eingeführt …
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 darf im Fall von mit einem Zulassungsinhaber verbundenen Zusatzstoffen niemand außer dem Zulassungsinhaber, seinem bzw. seinen Rechtsnachfolger(n) oder einer schriftlich von ihm bevollmächtigten Person die Markteinführung des Erzeugnisses …
Nach Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 muss der Antragsteller einer Zulassung oder sein Vertreter in der Europäischen Union ansässig sein. Wurde die Zulassung noch nicht erteilt, muss der im Vereinigten Königreich ansässige Antragsteller in der Europäischen Union ansässig werden …
Im „EU-Austrittsgesetz“ (European Union Withdrawal Act) erklärt das Vereinigte Königreich, dass der gemeinschaftliche Besitzstand des Unionsrechts - einschließlich der Zulassung von Futtermittelzusatzstoffen - zu einem sogenannten „beibehaltenen Unionsrecht“ wird, indem das am Austrittstag geltende …
Futtermittel, die aus einem Drittland in die Europäische Union verbracht und dort in den Verkehr gebracht werden, müssen sicher sein. Dieser Grundsatz ist als Anforderung an die Futtermittelsicherheit in Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 festgelegt. Futtermittel gelten nach …