Das Bundes-Klimaschutzgesetz gibt Deutschland ehrgeizige nationale Klimaschutzziele vor. Um diese zu erreichen, müssen auch die Moorböden stärker geschützt und langfristig erhalten werden. Dazu hat die Bundesregierung die Nationale Moorschutzstrategie auf den Weg gebracht, zudem haben Bund und Länder Ziele für den Moorbodenschutz vereinbart.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ein zweistufiges Verfahren. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel werden von der EU-Kommission genehmigt. Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen werden national zugelassen. Die Zulassungsstelle in Deutschland ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 14. März 2024 den Beteiligungsprozess für ein „Zukunftsprogramm Pflanzenschutz“ gestartet. Länder, Verbände und das Dialognetzwerk Zukunftsfähige Landwirtschaft sind aufgerufen, sich aktiv in die Erarbeitung des „Zukunftsprogramms Pflanzenschutz“ einzubringen.
Das BMEL setzt sich für verbesserte Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt und der landschaftlichen Strukturvielfalt im Agrarraum sowie im Wald ein. Daher hat es ein Maßnahmenbündel politischer Aktivitäten entwickelt.
Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, übergab heute Förderbescheide in Höhe von knapp 1,8 Millionen Euro an die Initiative toMOORow und ebnet so gemeinsam mit 14 Unternehmen den Weg für die Wiedervernässung und gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung von Mooren. Unter …
Ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele sind erneuerbare Energien. Der Ausbau von Wind-, Solar- und weiteren erneuerbaren Energien hat hohe Priorität für die Bundesregierung. Für Solarenergie / Photovoltaik sind auch landwirtschaftliche Flächen zunehmend gefragt – wobei das Thema …
In Deutschland lag der jährliche Glyphosatabsatz 2021 bei etwa 4097 Tonnen, 2019 bei 3058 Tonnen, 2016 bei 4693 Tonnen und 2015 bei 4315 Tonnen. Glyphosat wird hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt.
Glyphosathaltige Herbizide werden im Ackerbau verwendet, um die Felder unkrautfrei zu machen. Im Obst- und Weinbau wird Glyphosat verwendet, um den Boden rund um die Stämme unkrautfrei zu halten. Im Grünland darf Glyphosat angewendet werden, wenn einzelne sehr beständige Unkrautarten zu bekämpfen …
Deutschland wie auch viele andere Mitgliedstaaten, welche die Mehrheit der Bevölkerung in der EU abbilden, hat der erneuten Genehmigung von Glyphosat nicht zugestimmt. Das BMEL hat sich stets gegen eine Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung ausgesprochen und diese kritische Haltung frühzeitig …
Die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung sah ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat ab dem 1. Januar 2024 vor. Mit der erneuten Wirkstoffgenehmigung durch die EU-Kommission ist dieses Verbot europarechtswidrig geworden. Außerdem sollten zum 1. Januar 2024 ursprünglich die …
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in der EU in einem zweistufigen Verfahren: Der Wirkstoff wird zunächst in einem Gemeinschaftsverfahren auf EU-Ebene geprüft. Erfüllt dieser Wirkstoff die rechtlichen Anforderungen, so wird er in der EU zur Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigt.
Eine Blaupause für Alternativen liefert der integrierte Pflanzenschutz (IPS). Hier werden Verfahren kombiniert, bei denen unter Berücksichtigung von vorbeugenden, biologischen und weiteren nicht-chemischen Maßnahmen die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß begrenzt wird. …