Der richtige Umgang mit Tierarzneimitteln betrifft nicht nur Tierärzte sondern auch Tierhalter. Sie tragen eine große Verantwortung, wenn es um die sorgfältige Therapie von Krankheiten bei Tieren geht.
Die Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit werden seit Juli 2014 erfasst und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht.
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV) trat am 1. März 2018 in Kraft und sollte nach spätestens fünf Jahren evaluiert werden (vgl. BR-Drucksache 759/17 vom 13. Dezember 2017, S. 19).
Die Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung (Pharmstoff-VO) enthält Anwendungsverbote und -beschränkungen für bestimmte Stoffe, beispielsweise mit hormonaler, thyreostatischer (schilddrüsenhemmender) und ß-agonistischer (Stoffe, die auch leistungsfördernde Wirkung haben) Wirkung.