Initiative Bürokratieabbau

Freiräume schaffen. Landwirte stärken.

Die deutsche Landwirtschaft versorgt tagtäglich Millionen Menschen mit hochwertigen Produkten. Ihr ist es zu verdanken, dass auch in Krisenzeiten die Versorgung jederzeit gesichert war und ist. Gleichzeitig steht die Landwirtschaft vor großen Herausforderungen. Wie kaum eine andere Branche ist sie von den Folgen der Klimakrise und dem Verlust biologischer Vielfalt betroffen. Zudem sind Landwirtinnen und Landwirte mit sich verändernden Verbraucherwünschen und gesellschaftlichen Anforderungen konfrontiert. Nicht zuletzt muss sich die deutsche Landwirtschaft im europäischen und internationalen Wettbewerb behaupten.

Eine Daueraufgabe: Mit unnötiger Bürokratie aufräumen 

Vor diesem Hintergrund spielt der Abbau unnötiger bürokratischer Belastungen eine entscheidende Rolle. Dies ist eine Daueraufgabe – zweifellos mühsam, kleinteilig und in der Umsetzung nicht immer von Applaus begleitet. Unter Leitung von Bundesminister Cem Özdemir stellt sich das BMEL dieser Aufgabe und arbeitet beharrlich an Vereinfachungen. 

Unnötige Bürokratie bremst den Wandel und die Betriebe. Sie kostet Zeit und Nerven. Sie hält Jüngere davon ab, einen Hof zu übernehmen. Gleichzeitig ist der Abbau unnötiger Bürokratie eine Kärrnerarbeit, die einen langen Atem erfordert. Es geht darum, immer wieder gute, tragbare sowie vor allem für die Bäuerinnen und Bauern praktikable Lösungen zu finden, um den Herausforderungen – Bewältigung der Klimakrise und Erhalt der Biodiversität, Sicherung der Ernährung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit – gleichermaßen gerecht zu werden.

Landwirtinnen und Landwirte im Alltag entlasten 

Startbild des Filmes
Bundesminister Cem Özdemir zum Bürokratieabbaue

Landwirtinnen und Landwirte kämpfen seit vielen Jahren mit unnötigen bürokratischen Hürden. Dazu zählen zahlreiche Melde- und Dokumentationspflichten, komplizierte Antrags- und Genehmigungsverfahren, die mehrfache Eingabe gleicher Daten an unterschiedlichen Stellen oder die Häufung unterschiedlicher Regelungen mit ähnlicher Zielsetzung und teilweise widersprüchlichen Vorgaben. Statt auf dem Feld, im Stall, Weinberg oder Hofladen arbeiten zu können, verbringen Landwirtinnen und Landwirte oft unnötig viel Zeit am Schreibtisch. 

Grundsätzliches Ziel ist eine zukunftsfeste und widerstandsfähige Landwirtschaft, die auch künftig gute Ernten einbringt und die Versorgung mit Nahrungsmitteln sicherstellt. Grundlegende Regelungen im Sinne des Umwelt- und Klimaschutzes, des Tierschutzes und des Wohlergehens der Menschen sind richtig und wichtig. Bürokratieabbau heißt eben nicht, diese Standards zu verwässern und darf auch kein Vorwand dafür sein. Vielmehr geht es um einfachere, effizientere und bessere Verfahren, um gute Verwaltungsqualität, ohne den nötigen Wandel unseres Agrar- und Ernährungssystems hin zu mehr Nachhaltigkeit zu gefährden. 

Gemeinsam und fortlaufend für Vereinfachungen sorgen 

Die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte haben parallel zu den laufenden Anstrengungen des BMEL das Thema unnötige Bürokratie und schlankere Verfahren auf die öffentliche Agenda gesetzt. Mit diesem Rückenwind hat das BMEL einen konstruktiven Prozess mit den Bundesländern gestartet, die auf Bitten des BMEL gute Vorschläge zum Bürokratieabbau gemacht haben. Auch Verbände wie beispielsweise der Deutsche Bauernverband, der Zentralverband Gartenbau oder der Bundesverband Ökologische Lebensmittelwirtschaft haben zahlreiche Ideen und allgemeine Forderungen eingebracht. 

Wir passen nicht nur bestehende Gesetze oder Verordnungen an, sondern werden bei neuen Regelungen die Praxis, u.a. auch das vom BMEL und BMUV gemeinsam gegründete Dialognetzwerk Zukunftsfeste Landwirtschaft, noch stärker einbinden. 

Regelungen zur europäischen Agrarförderung (GAP) entrümpeln 

Startbild des Filmes
Bundesminister Cem Özdemir zum Bürokratieabbaue bei der GAP

Die aktuelle Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde in der letzten Legislaturperiode kompliziert gestaltet: Hier muss der Sand aus dem Getriebe. Wir machen GAP-Regelungen praktikabler und schaffen Freiräume für die Landwirtinnen und Landwirte. Das hat Bundesminister Cem Özdemir seit Amtsantritt angepackt und bei den Öko-Regelungen bereits 

  • Vereinfachungen bei der Form- und Größenvorgabe für Blühstreifen umgesetzt,
  • mehr Flexibilität bei Brachen ermöglicht,
  • sowie die Fördervoraussetzungen bei der Öko-Regelung zur Extensivierung von Dauergrünland vereinfacht.

 Jetzt geht es mit umfangreichen Vereinfachungen weiter.

Kontroll- und Verwaltungssystem

Die Verordnung zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem haben wir bereits geändert, so dass folgende Anpassungen im Mai 2024 in Kraft getreten sind: 

Kopf einer Kuh Kuh, Rind
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  • Landwirtinnen und Landwirte erhalten künftig auch dann gekoppelte Prämien aus der EU- Agrarförderung für ihre Kühe, Schafe und/oder Ziegen, wenn die Tiere eine oder beide Ohrmarken verloren haben, was in der Praxis durchaus nicht selten passiert, wenn z.B. ein Tier an einem Strauch hängen bleibt.
  • Landwirtinnen und Landwirte müssen nun nicht mehr jährlich ihren Nachweis als aktiver Betriebsinhaber erneuern, sondern können einen bereits vorhandenen Nachweis wiederverwenden. Ist eine sozialversicherungspflichtige Person im Betrieb angestellt, so gelten auch die Vorlage eines Arbeitsvertrages oder aktuelle Lohnabrechnungen als Nachweis.
  • Der Bürokratieaufwand beim Anbau von Nutzhanf wird abgespeckt. 

GAP-Konditionalität

Landwirtinnen und Landwirte müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, um Direktzahlungen sowie flächen- und tierbezogener Zahlungen der 2. Säule vollständig erhalten zu können (Konditionalität). Bei diesen Vorgaben werden wir jetzt zahlreiche Vereinfachungen über die Anpassung an neue EU-Regelungen hinaus vornehmen. 

Zuerst soll eine Änderung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (GAPKondG) noch vor der Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden, die neben der verpflichtenden Aufhebung von GLÖZ 8 folgende Maßnahmen zur Entbürokratisierung enthält: 

  • Mit der Abschaffung von Kontrollen und Sanktionen bei Betrieben bis zu 10 ha landwirtschaftlicher Fläche entlasten wir insbesondere kleine Betriebe schnell und unmittelbar.
  • Künftig soll gelten: Liegt für die Umwandlung von Dauergrünland in nichtlandwirtschaftliche Flächen bereits eine Genehmigung z.B. nach Baurecht vor, entfällt eine nochmalige Genehmigung im Agrar- bzw. GAP-Förderrecht.
  • Daneben sind Erleichterungen für Dauerkulturen in Feuchtgebieten und Mooren vorgesehen (GLÖZ 2).
  • Die Länder erhalten Ausnahmemöglichkeiten, wenn Witterungsextreme wirtschaftliche Härten und Praxisprobleme nach sich ziehen. 

Anschließend wollen wir in der GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) insbesondere folgende Vereinfachungen verankern: 

  • Bei Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung in sensiblen Zeiten (GLÖZ 6) und beim Fruchtwechsel (GLÖZ 7) soll zukünftig möglichst weit auf starre Datumsvorgaben verzichtet werden.
  • Dauerhaft ohne chemische Pflanzenschutzmittel wirtschaftende Öko-Betriebe sollen spezifisch von Vorgaben zur Erosionsminderung ausgenommen werden.
  • Klimaschonende Paludikulturen sollen einfacher auf Grünlandflächen angelegt werden können.  

Direktzahlungen einschließlich Öko-Regelungen

Bei der GAP-DirektzahlungenVO wollen wir den bereits 2023 bei den Öko-Regelungen eingeschlagenen Vereinfachungsweg fortsetzen und darüber hinaus weitere Direktzahlungen vereinfachen. 

  • Die Voraussetzung für Zahlungen für Mutterschafe und Ziegen sollen vereinfacht werden, u.a. durch Abschaffung der Stichtagsregelung.
  • Die Öko-Regelung Agroforst soll vereinfacht werden – u. a. durch den Wegfall der Mindestbreite der Gehölzstreifen.
  • Auch die Verpflichtung zur Vorlage eines Nutzungskonzeptes soll bei der Agroforst-Regelung entfallen.
  • Blühstreifen sollen zukünftig nicht mehr an jeder Stelle mindestens fünf Meter breit sein, sondern lediglich auf der "überwiegenden Länge". Dadurch verlieren Betriebe bei geringer Abweichung nicht mehr die Prämie.
  • Bei den Altgrasstreifen und -flächen soll die Prämienstruktur mit der sogenannten 1-ha-Regel an die Öko-Regelung zur Brache angepasst werden. Das heißt, auch bei dieser Öko-Regelung soll für den ersten Hektar immer die höchste Prämienstufe gezahlt werden, unabhängig vom Anteil des Altgrasstreifens am Gesamtgrünland eines Betriebs.
  • Bei der extensiven Dauergrünlandnutzung soll Gehegewild förderfähig werden.
  • Der pflanzenschutzmittelfreie Anbau zusätzlicher Kulturen, wie Hirse, Amaranth, Buchweizen oder Quinoa soll honoriert werden. 

Diese Änderungen des GAP-Strategieplans bereiten wir mit Hochdruck für Mitte Juli 2024 vor, damit die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Landesverwaltungen möglichst früh Planungssicherheit erhalten und die Änderungen ab Anfang 2025 gelten können. Dazu sind wir in intensiven Gesprächen mit der EU- Kommission, den Bundesländern und den Koalitionspartnern. 

Nun kommt es auf alle beteiligten Akteure an, hier schnell zu soliden Ergebnissen zu kommen. Denn dieses Maßnahmenpaket wird zu einer spürbaren Entlastung der Landwirtinnen und Landwirte führen, bei kleinen Betrieben, Tierhaltern, Ackerbau und Grünland. Alle werden spürbar profitieren. 

Melde- und Dokumentationspflichten in der Landwirtschaft vereinfachen 

Statistiken und Diagramme auf Papier Statistiken und Diagramme auf Papier
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Vielfältige Melde- und Dokumentationspflichten, die mehrfache Eingabe bereits vorliegender Daten und eine unzureichende Digitalisierung sind für nahezu alle landwirtschaftlichen Betriebe ein Ärgernis – ob in der Tierhaltung, im Ackerbau oder im Weinbau. Die Vereinfachung von Melde- und Dokumentationspflichten ist daher ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des BMEL zum Bürokratieabbau.

  • Bei den Meldepflichten für statistische Zwecke haben wir mit der Änderung des Agrarstatistikgesetzes bereits eine Vereinfachung auf den Weg gebracht. Die Änderung sieht u.a. vor, dass die Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe schrittweise auf bereits vorliegende Verwaltungsdaten aus dem Kontroll- und Verwaltungssystem der GAP umgestellt wird. Der Gesetzentwurf befindet sich in der Ressortabstimmung, die Neuregelung soll ab dem Jahr 2025 Anwendung finden.
  • Das BMEL arbeitet außerdem daran, Melde- und Dokumentationspflichten im Bereich Tierhaltung zu vereinfachen. Meldepflichten sollen reduziert, Stichtage vereinheitlicht und schlanke digitale Lösungen angeboten werden.
  • Als Vorbereitung erwartet das BMEL u.a. im Sommer 2024 Ergebnisse eines Gutachtens, das rechtliche Fragen in diesem Bereich adressiert.
  • Außerdem bereitet das BMEL die "Digitalisierung des Rinderpasses" vor, einem von mehreren Elementen zur Rückverfolgbarkeit eines Rindes. Die Umsetzung soll im Zuge der Anpassung des nationalen Tiergesundheitsrechts an das EU-Recht bis Ende 2025 erfolgen.
  • Auch im Weinbau ist das BMEL bereits dabei, Vereinfachungen bis Ende 2024 umzusetzen. Wir arbeiten an einer Änderung der Weinüberwachungs-Verordnung, um einige EU-rechtlich nicht mehr erforderliche Buchführungs- und Meldepflichten abzuschaffen oder zu vereinfachen.
  • Zu Melde- und Dokumentationspflichten im Pflanzenbau werden wir bis zum Sommer 2024 einen Praxischeck durchführen. Bei einem Praxischeck werden systematisch und im Dialog mit betroffenen Unternehmen, Verwaltungen und weiteren Experten Hemmnisse und Lösungsansätze identifiziert, um eine möglichst schlanke und effektive Umsetzung von Regelungen/Standards zu erreichen.
  • Wie alle anderen Betriebe kämpfen auch ökologisch wirtschaftende Betriebe mit unnötiger Bürokratie.
  • Das BMEL arbeitet mit der EU-Kommission und anderen Mitgliedstaaten am Abbau bürokratischer Hemmnisse im Rahmen der EU-Öko-Verordnung (im Zuge des Fit-for-Future-Prozesses der EU- Kommission). Vorschläge von Ländern und Verbänden liegen vor, ein Bericht der Kommission wird im September 2024 erwartet. Auf dieser Grundlage wird das BMEL Schritte für nationale Maßnahmen ergreifen. 

Lebensmittelhandwerk von Hemmnissen befreien und regionaleWertschöpfung stärken 

Im Vordergrund ein Blech mit Brezeln, dahinter Hände die eine Brezel formen Brezeln backen
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Gerade kleine und mittlere Unternehmen des Lebensmittelhandwerks beklagen häufig, dass Regelungen teilweise weder klar und nachvollziehbar noch ausreichend praktikabel sowie digital umsetzbar sind. Das reicht von Schriftformerfordernissen bis hin zu Hygieneauflagen. Ein großes Problem ist dabei das Zusammenspiel unterschiedlicher Regelungen verschiedener Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). 

  • Das BMEL wird hier gemeinsam mit dem BMWK in diesem Jahr einen "Praxischeck" im Bereich des Lebensmittelhandwerks durchführen und dabei auch die Landesebene berücksichtigen. 

 

Eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern 

Bürokratieabbau ist eine Gemeinschaftsaufgabe der gesamten Bundesregierung sowie von Bund und Ländern. Vereinfachungen im Bereich Steuern und Buchführung, Erleichterungen bei land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen, die Umsetzung des Online- Zugangsgesetzes oder eine Vereinheitlichung der Umsetzung auf Landesebene brächten weitere Entlastungen für die Landwirtschaft. 

Unser gemeinsames Ziel muss sein, die Erzeugung von sicheren Lebensmitteln und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen mit klaren und nachvollziehbaren Regelungen zu gewährleisten, die digital und einfach umgesetzt bzw. erfüllt werden können.

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