Wissenswertes über Gemüse und Obst
Gemüse und Obst gehören für eine ausgewogene und gesunderhaltene Ernährung täglich auf den Speiseplan. Die praktische Formel lautet "5 am Tag" – fünf Portionen Gemüse und Obst täglich, wobei eine Portion einer Handvoll entspricht. Dies gilt für Kinder ebenso wie für Erwachsene.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) empfiehlt insgesamt eine größere Menge Gemüse als Obst zu essen. Laut aktuellen DGE-Empfehlungen sollen Erwachsene täglich rund 400 Gramm Gemüse (entspricht rund drei Portionen) und etwa 250 Gramm Obst (entspricht rund zwei Portionen) verzehren.
Gemüse und Obst sind für die Ernährung des Menschen von großer Bedeutung. Diese pflanzlichen Lebensmittel haben eine geringe Energiedichte (d.h. wenig Kalorien pro Gramm Lebensmittel) und liefern zugleich wichtige Nährstoffe wie beispielsweise Vitamine, wertvolle Mineralstoffe, Ballaststoffe oder sogenannte sekundäre Pflanzenstoffe (auch bioaktive Substanzen oder Phytochemicals genannt). Insbesondere letztere sind der Grund dafür, dass Gemüse und Obst ein nicht unerhebliches Potenzial bei der Senkung von bestimmten Erkrankungsrisiken zugesprochen wird.
"Snack 5" und EU-Schulprogramm
In Deutschland setzt sich vor allem der Verein "5 am Tag e.V." dafür ein, den Verzehr von Gemüse und Obst zu steigern und dadurch die Gesundheit der Bevölkerung positiv zu beeinflussen. Die 2019 gestartete EU-geförderte Kampagne "Snack 5" knüpft an den Trend beim Essverhalten an, dass immer mehr Menschen tagsüber vor allem zu Snacks greifen. "Snack 5" will die Menschen dazu motivieren, statt zu zucker-, fett- oder salzhaltigen Snacks zu Gemüse und Obst zu greifen, zum Beispiel in Form von Gemüsesticks oder als anderes Fingerfood.
Für das zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 eingeführte EU-Schulprogramm wurden das bisherige EU-Schulobst- und -gemüseprogramm sowie das EU-Schulmilchprogramm zusammengeführt. Es soll Kindern und Jugendlichen Gemüse und Obst sowie frische Milch und Milchprodukte schmackhaft machen und eine gesündere Ernährung fördern. An den teilnehmenden Kitas und Schulen werden Gemüse und Obst kostenlos an die Kinder verteilt. Für die Durchführung des EU-Schulprogramms sind die Bundesländer zuständig. Derzeit nehmen fünfzehn Bundesländer am EU-Schulprogramm teil, davon zwölf an der Schulobst- und -gemüsekomponente. Während der pandemiebedingten Schließungen von oder Notbetreuung in Einrichtungen finden in einigen Bundesländern keine Lieferungen im Rahmen des EU-Schulprogramms statt.
Vermarktung und Kontrolle
Für Gemüse und Obst, das frisch an den Verbraucher abgegeben wird, gilt die allgemeine Vermarktungsnorm. Diese regelt, dass Erzeugnisse, die frisch an den Verbraucher verkauft werden sollen, nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind. Für die wichtigsten zehn Erzeugnisse (Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate, Tafeltrauben, Tomaten und Zitrusfrüchte) gelten spezifische Vermarktungsnormen (z. B. Größe, Farbe). Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kontrolliert die Einhaltung der Vermarktungsnormen bei der Einfuhr aus Drittländern nach Deutschland und in die EU sowie bei der Ausfuhr von nicht-deutschen Erzeugnissen nach Drittländern. Die Länder sind zuständig für die Überwachung auf der Erzeugerstufe (Packstation), im Groß- und Einzelhandel und bei der Ausfuhr deutscher Erzeugnisse.