Wissenswertes über Gemüse und Obst
Gemüse und Obst gehören für eine ausgewogene und gesunderhaltene Ernährung täglich auf den Speiseplan. Fünf Portionen Gemüse und Obst sollten es täglich sein, wobei eine Portion einer Handvoll entspricht. Dies gilt für Kinder ebenso wie für Erwachsene.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) empfiehlt mindestens fünf Portionen Obst und Gemüse pro Tag, am besten in ihrer jeweiligen Erntesaison. Gemüse und Obst sind für die Ernährung des Menschen von großer Bedeutung. Diese pflanzlichen Lebensmittel haben eine geringe Energiedichte (d.h. wenig Kalorien pro Gramm Lebensmittel) und liefern zugleich wichtige Nährstoffe wie beispielsweise Vitamine, wertvolle Mineralstoffe, Ballaststoffe oder sogenannte sekundäre Pflanzenstoffe (auch bioaktive Substanzen oder Phytochemicals genannt). Insbesondere letztere sind der Grund dafür, dass Gemüse und Obst ein nicht unerhebliches Potenzial bei der Senkung von bestimmten Erkrankungsrisiken zugesprochen wird.
EU-Schulprogramm
Für das zu Beginn des Schuljahres 2017/2018 eingeführte EU-Schulprogramm wurden das bisherige EU-Schulobst- und -gemüseprogramm sowie das EU-Schulmilchprogramm zusammengeführt. Es soll Kindern und Jugendlichen Gemüse und Obst sowie frische Milch und Milchprodukte schmackhaft machen und eine gesündere Ernährung fördern. An den teilnehmenden Kitas und Schulen werden Gemüse und Obst kostenlos an die Kinder verteilt. Für die Durchführung des EU-Schulprogramms sind die Bundesländer zuständig. Am EU-Schulprogramm nehmen alle 16 Bundesländer teil, davon dreizehn an der Schulobst- und -gemüsekomponente.
Vermarktung und Kontrolle
Für Gemüse und Obst, das frisch an den Verbraucher abgegeben wird, gilt die allgemeine Vermarktungsnorm. Diese regelt, dass Erzeugnisse, die frisch an den Verbraucher verkauft werden sollen, nur dann in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie in einwandfreiem Zustand, unverfälscht und von vermarktbarer Qualität sind und das Ursprungsland angegeben ist. Für die wichtigsten elf Erzeugnisse (Äpfel, Birnen, Erdbeeren, Gemüsepaprika, Kiwis, Pfirsiche und Nektarinen, Salate, Tafeltrauben, Tomaten, Zitrusfrüchte und Bananen) gelten spezifische Vermarktungsnormen (z. B. Größe, Farbe). Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) kontrolliert die Einhaltung der Vermarktungsnormen bei der Einfuhr aus Drittländern nach Deutschland und in die EU sowie bei der Ausfuhr von nicht-deutschen Erzeugnissen nach Drittländern. Die Länder sind zuständig für die Überwachung auf der Erzeugerstufe (Packstation), im Groß- und Einzelhandel und bei der Ausfuhr deutscher Erzeugnisse.