Lebensmittelallergien

Allergien sind spezifische Abwehrreaktionen des Immunsystems auf körperfremde, eigentlich harmlose Substanzen. Lebensmittelallergien können ein breites Spektrum von Beschwerden und Krankheitsbildern auslösen. Zu unterscheiden sind "echte" Lebensmittelallergien von nicht toxischen und nicht immunologisch vermittelten Reaktionen auf Lebensmittelinhaltsstoffe. Bei Letzteren spricht man von Lebensmittelintoleranzen oder -unverträglichkeiten.

Eine korrekte ärztliche Diagnose ist essentiell. Denn: Bei einer Allergie müssen die betreffenden Lebensmittel (-bestandteile) strikt gemieden werden, während bei einer Intoleranz kleine Mengen meist unproblematisch sind.

Entsprechend den vorliegenden Daten aus der Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland (DEGS1) sind etwa 5 Prozent der erwachsenen Bevölkerung von Lebensmittelallergien betroffen.

Gemäß EFSA werden etwa 75 Prozent der allergischen Reaktionen bei Kindern durch Eier, Erdnüsse, Kuhmilch, Fische und Nüsse ausgelöst. Bei Erwachsenen werden über 50 Prozent der allergischen Reaktionen entweder durch Kreuzreaktivität zwischen Latex- und bestimmten Obst-/Gemüseallergenen (Latex-Frucht-Syndrom) oder durch die folgenden Lebensmittel ausgelöst:

  • Früchte aus der Familie der Rosengewächse (Rosaceae, wie etwa Äpfel, Birnen, Kirschen, Himbeeren, Erdbeeren, Mandeln),
  • Gemüsepflanzen aus der Familie der Doldengewächse (Apiaceae, zu der u.a. Sellerie, Karotten und aromatische Kräuter zählen) sowie
  • verschiedene Nüsse und Erdnüsse (Quelle: EFSA. Scientific Opinion on the evaluation of allergenic foods and food ingredients for labelling purposes. EFSA Journal 2014; 12: 3894).

Die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV), mit der die Information der Verbraucher über Lebensmittel verbessert wird, gilt seit Dezember 2014. Die LMIV schreibt u.a. vor, dass die 14 wichtigsten Stoffe oder Erzeugnisse , die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, im Zutatenverzeichnis auf vorverpackten Lebensmitteln hervorgehoben werden müssen, so dass sie sich von den anderen Zutaten eindeutig abheben. Die LMIV wird in Deutschland seit Juli 2017 mit der nationalen Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV) durchgeführt. Mit der LMIDV wird in Deutschland geregelt, wie die Allergeninformation bei nicht vorverpackten Lebensmitteln vorzunehmen ist. Hier sind erstmals auch elektronische Wege der Informationsvermittlung zulässig.

Auch hat die Eigenmotivation der Akteure, vor allem im Bereich der Wirtschaft, zugenommen. Zum Beispiel wurden vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) gemeinsam mit dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (daab) Informationsmaterialien für den Gastronomiebereich wie Restaurantkarten und Broschüren entwickelt, die Gastronomen wie auch von Allergien betroffenen Gästen hilfreiche Hinweise geben.

Noch nicht gelöst ist die Frage des Umgangs mit unbeabsichtigten Einträgen von Allergenen in Lebensmitteln. Alle Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, durch ein entsprechendes Management die Verschleppung von allergenen Stoffen zu minimieren. Dennoch können unbeabsichtigte Allergeneinträge nicht immer ausgeschlossen werden. Oft kennzeichnen die Unternehmen, zum Teil aus haftungsrechtlichen Gründen, als freiwillige Angabe "Kann Spuren von .... enthalten" oder "Kann ... enthalten".

Seit einigen Jahren wird diskutiert, Schwellenwerte für maximal zu tolerierende Mengen an Allergenen festzulegen, unterhalb derer von einer Kennzeichnung unbeabsichtigter Einträge abgesehen werden könnte. Für die Festlegung solcher Werte müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Laut EFSA sind die verfügbaren Daten darüber, welche Effekte die Lebensmittelverarbeitung auf das allergene Potenzial bestimmter Zutaten und Inhaltsstoffe im Endprodukt hat, zurzeit noch unzureichend. Auch wurde mit Blick auf den notwendigen analytischen Nachweis von Allergenen ein Mangel an zertifizierten Referenzmaterialien festgestellt. An der Lösung dieser Probleme arbeitet die Bundesregierung in entsprechenden Arbeitskreisen auf EU-Ebene aktiv mit.

Das BMEL engagiert sich zudem für die Prävention von Allergien, indem es die Arbeit des Netzwerks "Gesund ins Leben" unter dem Dach von IN FORM und die Arbeit der Nationalen Stillkommission in Deutschland fördert und begleitet. Dadurch wird wichtige Aufklärungsarbeit zur Allergieprävention geleistet. Denn die primäre Allergieprävention beginnt schon in der Schwangerschaft und in den ersten Lebensmonaten.

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