Stillen - Die beste Ernährung in den ersten Lebensmonaten
Stillen bietet gesundheitliche Vorteile für Kind und Mutter. Muttermilch ist nicht nur mit Blick auf die Zusammensetzung und Verdaulichkeit der Inhaltsstoffe die ideale Nahrung: Sie enthält Wirkstoffe, die gegen Bakterien wirken, Entzündungen hemmen und das Immunsystem des Säuglings stärken.
Auch langfristig bietet das Stillen Vorteile. So leiden gestillte Kinder später seltener an Übergewicht und Diabetes Typ 2. Auch für Mütter sinkt langfristig das Risiko für bestimmte Krebserkrankungen und Diabetes Typ 2. Stillen ist somit eine win-win-Situation für Mutter und Kind.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, Säuglinge in den ersten sechs Monaten ausschließlich zu stillen. Auch die Nationale Stillkommission (NSK) vertritt die Auffassung, dass ausschließliches Stillen in den ersten sechs Monaten für die Mehrzahl der Säuglinge die ausreichende Ernährung ist.
Beikost
Sie rät jedoch, diese Empfehlung in Deutschland nicht schematisch anzuwenden: Wann ein Säugling zusätzlich Beikost benötigt, ergibt sich individuell, je nach Gedeihen und Essfähigkeit des Kindes. Doch gilt immer der Grundsatz,
- Beikost nicht vor Beginn des fünften und nicht später als zu Beginn des 7. Lebensmonats einzuführen.
- Auch nach Einführung der Beikost soll weitergestillt werden, d.h. das Einführen von Beikost ist nicht mit dem Abstillen gleichzusetzen.
Diese Empfehlung berücksichtigt zahlreiche gesundheitliche Vorteile für Mutter und Kinder, darunter auch Aspekte der Allergieprävention.
Aktuelle deutsche Empfehlung zum Stillen
Abstillen
Die Nationale Stillkommission gibt keine ausdrückliche Empfehlung, wann endgültig abgestillt werden sollte.
- Wie lange insgesamt gestillt wird, bestimmen Mutter und Kind.
Nationale Stillkommission
Die Nationale Stillkommission (NSK) wurde 1994 gegründet und hatte von 2002 bis 2019 ihren Sitz am Bundesinstitut für Risikobewertung. Seit dem 1. April 2019 ist die Nationale Stillkommission am Max Rubner-Institut (MRI) angesiedelt.
Rat und Hilfe für stillende Mütter
Neben den gesundheitlichen Vorteilen des Stillens für Mutter und Kind ist Stillen vor allem auch praktisch. Doch Stillen will gelernt sein. In Deutschland gibt es eine Reihe von Verbänden und Organisationen, die stillenden Müttern Hilfe anbieten. Gebündelte Informationen für junge Familien und Mütter bietet das Netzwerk Gesund ins Leben. Es ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Förderung der ersten 1000 Tage im Leben eines Menschen.
Muttermilchersatzprodukte
Wenn Mütter aus individuellen Gründen nicht stillen können oder wollen, stehen als Alternative industriell hergestellte Muttermilchersatznahrungen zur Verfügung:
- Säuglingsanfangsnahrung (mit der Vorsilbe "Pre" oder der Ziffer "1" gekennzeichnet) ist als alleinige Nahrung für Säuglinge in den ersten Lebensmonaten geeignet.
- Folgenahrung (mit der Ziffer "2" oder "3" gekennzeichnet) sollte frühestens ab einem Lebensalter von 6 Monaten und erst mit Beginn der Beikosteinführung gefüttert werden. Für Folgenahrung ist ein etwas höherer Mindestgehalt an Eisen im Vergleich zu Säuglingsanfangsnahrung vorgeschrieben. Sie können Säuglingsanfangsnahrung aber auch nach Einführung der Beikost weiterhin geben.
Was Sie bei der Zubereitung von Flaschennahrung beachten sollten, finden Sie hier.
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Regelungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 entsprechen.
Im Jahr 1981 wurde auf der Weltgesundheitsversammlung der Internationale Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten verabschiedet. Dieser enthält Empfehlungen zur Regulierung der Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten, Saugflaschen und Saugern. Damit soll verhindert werden, dass durch die forcierte Vermarktung dieser Produkte Mütter vom Stillen abgehalten werden. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die Kennzeichnung der Erzeugnisse zu ihrer richtigen Verwendung beiträgt
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 wurden die nicht rechtsverbindlichen Empfehlungen des Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten in der EU in verbindliches Recht überführt. Für die Überwachung der Einhaltung dieser und aller anderen Vorschriften für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung sind die Landesbehörden zuständig.