Das Deutsche Lebensmittelbuch und die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Ein "Weizenvollkornbrötchen" besteht aus mindestens 90 Prozent Weizen als Vollkorn, ein "Erdbeereis" enthält mindestens 20 Prozent Erdbeeren und "Tatar" ist zum Rohverzehr bestimmt. All diese Beschreibungen und noch weitere von "Aachener Leberwurst" über "Kokosmakronen", "Ohrlappenpilz" bis zur "Zwiebelwurst" sind in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches (DLMB) aufgeführt.

Leitsätze der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission

Die Leitsätze des DLMB beschreiben die allgemeine Verkehrsauffassung, also die Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale von mehr als 2000 Lebensmitteln. In den Leitsätzen sind die Charakteristika am Markt befindlicher Lebensmittel niedergelegt. Die Leitsätze des DLMB tragen dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung und Täuschung bei Lebensmitteln zu schützen. Die Leitsätze geben den redlichen Herstellungs- oder Handelsgebrauch ebenso wie die berechtigte Verbrauchererwartung wieder

Information DLMBK

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Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) ist ein gesetzlich verankertes, unabhängiges Gremium, das bereits seit 1962 besteht.

Vertreterinnen und Vertreter aus den Bereichen Lebensmittelüberwachung, Wissenschaft, Verbraucherschaft und Lebensmittelwirtschaft erarbeiten in Fachausschüssen die Leitsätze. Diese beschreiben das gemeinsame Verständnis einer Vielzahl von Lebensmitteln hinsichtlich ihrer Zusammensetzung und sonstiger Beschaffenheit unter Berücksichtigung des redlichen Herstellungs- und Handelsbrauchs sowie der berechtigten Verbrauchererwartung.

Die DLMBK ist ein unabhängiges Gremium, dessen Sekretariat im BMEL angesiedelt ist. Das BMEL ist jedoch selbst kein Mitglied und hat daher auch kein Stimmrecht.

Die DLMBK informiert auf Ihrer Internetpräsenz über ihre Arbeitsweise und Funktion. Eine Informationsbroschüre steht zum Download bereit.

Leitsätze als Orientierung

Da die Leitsätze von allen am Markt beteiligten Gruppen beraten und im Konsens beschlossen werden, stellen sie eine wichtige Orientierungshilfe für Hersteller, Händler, Importeure, Überwachungsbehörden und Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Auch für die Gerichte stehen sie im Streitfall als objektivierte antizipierte Sachverständigengutachten zur Verfügung.

Leitsätze werden aktualisiert und sind keine Rechtsnormen

Die Leitsätze werden von der DLMBK regelmäßig überprüft und bei Bedarf geändert, wenn sich z.B. eine veränderte Verkehrsauffassung von bereits beschriebenen Lebensmitteln ergeben oder wenn neue, noch nicht beschriebene Lebensmittel Marktrelevanz erreichen. Die Arbeit an den Leitsätzen des DLMB ist eine Daueraufgabe, denn sowohl die am Markt befindlichen Lebensmittel als auch die Herstellungs- oder Handelspraxis und berechtigte Verbrauchererwartung können einem Wandel unterliegen.

Die Leitsätze des DLMB sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich. Sie haben den Charakter objektivierter antizipierter Sachverständigengutachten und ergänzen lebensmittelrechtliche Vorschriften. Sie schränken keinesfalls die Zulässigkeit dessen ein, was nach nationalem oder EU-Recht erlaubt ist. Unternehmen dürfen mit Ihren Lebensmitteln von den Leitsätzen abweichen. Zur Vermeidung einer Irreführung oder Täuschung der Verbraucherinnen und Verbraucher werden diese Abweichungen jedoch hinreichend kenntlich gemacht werden.

Erschienen am im Format Basistext

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