Sachstandsbericht des Fachausschusses Nr. 3 "Fette/Öle, Feinkostsalate, Gewürze"

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat sich darauf verständigt, über den Fortschritt der Beratungen zu den Leitsätzen, die im Fachausschuss zur Bearbeitung anstehen, auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wie folgt zu berichten:

Ausgangssituation

Der Fachausschuss Nr. 3 der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist zuständig für die

  • Leitsätze für Speisefette und Speiseöle
  • Leitsätze für Feinkostsalate
  • Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten.

Das Präsidium der DLMBK hat beschlossen, dass die Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten in dieser Berufungsperiode prioritär bearbeitet werden, da die aktuelle Fassung aus dem Jahr 1998 stammt und einer Aktualisierung bedarf. Die Leitsätze für Speisefette und Speiseöle sowie die Leitsätze für Feinkostsalate wurden bereits in der vergangenen Berufungsperiode neu gefasst und veröffentlicht. Mit Beginn dieser Berufungsperiode lagen Änderungsanträge zu den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten sowie zu den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle vor.

Ziele

Der Fachausschuss für "Fette/Öle, Feinkostsalate, Gewürze" der DLMBK hat sich zum Ziel gesetzt, zuerst die noch nicht überarbeiteten Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten in dieser Berufungsperiode zu aktualisieren und gleichzeitig neue Änderungsanträge zu den zuletzt aktualisierten Leitsätzen zu prüfen. Ebenso werden verbliebene, noch nicht abgearbeitete Aufgaben aus der vorigen Berufungsperiode der DLMBK berücksichtigt.

1. Leitsätze für Speisefette und Speiseöle

Die Leitsätze für Speisefette und Speiseöle wurden in der vergangenen Berufungsperiode neu gefasst und veröffentlicht. Danach gingen einige Änderungsanträge ein, die alle in der Sitzung vom 22.3.2023 gesichtet wurden. Einige der Änderungsanträge bezogen sich auf rein formale Korrekturen, ohne inhaltliche Änderungen: So die Korrektur der Einheit in Anlage 5 zu Tocopherolgehalten in Rohölen, die Streichung der Angabe "definiert als < 0,05 %" ebenfalls in Anlage 5 sowie die Korrektur der Einheit der Sterin-Zusammensetzung in Anlage 4. Zu allen diesen Anträgen wurde beraten. Da der Fachausschuss in der Sitzung vom 22.3.2023 nicht beschlussfähig war, wurden die Beschlüsse zu den ersten beiden genannten Anträgen einvernehmlich im schriftlichen Umlaufverfahren getroffen. Zum vierten genannten Antrag (Korrektur Einheit Sterin-Zusammensetzung) wird es zunächst noch eine Rücksprache mit dem Antragsteller geben. Ein weiterer Änderungsantrag bezog sich auf die Prüfung der Sterin-Richtwerte für Kokosöl. Dieser wird beraten, wenn die inhaltliche Überarbeitung der Leitsätze für Speisefette und Speiseöle in dieser Berufungsperiode ansteht.
Anlässlich einer Anfrage sowie einer Empfehlung des BMEL beriet der Fachausschuss außerdem zu dem Beispiel "Sheabutter" in den Leitsätzen. Hintergrund ist der EU-rechtlich verankerte Milchbezeichnungsschutz in Verbindung damit, dass das Erzeugnis "Sheabutter" nicht als zulässige Bezeichnungs-Ausnahme im Beschluss der EU-Kommission 2010/791/EU für Deutschland genannt ist. Der Fachausschuss hat daher vorgeschlagen, das Beispiel "Sheabutter" aus den Leitsätzen zu streichen. Auch hierzu wurde der Beschluss einstimmig im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

Des Weiteren sprach sich der Fachausschuss in der Sitzung vom 6. und 7.3.2023 für eine Aktualisierung der Rechtsverweise aus.
Alle vorgenannten Änderungen und Aktualisierungen wurden in der Plenarsitzung vom 16.11.2023 vom Plenum der DLMBK angenommen.

2. Leitsätze für Feinkostsalate

Die Leitsätze für Feinkostsalate wurden in der vergangenen Berufungsperiode neu gefasst und veröffentlicht. Hier lagen keine neuen Änderungsanträge vor.

3. Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten

Der Fachausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.3.2023 die Beratungen zur Überarbeitung der Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten aufgenommen und in einer weiteren Sitzung am 6. und 7.9.2023 unter Hinzuziehung von Sachkennern fortgesetzt. Zur Bestimmung der Arbeitsschwerpunkte wurden die vorliegenden Änderungsanträge gesichtet, ebenso wie Meldungen aus dem Portal Lebensmittelklarheit.de. Zudem wurden Hinweise der Fachausschussmitglieder und Sachkenner berücksichtigt. Als inhaltliche Beratungsschwerpunkte wurden so identifiziert:

  • Aufnahme der Beschreibung von Sojasoßen,
  • Prüfung der Bezeichnungen, auch unter Berücksichtigung der Implikationen durch die Zusatzstoffgesetzgebung, die Zusatzstoffe in Gewürzmischungen zulässt,
  • Prüfung der Aufnahme von ätherischen Gewürzölen,
  • Abgrenzung von Aroma- zu Gewürzextrakten,
  • Prüfung, ob und welche Gewürzaromen in Gewürzmischungen, Gewürzaromazubereitungen und Gewürzaromasalzen verwendet werden
  • Überarbeitung der besonderen Beurteilungsmerkmale u. a. hinsichtlich der Aufnahme weiterer Erzeugnisse und Prüfung auf Differenzierung zwischen Blättern und Saat,
  • Prüfung, ob und in welchem Konzept Werte für Gehalte von ätherischen Ölen für einige Gewürze aufgenommen werden können,
  • Beschreibung verschiedener Würzsoßen,
  • Prüfung der Gehalte säureunlöslicher Asche.

Daneben ging es auch um Aktualisierungen z. B. der lateinischen Bezeichnungen für Pflanzenfamilien, der Fußnoten sowie um die Anpassung an die neue, einheitliche und barrierefreie Struktur der Leitsätze im Deutschen Lebensmittelbuch. Zudem erarbeitete der Fachausschuss eine Beschreibung der Produkte, die unter die Leitsätze fallen, ebenso wie eine Beschreibung der üblichen Herstellungspraxis. Der Fachausschuss war sich einig, auch die weiteren Beratungen unter Hinzuziehung von Sachkennern fortzusetzen.

Weitere Schritte

Die Beratungen zur Aktualisierung der Leitsätze für Gewürze und andere würzende Zutaten sollen in Quartal II/2024 unter Hinzuziehung von Sachkennern fortgesetzt werden.

Zu den Leitsätzen für Speisefette und Speiseöle wurden zu drei formalen Korrekturen (Einheit Tocopherole Anlage 5, Definition nicht-Nachweisbarkeit Anlage 5, Streichung von "Sheabutter") sowie der Aktualisierung der Rechtsverweise positive Beschlüsse im Fachausschuss eingeholt und die Änderungen im Plenum verabschiedet.  Auf ein Anhörungsverfahren konnte verzichtet werden, da es sich nicht um inhaltliche Änderungen, sondern um rein formale Korrekturen bzw. Aktualisierungen handelte und der Fachausschuss dem zustimmte.

Nach der Beschlussfassung durch die Kommission erfolgt jeweils die Rechtsprüfung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Leitsatzänderungen und -neufassungen werden im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

Stand 24.11.2023

Erschienen am im Format Artikel

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