Sachstandsbericht des Fachausschusses Nr. 2 "Fische und Fischerzeugnisse"

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat sich darauf verständigt, über den Fortschritt der Beratungen zu den Leitsätzen, die im Fachausschuss zur Beratung anstehen auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wie folgt zu berichten:

Ausgangssituation

Der Fachausschuss 2 "Fisch und Fischerzeugnisse" der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist zuständig für die

  • Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse
  • Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus.

Diese Leitsätze wurden nach einer vollständigen Überarbeitung der "Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“ als getrennte Leitsätze neu gefasst. Die Veröffentlichung der beiden Leitsatzneufassungen erfolgte im März 2021 im Bundesanzeiger und im April 2021 im Gemeinsamen Ministerialblatt. 

Im Oktober 2023 wurden die letzten Änderungen der "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse" und der "Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus" veröffentlicht.

Bei den "Leitsätzen für Fisch und Fischerzeugnisse“ wurde neben formalen Änderungen, auch eine Beschreibung von marinierten Heringshappen aufgenommen, sowie Änderungen der Beschaffenheit von Makrelenfilets zur Herstellung von Fischdauerkonserven und deren Bezeichnung. Außerdem wurde die Liste der Erzeugnisse mit geschützter geographischer Angabe aus Anhang 1 der "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse“ unter Bezug zur Verordnung (VO) (EU) Nr. 1151/2012 aktualisiert.

Bei den „Leitsätzen für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“ wurden formale Änderungen im Sinne der Barrierefreiheit veröffentlicht. 

Der Fachausschuss setzte in seiner 51. Sitzung am 6. Februar 2024 die Arbeit an den Leitsätzen fort.

Ziele

Der Fachausschuss (FA) hatte sich in seiner 51. Sitzung zum Ziel gesetzt, die Ergebnisse der jüngsten Anhörung der betroffenen Kreise zu beraten, daraus abgeleitete Änderungsvorschläge zu formulieren sowie weitere Anträge zur Fortschreibung und Aktualisierung der Leitsätze zu beraten und den betroffenen Kreisen zur Anhörung bzw. dem Plenum zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Zunächst befasste sich der Fachausschuss mit den Einwendungen und Anregungen der beteiligten Kreise zu den Begriffen "Marinaden" und "Würzmarinaden" (Antrag aus der 50. Sitzung des FA 2). Hier wurden insbesondere sprachliche sowie formale Anpassungen, auch unter Bezug zu den weiteren Leitsatzziffern, vorgenommen, um die Verständlichkeit für die Leserschaft weiter zu verbessern. Es wurde zudem eine Harmonisierung mit den "Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse" sowie den "Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten" angeregt.

Weiterhin wurde der Änderungsantrag aus der 50. Sitzung des FA 2 zur Leitsatzziffer 2.3.7.1 (Kochfischerzeugnisse) final besprochen und entschieden, dass die Formulierung "Hering, gekocht, in Gelee" dadurch ergänzt wird, dass dieses Erzeugnis auch ohne Haut im Verkehr sein kann: "Hering, gekocht, in Gelee: aus Filets oder Teilen davon mit oder ohne Haut." 

Die beratenen Änderungen aus dem Anhörungsverfahren der "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse“ werden dem Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt. 

Ebenso wird die Leitsatzziffer 2.3.8.1 der "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse“ (unter Fischdauerkonserven) bei der nächsten Veröffentlichung der Leitsätze redaktionell angepasst, um eine leichtere Lesbarkeit herzustellen: "(…) Sprotten (….) werden, auch thermisch vorbehandelt (z. B. gedämpft, blanchiert, geräuchert), auch unter Zugabe weiterer wertbestimmender Lebensmittel (z. B. Gemüsebeilagen), in geeignete Behältnisse eingelegt sowie Soße, pflanzliches Speiseöl8 oder Aufguss hinzugefügt und sterilisiert.“ Ein Anhörungsverfahren ist hierfür nicht vorgesehen, da es sich lediglich um eine redaktionelle Änderung handelt. 

Danach befasste sich der Fachausschuss mit den neu eingegangenen Änderungsanträgen.

Als erstes wurde ein Leitsatzänderungsantrag zu den enzymatisch gereiften Fischerzeugnissen (Anchosen) beraten. Es wurde der Antrag gestellt, in der Leitsatznummer 2.3.4.1 eine neue Produktgruppe - analog zur Leitsatznummer 2.3.5.1 - aufzunehmen: „-andere Zubereitungen wie z. B. Matjeshappen nordischer Art mit Äpfeln und Zwiebeln“. Für die weitere Befassung mit dem Antrag wird eine aktuelle Marktübersicht erstellt. 

Im Folgenden wurden zwei Leitsatzänderungsanträge bearbeitet, in denen Mindestfischanteile (Leitsatzziffer 1.1.6, 1.3.2, 2.3.5.1, 2.3.6.2, 2.3.8.1 und 2.3.8.2) bzw. Mindest-Krebs-/Weichtieranteile (Leitsatzziffer 1.1.9, 1.3.2, 2.2.1.2.2 und 2.2.2.2.2) beschrieben sind. Die Formulierungen zu den Mindestanteilen in beiden Leitsätzen wurden auf ihre Verständlichkeit geprüft. Hierbei wurden die Formulierungen so angepasst, dass klarer wird, dass sich quantitative Angaben von Zutaten und somit auch die Mindestanteile auf den Zeitpunkt der Herstellung bzw. Zubereitung beziehen. Die Änderungsvorschläge sind einem öffentlichen Anhörungsverfahren zugeführt worden. 

Danach ging es um Beratungen zur Verkehrsauffassung von "Backfisch": Herstellung und Bezeichnung, Zusammensetzung und verwendete Fischart. Es bestand Konsens, dass eine Marktübersicht erstellt werden muss, um eine allgemeine Verkehrsauffassung für „Backfisch“ in einem nächsten Arbeitstreffen erarbeiten zu können. 

Nachfolgend fanden Beratungen zu Filets von Fischen kleiner Größe statt: Verkehrsauffassung und Bezeichnung von Filet mit Bauchlappenanteilen. Es wurde vereinbart, dass bei Filets von Fischen kleiner Größe in der Bezeichnung nicht erwähnt werden muss, dass der Bauchlappen enthalten ist.

Weitere Schritte bis zur Veröffentlichung

Für die anstehende 49. Plenumssitzung der DLMBK wird der Kommission eine Beschlussvorlage zur Änderung der "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse“ und der „Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“ vorgelegt. 

Die vom Fachausschuss beschlossenen übrigen Empfehlungen zur Änderung der "Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse“ werden den beteiligten Kreisen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zur Stellungnahme zugeleitet. Der Fachausschuss wird sich danach mit den eingegangenen Einwendungen und Anregungen befassen. Zusammen mit den Sachkundigen werden eingegangene Stellungnahmen bearbeitet und zu einem späteren Zeitpunkt wiederum Beschlussvorlagen für das Plenum erstellt. 

Stand: 03.05.2024

Erschienen am im Format Artikel

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