Sachstandsbericht: Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse
Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission hat sich darauf verständigt, über die Änderung der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse wie folgt zu berichten:
Ausgangssituation
Für die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse ist der Fachausschuss 1 „Fleisch und Fleischerzeugnisse“ der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) zuständig.
Der Fachausschuss setzte in seiner 75. Sitzung am 24. März 2025 die Arbeit an den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse mit dem Ziel fort, die Ergebnisse der jüngsten Anhörung der betroffenen Kreise weiter zu beraten und daraus abgeleitete Änderungsvorschläge zu formulieren.
Ziele
Die 75. Sitzung des Fachausschusses 1 (FA 1) befasste sich u. a. weiter mit den Ergebnissen des Anhörungsverfahrens, welches nach der 74. Sitzung eingeleitet worden war.
Im Anhörungsverfahren wurden u. a. Anmerkungen übermittelt, die sich nicht auf die jüngsten Änderungsvorschläge des FA 1 bezogen. Diese Anmerkungen (zur Tierartenkennzeichnung, zur Beschreibung einer Verkehrsauffassung für großtechnisch hergestelltes Hackfleisch) wurden im FA nicht weiter behandelt, da sie das übliche Antragsverfahren für die Befassung des FA 1 nicht durchlaufen haben. Die kommentierenden Institutionen werden aufgefordert, bei entsprechendem Bedarf einen Änderungsantrag an die Lebensmittelbuch-Kommission zu stellen.
Die allgemeine Verkehrsauffassung von Hackfleischerzeugnissen wurde unter Berücksichtigung der Rückmeldungen aus den letzten Anhörungsverfahren weiter beraten. Ein Vorschlag zur Änderung der Überschrift zu Leitsatznummer 2.1.5 wird zugunsten einer allgemein einheitlichen Systematik der Überschriften im Leitsatz abgelehnt. Die nachfolgenden Abschnitte bleiben nach eingehender Diskussion der Anmerkungen aus dem Anhörungsverfahren gegenüber dem Vorschlag des FA 1 unverändert. Da ein Rohverzehr von „Geflügelhackfleisch“ unüblich ist, soll in diesem Abschnitt die Formulierung „bei zubereitetem Geflügelhackfleisch werden nur Salz, Zwiebeln und/oder Gewürze verwendet“ entfernt werden. Zudem wird die weitere Bearbeitung dieser Leitsatznummer zurückgestellt bis Marktdaten zu BEFFE-Gehalten von Geflügelhackfleisch vorliegen; der vom FA 1 vorgeschlagene Mindestgehalt von 11,5 % BEFFE wurde im Anhörungsverfahren in mehreren Stellungnahmen als zu niedrig bewertet.
Der Aufbau des neuen Abschnitts „Produkte aus Hackfleisch“ soll nach intensiver Diskussion unverändert bleiben; den Überarbeitungsvorschlägen aus den Stellungnahmen konnte nicht gefolgt werden. Im Bereich der Burgerpatties wurde anhand der Stellungnahmen ausführlich diskutiert, a) ob der Begriff „Patty“ eine Verkehrsbezeichnung darstellt, b) ob die Bezeichnung „Hamburger“ auch nur für Fleischpatties und nicht nur für das gesamte Convenienceprodukt verwendet werden kann, c) ob die Bezeichnung „Chickenburger“ - vergleichbar mit „Hamburger“ - nur Fleischpatties und/oder auch das gesamte Convenienceprodukt kennzeichnet, d) ob die Verwendung von Bindemitteln bei Geflügelfleischpatties üblich ist und in der Bezeichnung angegeben werden muss, e) ob der Ausdruck „keine weiteren Zutaten“ auch die Verwendung zugelassener Zusatzstoffe umfasst, f) ob bei Geflügelfleischpatties ein Hinweis auf „gering oder nicht zerkleinertes Fleisch“ die Beschreibung/Beschaffenheit eines „Patty“ erfüllt und in welcher Form eine diesbezügliche Kennzeichnung erfolgen soll. Die Diskussion der Punkte wurde nicht abgeschlossen und wird in der nächsten Sitzung fortgesetzt. Bezüglich des Bindemittelgehaltes und bezüglich der Abgrenzung zu Geflügelfrikadellen sollen von der Geflügelwirtschaft weitere Informationen eingeholt werden.
Weitere Schritte
Schwerpunkte der 75. Sitzung des FA 1 war die Bearbeitung der Stellungnahmen aus dem Anhörungsverfahren zu Leitsatznummer 2.1.5 ff. Änderungsbeschlüsse wurden noch nicht gefasst. Die Beratungen werden in einer nächsten FA-Sitzung fortgesetzt.
Stand: 27. März 2025