Sachstandsbericht des Fachausschusses Nr. 6 "Getränke"

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelkommission (DLMBK) hat sich darauf verständigt, über den Fortschritt der Beratungen zu den Leitsätzen, die im Fachausschuss zur Bearbeitung anstehen, auf der Homepage des Bundesernährungsministeriums wie folgt zu berichten:

Ausgangssituation

Der Fachausschuss 6 der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist zuständig für Leitsätze verschiedener Getränkegruppen. Bislang gehören dazu die

  • Leitsätze für Fruchtsäfte
  • Leitsätze für Erfrischungsgetränke
  • Leitsätze für Tee und teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakt und Zubereitungen
  • Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke.

Der Fachausschuss hat in mehreren zweitägigen Sitzungen mit der Überarbeitung dieser Leitsätze begonnen und auch darüber beraten, ob es sinnvoll und möglich ist, weitere Getränkearten in Form von Leitsätzen zu beschreiben.

Ziele

Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen

Die Leitsätze für Tee, teeähnliche Erzeugnisse, deren Extrakte und Zubereitungen wurden vom Fachausschuss umfassend überarbeitet, von der Kommission beschlossen und als Neufassung im Juni 2022 veröffentlicht.

Leitsätze für Erfrischungsgetränke

Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke überarbeitete der Fachausschuss in den letzten Jahren in mehreren Sitzungen unter Beteiligung von Sachkundigen, zuletzt im Mai 2023. Dabei wurden eingegangene Änderungsanträge, aber auch von den Fachausschussmitgliedern und Sachkundigen selbst vorgetragene Hinweise berücksichtigt. Die Leitsätze enthalten allgemeine Beschreibungen für Erfrischungsgetränke wie auch spezielle Beschreibungen für die vier Unterkategorien Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden und Brausen. Der Fachausschuss passte auch bei diesem Leitsatzentwurf die Struktur an die neue allgemeine Struktur der Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches an. Er ergänzte den Leitsatzentwurf beispielsweise durch die Leitsatznummer 1.2 Herstellung, um das grundsätzliche Herstellungsverfahren und die Verwendung von Zutaten zu beschreiben. Die Begriffsbestimmungen wurden überarbeitet und weitere geschmackgebende Zutaten, die mittlerweile marktüblich sind, hinzugefügt.

Die Fachausschussmitglieder, die beratenden Mitglieder der DLMBK, die Sachkundigen der Lebensmittelüberwachung, der Herstellerseite und der Verbände waren sich einig, dass Überarbeitungsbedarf auch bei den Beschaffenheitsmerkmalen sowie hinsichtlich Bezeichnung und Aufmachung besteht. Ein Ergebnis dieser Beratung war z. B. die Aufnahme der Bezeichnung "Erfrischungsgetränk" mit verschiedenen ergänzenden Hinweisen als Bezeichnung des Lebensmittels, was in der Praxis längst in Form einer beschreibenden Bezeichnung nicht nur für koffeinhaltige Erfrischungsgetränke üblich ist.

Anhand vieler Produktbeispiele konnte gezeigt werden, dass die bisher in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke geführten Kategorien – Fruchtsaftgetränke, Fruchtschorlen, Limonaden und Brausen – unverändert ihre Daseinsberechtigung haben. Prüfungsbedarf gab es insbesondere im Hinblick auf den Gesamtzuckergehalt von Limonaden. Nach intensiver Diskussion verständigten sich die Mitglieder des Fachausschusses darauf, dass die Angabe eines üblichen Mindestzuckergehalts aufgrund nicht gegebener Vergleichbarkeit bzw. wenig signifikanter Unterscheidung mit den weiteren Kategorien entfallen kann. Ein Mindestzuckergehalt wird darüber hinaus nicht als maßgebende Eigenschaft einer einzelnen Kategorie angesehen.

Ähnlich wie bei den Limonaden hat sich der Fachausschuss auch intensiv mit den Fruchtschorlen befasst. Die Beschreibung von Fruchtschorlen in den Leitsätzen und ihre Marktbedeutung wird vom Fachausschuss insgesamt bestätigt. Unter Berücksichtigung der im Handel anzutreffenden Produkte hat der Fachausschuss herausgearbeitet, dass in Fruchtschorlen Kohlensäure eine geschmackgebende Zutat ist, die auch Bedeutung für das Mundgefühl hat.

Die Beschreibung der in Limonaden und Fruchtschorlen verwendeten Aromen wurde an die Marktüblichkeit und die aktuelle europäische Gesetzgebung angepasst.

Die Diskussion zur Aufnahme von Beschreibungen weiterer Getränkekategorien wie Eistee oder sogenannter Near Water Getränke ergab, dass hierfür keine klaren Abgrenzungskriterien zu sonstigen Erfrischungsgetränken herausgearbeitet werden können. Die Besonderheit von Eistee liegt zudem darin, dass er sowohl ein Erfrischungsgetränk als auch ein Teegetränk sein kann. Diese allgemeine Klarstellung wird nun in einer neuen Leitsatznummer beschrieben. Bei Eistee ist Tee grundsätzlich eine geschmackgebende Zutat – jedoch nicht immer in konkret zu beschreibender Menge.

Nachdem alle Diskussionspunkte im Fachausschuss mit den Sachkundigen erörtert worden waren, stimmten die Fachausschussmitglieder über den neu erarbeiteten Entwurf der Leitsätze für Erfrischungsgetränke am Ende der 15. Sitzung am 05. Mai 2023 ab. Er wurde ohne Gegenstimme angenommen. Der Leitsatzentwurf wurde im Anschluss in ein öffentliches Anhörungsverfahren gegeben. Insgesamt gingen 14 Stellungnahmen ein, in denen viel positives Feedback zu den o. a. Überarbeitungen des Leitsatzentwurfs geäußert wurde. Inhaltliche Fragen, Hinweise und Klarstellungen aus dem Anhörungsverfahren wurden gemeinsam mit Sachkundigen in einer weiteren Sitzung des Fachausschusses am 30. August 2023 diskutiert und notwendige Änderungen vorgenommen. Abschließend wurde der finale Leitsatzentwurf einstimmig vom Fachausschuss angenommen.

Leitsätze für Fruchtsäfte

Auch die Leitsätze für Fruchtsaft und Fruchtnektar wurden vom Fachausschuss umfassend überarbeitet, von der Kommission beschlossen und als Neufassung im Februar 2023 veröffentlicht.

Leitsätze für weinähnliche und schaumweinähnliche Getränke

Der Leitsatz wurde redaktionell an die aktuelle Struktur der Leitsätze angepasst. Der Fachausschuss hat in seiner Sitzung am 30. August 2023 diese neue Struktur auf ihre Plausibilität überprüft und die eingegangenen Änderungsanträge und eigenen Merkposten gesichtet. Vorschläge für mögliche geeignete Sachkundige für die inhaltliche Diskussion der Änderungsanträge wurden gesammelt. Die inhaltliche Überarbeitung dieses Leitsatzentwurfs soll Schwerpunkt der nächsten Fachausschuss-Sitzung im ersten Halbjahr 2024 sein.

Weitere Schritte bis zur Veröffentlichung

Im nächsten Schritt wird die finale Leitsatzempfehlung des Fachausschusses für die Leitsätze für Erfrischungsgetränke in der Plenarsitzung der DLMBK Ende 2023 beraten und zur Abstimmung gestellt.

Nach der Beschlussfassung durch die Kommission erfolgt jeweils die Rechtsprüfung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Neufassungen werden im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

Stand: 18.09.2023

Erschienen am im Format Artikel

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