Sachstandsbericht des Fachausschusses Nr. 5 "Obst, Gemüse, Pilze"

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat sich darauf verständigt, über den Fortschritt der Beratungen zu den Leitsätzen, die im Fachausschuss zur Bearbeitung anstehen, auf der Homepage des Bundesernährungsministeriums wie folgt zu berichten:

Ausgangssituation

Der Fachausschuss 5 der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist zuständig für Leitsätze zu verschiedenen Obst-, Gemüse- und Pilzerzeugnissen. Dazu gehören die

  • Leitsätze für Obsterzeugnisse,
  • Leitsätze für Gemüseerzeugnisse,
  • Leitsätze für Speisepilze und Speisepilzerzeugnisse,
  • Leitsätze für Gemüsesaft und Gemüsenektar.

Die Geschäftsordnung der DLMBK vom 20. Juni 2016 gibt vor (§ 7 Absatz 3), dass jeder Leitsatz mindestens ein Mal in jeder Berufungsperiode auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden soll.

Ziele

Leitsätze für Speisepilze und Speisepilzerzeugnisse

Die Leitsätze für Speisepilze und Speisepilzerzeugnisse wurden vom Fachausschuss in der letzten Berufungsperiode umfassend überarbeitet und als Neufassung im August 2020 veröffentlicht.

In der letzten, der 11. Fachausschuss-Sitzung wurden die seitdem eingegangenen Änderungsanträge und Merkposten zu den Leitsätzen für Speisepilze und Speisepilzerzeugnisse gesichtet. Die Fachausschuss-Mitglieder haben sich darauf verständigt, bei einer der nächsten Fachausschuss-Sitzungen im kommenden Jahr unter Hinzuziehung von Sachkundigen dazu zu beraten

Leitsätze für Obsterzeugnisse

In der 11. Fachausschuss-Sitzung berieten die Fachausschuss-Mitglieder über notwendige formale Änderungen der Leitsätze für Obsterzeugnisse, die sich aufgrund der Umstellung auf ein barrierefreies Format der Leitsätze auf der Internetseite der DLMBK und des BMEL ergeben. Hierfür war an verschiedenen Stellen das Einfügen von Leitsatznummer-Überschriften notwendig. Der Fachausschuss prüfte die erstellten Überschriften und passte die Überschriften, die Struktur und die nachfolgenden Texte, wo nötig, an.

Zudem wurde unter der LS-Nr. 1.1.3 der Geltungsbereich der Leitsätze für Obsterzeugnisse klarer formuliert, in Abgrenzung zu den übergeordneten gesetzlichen Vorgaben.

Weiterhin hat der Fachausschuss zwei Änderungsanträge zur Bezeichnung von Heidelbeeren und bezüglich der eingesetzten Heidelbeer-Sorten bei Konserven beraten und Änderungen vorgenommen. Die Formulierungen zu den Bezeichnungen von Heidelbeeren wurden für tiefgefrorene Heidelbeeren und Heidelbeer-Konserven angepasst.

Der Fachausschuss beschäftigte sich außerdem erneut mit einem Änderungsantrag zur Aufnahme einer Beschreibung von Smoothies in den Leitsätzen. Dazu wurde im Vorfeld der letzten Sitzung eine fachausschussübergreifende Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Fachausschüsse 5 und 6 „Getränke“ sowie Sachkundigen gebildet, welche die grundlegenden Gemeinsamkeiten des breit gefächerten Angebotes dieser Produktgruppe auf dem Markt herausgearbeitet hat. So konnte eine allgemeingültige Beschreibung für die Produktkategorie Smoothies erstellt werden mit dem Ziel, die Produktvielfalt in dem Sektor zu wahren und eine Abgrenzung zwischen Mehrfruchtsäften und Smoothies zu erreichen.

Die hier genannten Änderungen und die erstmalig erstellte Beschreibung von Smoothies in den LS für Obsterzeugnisse wurden vom Fachausschuss erfolgreich abgestimmt.

Des Weiteren hat der Fachausschuss zu einem Änderungsantrag beraten, der sich für die Aufnahme von tiefgefrorenen Cranberries in die LS für Obsterzeugnisse ausspricht. Dazu sollen weitere Beratungen unter Hinzuziehung von Sachkundigen bei einer der nächsten Fachausschuss-Sitzungen stattfinden.

Leitsätzen für Gemüseerzeugnisse

Die letzten Änderungen der Leitsätze für Gemüseerzeugnisse wurden im Februar 2024 veröffentlicht. Dabei wurden u. a. die Beschreibung von Tomaten-, Oliven- und Artischockenerzeugnissen in die Leitsätze aufgenommen.  

Die in der 10. Sitzung im November 2023 vom Fachausschuss beschlossenen zusätzlichen Änderungen der Leitsätze für Gemüseerzeugnisse wurden in der 47. Plenarsitzung im Juni 2024 ebenfalls verabschiedet mit dem Ziel der Veröffentlichung. Schwerpunkt dieser Änderungen ist eine Beschreibung von Tomatenmark. Weitere formale Änderungen ergaben sich durch die Umstellung der Leitsätze auf ein barrierefreies Dokument. Hierfür war an verschiedenen Stellen das Einfügen von Leitsatznummer-Überschriften notwendig, sowie die Anpassung der Struktur und der nachfolgenden Texte, wo nötig.

Es liegen derzeit keine offenen Änderungsanträge zu den Leitsätzen für Gemüseerzeugnisse vor.

Leitsätze für Gemüsesaft und Gemüsenektar

In der 11. Sitzung wurden die zwei vorliegenden Änderungsanträge zu den Leitsätzen für Gemüsesaft und Gemüsenektar gesichtet. Der erste Änderungsantrag bezog sich auf die Aufnahme eines Parameters zur Frische-Messung. Dieser Antrag wurde von den Fachausschussmitgliedern aufgrund der geringen Datenbasis abgelehnt.

Des Weiteren hat sich der Fachausschuss darauf verständigt, eine Marktsichtung hinsichtlich der Beschaffenheit, Zusammensetzung und Bezeichnung von Gemüsesäften und –nektaren durchzuführen, aufgrund des zweiten vorliegenden Änderungsantrags, in dem eine Beschreibung der „Besonderen Beurteilungsmerkmale“ für Gemüsesaft und Gemüsenektar gefordert wird.

Die weiteren Beratungen sollen in einer der nächsten Fachausschuss-Sitzungen unter Hinzuziehung von Sachkundigen durchgeführt werden.

Weitere Schritte

Die Änderungen der Leitsätze für Obsterzeugnisse, die vom Fachausschuss beschlossen wurden, werden im nächsten Schritt in ein öffentliches Anhörungsverfahren gegeben. Anschließend werden die Einwendungen bei der nächsten Fachausschuss-Sitzung beraten.

Die Änderungen der Leitsätze für Gemüseerzeugnisse, die in der 49. Plenarsitzung im Juni 2024 beschlossen wurden, sollen nun veröffentlich werden. Dazu erfolgt jeweils zunächst die Rechtsprüfung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Veröffentlichungen erscheinen im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Stand: 26.08.2024

Erschienen am im Format Artikel

Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

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