Sachstandsbericht des Fachausschusses Nr. 5 "Obst, Gemüse, Pilze"

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat sich darauf verständigt, über den Fortschritt der Beratungen zu den Leitsätzen, die im Fachausschuss zur Bearbeitung anstehen, auf der Homepage des Bundesernährungsministeriums wie folgt zu berichten:

Ausgangssituation

Der Fachausschuss 5 der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist zuständig für Leitsätze zu verschiedenen Obst-, Gemüse- und Pilzerzeugnissen. Dazu gehören die

  • Leitsätze für Obsterzeugnisse,
  • Leitsätze für Gemüseerzeugnisse,
  • Leitsätze für Speisepilze und Speisepilzerzeugnisse,
  • Leitsätze für Gemüsesaft und Gemüsenektar.

Die Geschäftsordnung der DLMBK vom 20. Juni 2016 gibt vor (§ 7 Absatz 3), dass jeder Leitsatz mindestens ein Mal in jeder Berufungsperiode auf seine Aktualität überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden soll.

Ziele

Leitsätze für Speisepilze und Speisepilzerzeugnisse

Die Leitsätze für Speisepilze und Speisepilzerzeugnisse wurden vom Fachausschuss umfassend überarbeitet und als Neufassung im August 2020 veröffentlicht. Änderungsanträge zu den Leitsätzen für Speisepilze und Speisepilzerzeugnisse, die nach der Veröffentlichung der Neufassung eingegangen sind, werden in dieser Berufungsperiode vom Fachausschuss beraten.

Leitsätze für Obsterzeugnisse

Die Leitsätze für Obsterzeugnisse wurden überarbeitet und als Neufassung im Juni 2022 veröffentlicht.

Leitsätzen für Gemüseerzeugnisse

Zuletzt wurden die Leitsätze für Gemüseerzeugnisse umfassend überarbeitet. Dabei wurden u. a. die Beschreibung von Tomaten-, Oliven- und Artischockenerzeugnissen in die Leitsätze aufgenommen. Schwerpunkte der Beratungen waren die korrekte Beschreibung der Verkehrsüblichkeit dieser Produkte in Deutschland unter Berücksichtigung internationaler Normen und Handelsbräuche, Restfeuchtegehalte von (teil)getrockneten Produkten, relevante und zu vermeidende Produktfehler und eine verständliche Abgrenzung zu Antipasti und Gewürzketchups, die in diesen Leitsätzen nicht beschrieben werden sollen.

Bei der letzten, der 10. Fachausschuss-Sitzung wurden die Leitsätze für Gemüseerzeugnisse erneut beraten. Hintergrund ist, dass bei der 47. Plenumssitzung der Fachausschuss darum gebeten wurde, die Beschreibung und Bezeichnung von Tomatenmark, wenn es in einem zusammengesetzten Lebensmittel eingesetzt wird, zu überprüfen. Der Fachausschuss ist diesem Auftrag nachgekommen und hat eine Beschreibung erarbeitet, in der der aufkonzentrierte Charakter sowie die Notwendigkeit der Angabe des Aufkonzentrierungsgrades bei Tomatenmark als Enderzeugnis im Unterschied zu Tomatenmark als Zutat in einem zusammengesetzten Lebensmittel klargestellt wird.

Die Leitsätze für Gemüseerzeugnisse wurden zudem aufgrund der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung auf ein barrierefreies Dokument zur Veröffentlichung auf der Internetseite der DLMBK und der Internetseite des BMEL umgestellt. Hierfür war an verschiedenen Stellen das Einfügen von Leitsatznummer-Überschriften notwendig. Der Fachausschuss prüfte die erstellten Überschriften und passte die Überschriften, die Struktur und teilweise die nachfolgenden Texte, soweit dies sinnvoll war, an.

Aufgrund eines vorliegenden Änderungsantrages hat der Fachausschuss 5 zur Produktgruppe der Smoothies beraten und sich darauf verständigt, in einer Fachausschuss-übergreifenden Arbeitsgruppe zusammen mit Vertretern des Fachausschusses 6 für Getränke eine Beschreibung von Smoothies zu erarbeiten.

Weitere Schritte

Die auf der Plenarsitzung der DLMBK im Sommer 2023 final beschlossenen Änderungen der Leitsätze für Gemüseerzeugnisse  wurden im Bundesanzeiger, im Gemeinsamen Ministerialblatt und auf der Webseite der DLMBK und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlicht.

Die vom Fachausschuss 5 in seiner letzten Sitzung neu beschlossenen Änderungen der Leitsätze für Gemüseerzeugnisse zum Tomatenmark und den formalen Anpassungen im Sinne der Barrierefreiheit werden dem Plenum der DLMBK in seiner nächsten Sitzung im Sommer 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach einer positiven Beschlussfassung durch die Kommission erfolgt jeweils die Rechtsprüfung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die Veröffentlichungen erscheinen im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt.

Für die nächste Sitzung des Fachausschusses sind weitere Beratungen zu einer Beschreibung von Smoothies vorgesehen. Des Weiteren sollen die Leitsätze für Gemüsesaft und Gemüsenektar beraten und überarbeitet werden, da hier noch die Überführung in die neue Struktur der Leitsätze aussteht.

Stand:19.03.2024

Erschienen am im Format Artikel

Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

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