Sachstandsbericht des Fachausschusses Nr. 7 "Speiseeis, Honig, Puddinge/Desserts"

Das Präsidium der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat sich darauf verständigt, über den Fortschritt der Beratungen zu den Leitsätzen, die im Fachausschuss zur Bearbeitung anstehen, auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wie folgt zu berichten:

Ausgangssituation

Der Fachausschuss 7 der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission ist zuständig für die

  • Leitsätze für Speiseeis
  • Leitsätze für Honig
  • Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Erzeugnisse.

Die letzten Änderungen der Leitsätze für Speiseeis wurden im Mai 2022 im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Es wurden nähere Hinweise zu den kursiv gedruckten Bezeichnungen gegeben und die Zutat "Vanillemark" wurde ergänzt.

Auch die jüngsten Änderungen der Leitsätze für Honig wurden im Mai 2022 im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Hier erfolgte eine Klarstellung hinsichtlich der topographischen Herkunftsangaben von Gebirgsblüten- und Bergblütenhonig. Zudem wurden weitere Änderungen aufgenommen mit dem Ziel der Vereinheitlichung der Leitsatzstruktur.

Der Fachausschuss tagte zuletzt im Februar 2024. Auf der Tagesordnung der 16. Sitzung stand die zweite Beratung zur neuesten Überarbeitung der Leitsätze für Speiseeis.
Nach Ablauf des Anhörungsverfahrens zu den Leitsatznummern 2.1.1 "Ausschließlich mit Milchfett hergestellte Speiseeissorten" und 2.1.3.1 "Sorbet" sowie den angepassten Überschriften im Sinne der Barrierefreiheit lagen dem Fachausschuss zwölf Einwendungen zur Beratung vor.

Ziele

Leitsätze für Speiseeis

Ziel der letzten Fachausschuss-Sitzung im Februar 2024 war es, die eingegangenen Einwände aus dem Anhörungsverfahren zu beraten. 

1. Leitsatznummer 2.1.1 "Ausschließlich mit Milchfett hergestellte Speiseeissorten"

In den fünf eingegangenen Einwendungen zur Leitsatznummer 2.1.1 "Ausschließlich mit Milchfett hergestellte Speiseeissorten" wurde darauf hingewiesen, dass die ins Anhörungsverfahren eingegangene Formulierung dieser Leitsatznummer auch die Möglichkeit eröffnet Eiweiß einzusetzen, welches nicht aus Milch oder Geschmack gebenden Zutaten stammt. Dies sei nicht marktüblich. Es sollte daher in den Leitsätzen klar dargestellt werden, dass nicht nur das Fett, sondern auch das Eiweiß bei ausschließlich mit Milchfett hergestellte Speiseeissorten ausschließlich aus Milch oder Geschmack gebenden Zutaten stammt. Nach ausführlicher Beratung einigte sich der Fachausschuss daher darauf, dies entsprechend klarzustellen. 

2. Leitsatznummer 2.1.3.1 "Sorbet"

In der letzten Sitzung hatte sich der Fachausschuss darauf geeinigt, dass ein Zusatz von Milcheiweiß zu technologischen Zwecken in Sorbet in geringer Menge möglich sein sollte. Die Fachausschussmitglieder hatten bei einer kurzen Einschätzung der Marktübersicht festgestellt, dass eine sehr geringe Anzahl der auf dem Markt befindlichen, als Sorbet bezeichneten Produkte, Milcheiweiß aufweisen. Zu dieser vorgeschlagenen Änderung der Leitsätze gingen sieben Einwendungen ein. Alle Einwendungen sprachen sich gegen diese Änderung aus. Typischer Handelsbrauch und auch berechtigte Verbrauchererwartung sei, dass Sorbet üblicherweise keine Milchbestandteile enthält. Diese Einschätzung teilten die Mitglieder des Fachausschusses und beschlossen die Änderung zu streichen. 

3. Überschriften

Zu den aufgrund der Umstellung auf ein barrierefreies Dokument angepassten Überschriften gingen keine Einwände ein. In zwei Einwendungen wurde jedoch um Anpassung der Überschriften der Leitsatznummer 2.2.1 gebeten, da hier in der Überschrift „Frucht/Gemüse“ genannt wird, während im Folgenden Gemüse nicht mehr erwähnt wird. Die Fachausschussmitglieder korrigierten dies im zweiten Absatz unter dieser Leitsatznummer. Weitere Änderungen bei den Überschriften wurden von den Fachausschussmitgliedern als nicht erforderlich angesehen, da unter Leitsatznummer 2.2.1 darauf hingewiesen wird, dass die Bezeichnungen in den folgenden Überschriften am Beispiel der Frucht Erdbeere aufgeführt sind. 

4. Sonstige Einwände

In einem weiteren Einwand wurde vorgeschlagen das Erzeugnis "Frozen Yogurt" in die Leitsätze aufzunehmen. Die Fachausschussmitglieder hielten fest, dass es sich bei "Frozen Yogurt" um gefrorenen Joghurt bzw. um ein gefrorenes Joghurterzeugnis handelt. "Frozen Yogurt" ist also ein Milcherzeugnis, für das abschließende rechtliche Vorgaben (vgl. Milchbezeichnungsschutz) existieren, und wird daher nicht in die Leitsätze für Speiseeis aufgenommen. 

Ein weiterer Einwand regte an, generelle Rechtsverweise, z. B. bezüglich der Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen, bezüglich des Umgangs mit allergenen Zutaten und bezüglich Hygiene (insbesondere Verwendung von Rohei), vorzunehmen. Die Fachausschussmitglieder sprachen sich gegen derartige generelle Rechtsverweise in den Leitsätzen aus. Leitsätze beschreiben übliche Verkehrsauffassungen von Lebensmitteln und verweisen nur diesbezüglich auf Rechtsvorschriften, wiederholen aber kein generell geltendes Recht. 

Weiterhin wurde angemerkt, dass Speiseeis mit Milchalternativen bzw. veganes Eis nicht in den Leitsätzen definiert werde. Da in der Produktkategorie Speiseeis-Sorten ohne tierische Zutaten üblich sind und nicht zwangsläufig als klassisches Ersatzprodukt eingeordnet werden, wird eine Aufnahme von aus Milchalternativen hergestelltem Speiseeis oder veganem Speiseeis in die Leitsätze derzeit vom Fachausschuss als nicht notwendig erachtet. 

Leitsätze für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Produkte

Nach Abschluss des letzten Anhörungsverfahrens hatte sich der Fachausschuss in seiner 15. Sitzung beschlossen klarzustellen, dass die Verwendung milchfremder Fette bei Panna Cotta nicht üblich ist und dass neben Gelatine auch andere Dickungsmittel eingesetzt werden können.

Die Leitsätze wurden zudem aufgrund der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung auf ein barrierefreies Dokument zur Veröffentlichung auf der Internetseite der DLMBK und der Internetseite des BMEL umgestellt. Hierfür war das Einfügen verschiedener Leitsatznummer-Überschriften notwendig. Der Fachausschuss prüfte die erstellten Überschriften und passte die Überschriften und teilweise die nachfolgenden Texte, wo sinnvoll, an. 

Leitsätze für Honig

Die Fachausschussmitglieder befassten sich in ihrer 14. Sitzung mit der Frage, ob die Beschreibungen in den Leitsätzen vereinbar seien mit den EU-rechtlichen Regelungen zu Bergerzeugnissen. Ein Widerspruch bzw. ein Änderungsbedarf wurden nicht festgestellt. Es bleibt, bei einer erneuten inhaltlichen Überarbeitung der Leitsätze zu prüfen, ob eine Fußnote zu den einschlägigen Regelungen des EU-Rechts einzupflegen sei.

Weitere Schritte bis zur Veröffentlichung

Den vom Fachausschuss beschlossenen Änderungen in den Leitsätzen für Puddinge, andere süße Desserts und verwandte Produkte wurde in der Plenarsitzung im November 2023 zugestimmt. Nach der Beschlussfassung durch die Kommission erfolgte die Rechtsprüfung durch das BMEL. Nach Herstellung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) werden die Änderungen der Leitsätze voraussichtlich noch im zweiten Quartal 2024 im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht werden.

Die vom Fachausschuss beschlossenen Änderungen der Leitsätze für Speiseeis werden in der kommenden 49. Plenarsitzung im Juni 2024 der Kommission als Beschlussvorlage zur Abstimmung vorgelegt. Nach der Beschlussfassung durch das Plenum erfolgt auch hier die Rechtsprüfung durch das BMEL sowie die Herstellung des Einvernehmens mit dem BMWK und schließlich die Veröffentlichung der Änderungen der Leitsätze im Bundesanzeiger und im Gemeinsamen Ministerialblatt. 

Stand: 14.05.2024

Erschienen am im Format Artikel

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