Kennzeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel

In den letzten Jahren hat der Konsum von veganen und vegetarischen Lebensmitteln, insbesondere von klassischen Ersatzprodukten zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs, deutlich zugenommen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine transparente Kennzeichnung solcher Lebensmittel entscheidend, um eine aufgeklärte Kaufentscheidung treffen zu können.  

Dabei gilt: Auch vegane und vegetarische Lebensmittel unterliegen den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-Informationsverordnung, kurz LMIV). Sie sind so zu bezeichnen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei ihrem Einkauf eine qualifizierte Wahl treffen können und insbesondere nicht über die Eigenschaften veganer und vegetarischer Lebensmittel bzw. Ersatzprodukte getäuscht werden.

Für Milch und Milcherzeugnisse sieht das EU-Marktordnungsrecht einen Bezeichnungsschutz vor, sodass diese Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel – abgesehen von wenigen Ausnahmen wie z. B. Kokosmilch – nicht verwendet werden dürfen.

Leitsätze geben Orientierung für die Bezeichnung veganer und vegetarischer Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Die unabhängige Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK), in der die Verbraucherschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensmittelüberwachung vertreten sind, hat in den "Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" erstmals beschrieben, wie vegane und vegetarische Lebensmittel, die unter die klassischen Ersatzprodukte fallen, hergestellt, bezeichnet und aufgemacht werden.

Das BMEL,bei dem die DLMBK gebildet wird, hat im Dezember 2018 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (damals Energie) diese Leitsätze veröffentlicht.

Da die Leitsätze von allen am Markt beteiligten Gruppen beraten und im Konsens beschlossen werden, sind sie für Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen, Überwachungsbehörden und Gerichte eine wichtige Orientierungshilfe und dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung.

Die LMIV sieht vor, dass die Europäische Kommission einen Durchführungsrechtsakt zur Eignung von Lebensmitteln für Veganer und Vegetarier erlassen soll. Mit Veröffentlichung der "Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" ist Deutschland in Europa Vorreiter bei der Beschreibung veganer und vegetarischer Ersatzprodukte und kann zu gegebener Zeit einen wichtigen Beitrag zu der auf EU-Ebene noch ausstehenden Diskussion leisten.

Definition

Die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder hat in ihrer Sitzung am 22. April 2016 einer Definition der Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ zugestimmt. Diese Definitionen werden von den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder bei der Beurteilung der Kennzeichnung von als vegan oder vegetarisch bezeichneten Lebensmitteln zugrunde gelegt. Die DLMBK hat diese Definitionen in die Begriffsbestimmungen veganer und vegetarischer Lebensmittel in den "Leitsätzen für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" übernommen.

Einige vegane und vegetarische Lebensmittel tragen auch Label, an denen Verbraucherinnen und Verbraucher sich orientieren können. Darüber können Sie sich bei „Label online“ informieren.

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