Fischereiabkommen der EU mit Drittstaaten

Die EU schließt zwei Arten von Fischereiabkommen mit Ländern außerhalb der EU ab: Nördliche Fischereiabkommen und Partnerschaftliche Fischereiabkommen.

Die nördlichen Fischereiabkommen, die die EU mit den Nachbarn Norwegen, Island und den Faröer-Inseln abgeschlossen hat, regeln zum einen die gemeinsame Bewirtschaftung von Beständen, mit dem Ziel der nachhaltigen Nutzung. Zum anderen soll durch den Austausch von Fangquoten und den Zugang zu den ausschließlichen Wirtschaftszonen der Partner erreicht werden, dass die Fangflotten ihr Fangergebnis optimieren können. Aus wirtschaftlicher Sicht ist für die deutschen Fischer vor allem das Abkommen mit Norwegen besonders wichtig.

Im Rahmen der Partnerschaftlichen Fischereiabkommen leistet die EU ihren Partnerstaaten finanzielle und technische Hilfe bei der nachhaltigen Entwicklung ihrer Fischereiwirtschaft und erhält im Gegenzug Fangrechte in den Hoheitsgebieten dieser Staaten. Die EU-Flotte darf Fische aus Beständen fangen, die als ungefährdet gelten und von der eigenen Flotte des Landes nur unvollständig genutzt werden. Von besonderer Bedeutung für die deutsche Fischereiflotte sind die Abkommen mit Marokko, Mauretanien und Grönland.

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