Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik – Der Europäische Meeres-und Fischereifonds (EMFF)

Im Jahr 2014 hat der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF) den Europäischen Fischereifonds (EFF) sowie eine Reihe anderer Instrumente ersetzt. Der EMFF bildet die zentrale Säule für die Finanzierung der zukünftigen Gemeinsamen Fischereipolitik. 5,8 Milliarden Euro sollen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 zur Verfügung stehen.

Der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF)

Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds soll dazu dienen, die Zielsetzungen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik und der Integrierten Meerespolitik (IMP) zu erreichen:

  • Mitwirkung bei der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik,
  • Förderung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Fischerei und Aquakultur,
  • Förderung der Entwicklung und Umsetzung der integrierten Meerespolitik der EU parallel zu der Kohäsionspolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik,
  • Förderung einer ausgewogenen und integrativen Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete (einschließlich Aquakultur und Fischerei in Binnengewässern).

Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2014. Es wird ein neuer Europäischer Meeres- und Fischereifonds für den Zeitraum 2014 - 2020 eingerichtet, der auch Datenerhebung, Kontrolle und IMP erfasst. Die Verordnung legt die Ziele und Hauptausrichtungen fest und schreibt die Zuständigkeiten des Fonds sowie dessen Finanzrahmen fest.

EMFF unterstützt stärkere Ausrichtung der Fischerei auf das Nachhaltigkeitsziel

Aus Sicht Deutschlands ist wichtig, dass der EMFF die mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik eingeleitete stärkere Ausrichtung der Fischerei auf das Nachhaltigkeitsziel und die Einführung von Anlandeverpflichtungen und Rückwurfverboten unterstützt. Die Erhöhung der Mittel für die Kontrollen und die Datenerhebung zu den Fischbeständen ist daher nachdrücklich zu begrüßen. Auch die Berücksichtigung der Aquakultur als neuer Förderschwerpunkt trägt einer langjährigen deutschen Forderung Rechnung.

Zudem wird jetzt sichergestellt, dass das Verwaltungs- und Kontrollsystem transparent, administrierbar und kontrollierbar ist. Nur so kann den von Deutschland nachdrücklich unterstützten Cross-Compliance-Regeln Rechnung getragen werden.

Umsetzung des EMFF

Die Ziele des EMFF werden in Deutschland mit Hilfe des Operationellen Programms (OP) umgesetzt.

Die Umsetzung des EMFF durch das deutsche OP orientiert sich an diesen Zielen sowie an den übergeordneten Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik der Europäischen Union und der deutschen Partnerschaftsvereinbarung (Teil 1: Kapitel 1 und 2 (pfd, 4,4 MB); Teil 2: Kapitel 3 und 4 (pdf, 557 KB).

Förderschwerpunkte und Maßnahmen des Operationellen Programms

Folgende Förderschwerpunkte und Maßnahmen umfasst das Operationelle Programm:

  1. Maßnahmen zur Anpassung der gemeinschaftlichen Fischereiflotte
  2. Aquakultur, Binnenfischerei, Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur
  3. Datenerhebung
  4. Kontrolle
  5. Nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete
  6. Technische Hilfe

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