EU verbietet Hai-Finning

Mit der Verordnung (EU) Nr. 605/2013 vom 12. Juni 2013 haben das Europäische Parlament und der Rat ein vollständiges Verbot des sogenannten Finnings eingeführt. Seitdem ist es in der EU verboten, lebenden Haien die Flossen abzuschneiden.

Die Bundesregierung hatte sich bereits seit langem für einen besseren Schutz der Haie auf europäischer und internationaler Ebene und ein vollständiges Finning-Verbot eingesetzt. Insbesondere ist es auf Druck Deutschlands gelungen, die Fischerei auf Dorn- und Heringshai in den EU-Gewässern vollständig zu verbieten.

Grundsätzlich war das Hai-Finning in der EU, bei dem die wertvollen Flossen eines Hais an Bord von Fangschiffen abgetrennt und die verletzten Tiere anschließend zurück ins Meer geworfen werden, aus Tierschutzgründen bereits 2003 verboten. Die frühere Regelung hatte allerdings Schlupflöcher, die die wirksame Überwachung dieses Verbots erschwerten. Im Rahmen des FAO-Verhaltenskodex für verantwortliche Fischerei hatte die internationale Gemeinschaft bereits 1999 einen Aktionsplan zum Schutz und zur Bewirtschaftung von Haien beschlossen, der grundsätzlich weltweit auf das gesamte Verbreitungsgebiet von Haien und Rochen anwendbar ist. Die Staaten sind aufgefordert, nationale Aktionspläne zu verabschieden, wenn Schiffe unter ihrer Flagge eine gezielte Haifischerei betreiben oder regelmäßig Beifänge von Haien in anderen Fischereien zu verzeichnen sind.

Die EU und Deutschland setzen sich auf internationaler Ebene, insbesondere in den Regionalen Fischereiorganisationen, weiter nachdrücklich für ein umfassendes Finning-Verbot ein.

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