Internationale Walfangkommission: Gemeinsamer Standpunkt der EU
25 der 27 EU-Mitgliedstaaten sind Mitglieder in der IWC
Die EU kann mit ihrem großen Stimmengewicht auf den Ausgang von Entscheidungen in der IWC großen Einfluss nehmen. Um die Verhandlungen in einem für den Walschutz günstigen Sinn zu beeinflussen, legte die EU im Rat am 12. Dezember 2017 erneut einen "Gemeinsamen Standpunkt" für die nächsten drei IWC-Tagungen 2018, 2020 und 2022 fest.
Oberstes Ziel der EU ist es, eine wirksame internationale Rahmenregelung für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Walpopulation sicherzustellen, die langfristig eine erhebliche Verbesserung des Erhaltungszustands der Wale gewährleistet und alle Walfangaktivitäten der Kontrolle des IWC unterstellt.
Kernpunkte des neuen Gemeinsamen Standpunkts
- Beibehaltung des Moratoriums für den kommerziellen Walfang.
- Unterstützung von Vorschlägen, die auf die Einstellung des nicht der IWC-Kontrolle unterstehenden "Walfangs zu wissenschaftlichen Zwecken" abzielen.
- Unterstützung von Vorschlägen für die Ausweisung von Schutzgebieten für Wale.
- Ablehnung aller Vorschläge für neue Arten des Walfangs, es sei denn, diese Vorschläge erfüllen ganz bestimmte Voraussetzungen, insbesondere eine spürbare Verbesserung des Erhaltungszustandes der Wale.
- Unterstützung von Vorschlägen zur Regelung des indigenen Subsistenzwalfangs, sofern die Erhaltung der betreffenden Population nicht gefährdet ist, die Walfangtätigkeiten ordnungsgemäß reguliert werden und die Fänge auf einem nachhaltigen Niveau bleiben.
Warum hat Deutschland so entschieden?
Deutschland tritt seit langem auf allen Ebenen für den Walschutz ein, insbesondere im Rahmen der Verhandlungen bei der Internationalen Walfang-Kommission (IWC). Der Deutsche Bundestag hat in der Vergangenheit mehrfach Entschließungen verabschiedet, in denen er sich dezidiert für den Schutz der Wale ausgesprochen hat. Die deutsche Bevölkerung verfolgt die Aktivitäten zum Schutz der Wale mit besonders großem Interesse. Vor diesem Hintergrund begrüßt Deutschland die weitgehende Fortschreibung des bisherigen EU-Standpunktes für zukünftige IWC-Verhandlungen.