Walschutz
Die Bundesregierung tritt seit langem für einen umfassenden Schutz der Wale ein und lehnt den kommerziellen Walfang entschieden ab. Das gilt in gleicher Weise für den so genannten wissenschaftlichen Walfang.
Der Deckmantel der Wissenschaftlichkeit darf nicht dazu genutzt werden, um das Walfangmoratorium der Internationalen Walfang-Kommission (IWC) auszuhöhlen.
Die IWC wurde 1946 im Rahmen des in Washington beschlossenen Übereinkommen zur Regulierung des Walfangs gegründet. Deutschland ist diesem Übereinkommen 1982 beigetreten und zählt damit zu den heute 88 IWC-Mitgliedstaaten.
Die IWC trifft sich alle zwei Jahre und beschäftigt sich insbesondere mit der Entwicklung der Walbestände und erforderlichen Schutzmaßnahmen, mit Walschutzgebieten, Walfangquoten für indigene Völker und Walforschung. Die Kommission wird von drei Ausschüssen (Wissenschafts-Ausschuss, Bestanderhaltungs-Ausschuss sowie Finanz- und Verwaltungs-Ausschuss) und mehreren Unterausschüssen in ihrer Arbeit unterstützt.
Das Moratorium für den kommerziellen Walfang gilt seit 1986 und hat sich seither sehr günstig auf die Entwicklung einiger Großwalarten ausgewirkt. Das Moratorium verbietet jeglichen Walfang. Es sieht lediglich für indigene Völker Ausnahmen vor.
Deutschland tritt dafür ein, das Moratorium im Interesse des Walschutzes beizubehalten. IWC-Mitgliedsländer, die zu den Walfangnationen zählen, setzen sich dagegen dafür ein, das Moratorium zu beenden.
Gemeinsamer Standpunkt der EU-Mitglieder
Die in der IWC vertretenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - und damit auch Deutschland - haben sich im Dezember 2017 erneut auf einen sogenannten "Gemeinsamen Standpunkt" für ihre Verhandlungen in den folgenden drei Tagungen der IWC in 2018, 2020 und 2022 verständigt. Unterstützt werden soll danach:
- die Beibehaltung des Moratoriums für den kommerziellen Walfang
- Vorschläge, die auf die Einstellung des "Walfangs zu wissenschaftlichen Zwecken" abzielen,
- Vorschläge zur Regelung des indigenen Subsistenzwalfangs
- Vorschläge zur Ausweisung von Schutzgebieten für Wale nach den IWC-Regeln
Abgelehnt werden sollen hingegen grundsätzlich alle Vorschläge für neue, derzeit im Übereinkommen nicht vorgesehene Arten des Walfangs.