UN-Seerechtsübereinkommen

Verfassung der Meere

Das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UN) ist die Grundlage der Politik in Bezug auf die Meere. Es teilt die Meeresgebiete in unterschiedliche Zonen auf, in denen dem jeweiligen Küstenstaat differenziert ausgeprägte Regelungs- und Durchsetzungsbefugnisse zuerkannt werden.

Zu den Zielen des Seerechtsübereinkommens zählt die "ausgewogene und wirkungsvolle Nutzung der Ressourcen" und die "Erhaltung der lebenden Ressourcen und der Schutz und die Bewahrung der Meeresumwelt" der Meere und Ozeane.

Seit der Annahme des Seerechtsübereinkommens wurden eine Reihe von internationalen Abkommen über die praktische Umsetzung der nachhaltigen Fischerei auf hoher See vereinbart. Eines davon ist das Übereinkommen über die gebietsübergreifenden und weit wandernden Fischbestände (1995).

Seerechtsübereinkommen

Abkommen von 1982

  • Das Seerechtsübereinkommen (United Nations Convention on the Law of the Sea - UNCLOS) wurde 1982 geschlossen und ist die höchstrangige völkerrechtliche Grundlage für rechtliche Regelungen, welche die Meere betreffen.
  • Über 160 Staaten haben es unterzeichnet
  • Es teilt das Meer in die Zonen:

    • Innere Gewässer,
    • Küstenmeer,
    • Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) und
    • Hohe See.

Die UN-Abkommen spielen außerdem eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung zerstörerischer Fangpraktiken, die empfindliche Lebensräume, vor allem Seeberge und Tiefseekorallen, bedrohen.

UN-Resolution über nachhaltige Fischerei

2003 verabschiedete die UN-Generalversammlung die erste Resolution über nachhaltige Fischerei (A/RES/58/14). Die Generalversammlung nimmt seitdem jedes Jahr eine Resolution über nachhaltige Fischerei an, unter anderem Resolution 61/105 (2006), die den Schutz vor schädlichen Auswirkungen von Grundschleppnetzfischerei auf empfindliche Meeresökosysteme thematisiert.

Fischereiausschuss der FAO

Im Rahmen der Vereinten Nationen befasst sich insbesondere die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) mit Fragen der Fischerei. Der Fischereiausschuss der FAO (Committee on Fisheries - COFI) wurde 1965 während der 13. Sitzung der FAO-Konferenz gegründet.

Der Ausschuss befasst sich als globales zwischenstaatliches Forum mit Fragen der internationalen Fischerei und Aquakultur und richtet unter anderem Empfehlungen an die Regierungen, Regionale Fischereiorganisationen und Nichtregierungsorganisationen, Wirtschaftsteilnehmer und die internationale Gemeinschaft.

Der Fischereiausschuss ist das Forum, in dem auch globale Vereinbarungen und rechtlich bindende internationale Übereinkommen der FAO verhandelt wurden, z.B.

  • die Vereinbarung über die Einhaltung von Erhaltungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen (1993) ,
  • der Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei (1995) und
  • das Übereinkommen über Hafenstaatmaßnahmen zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei (2009).

Erschienen am im Format Artikel

Schlagworte

Das könnte Sie auch interessieren

Frischer Fisch muss gekennzeichnet sein (Thema:Lebensmittelkennzeichnung)

Frischer Fisch muss in Deutschland gekennzeichnet werden. Damit soll erreicht werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über wichtige Merkmale der Fischereierzeugnisse erhalten.

Mehr

Begleitausschuss "Nationaler GAP-Strategieplan" (Thema:Gemeinsame Agrarpolitik)

Begleitausschuss auf nationaler Ebene zur Steuerung und Begleitung der Umsetzung des GAP-Strategieplans in der Förderperiode 2023 – 2027.

Mehr

GAP-Strategieplan für die Bundesrepublik Deutschland (Thema:Gemeinsame Agrarpolitik)

Alle EU-Mitgliedstaaten müssen für die neue GAP-Förderperiode ab 2023 erstmals einen Nationalen Strategieplan für die 1. und die 2. Säule der GAP entwickeln - auf Basis der geltenden GAP-Strategieplan-Verordnung der EU.

Mehr