Agenda 2030 – Ziele für nachhaltige Entwicklung
Das Menschenrecht auf Nahrung ist mit konkreten Zielen in der Agenda 2030 verankert und speziell im zweiten Nachhaltigkeitsziel (SDG 2), das die Beendigung des Hungers sowie die Förderung einer besseren Ernährung und einer nachhaltigen Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 umfasst. Globale Krisen, Kriege, Klimawandel und der Verlust an Artenvielfalt stellen für die Erreichung des Ziels jedoch enorme Herausforderungen dar. Weitere Infos gibt es hier.