Das Menschenrecht auf Nahrung und die Freiwilligen Leitlinien der FAO
Das Recht auf angemessene Nahrung ist ein völkerrechtlich verankertes Menschenrecht. Verwirklicht ist dieses Recht dann, wenn jedem Menschen zu jeder Zeit Zugang zu Ressourcen gewährleistet wird, welche es ihm erlauben, Nahrung zu produzieren, zu verdienen oder zu erwerben.
Das Menschenrecht auf angemessene Nahrung ist von entscheidender Bedeutung für die Wahrnehmung aller Rechte.
Die Freiwilligen Leitlinien der FAO zum Recht auf Nahrung
Die im November 2004 von der FAO beschlossenen "Freiwilligen Leitlinien zur Unterstützung der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf Nahrung im Kontext nationaler Ernährungssicherung" geben den Staaten Handlungsempfehlungen für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung. Sie fordern von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verstärkte Anstrengungen zur Bekämpfung des Hungers.
Erkenntnisse und Erfahrungen langjähriger Entwicklungszusammenarbeit, Sozialpolitik und Menschenrechtspolitik sind in diese Leitlinien eingeflossen. Enthalten sind unter anderem Empfehlungen zur Implementierung menschenrechtlicher Instrumente und Institutionen, zur Sicherung des Zugangs zu den Produktionsressourcen wie Land, Wasser oder Saatgut, zur Verbesserung von landwirtschaftlichen Strukturen, Produktivität und Vermarktung sowie zur Einrichtungen von sozialen Sicherungsmechanismen.
Die Leitlinien dienen Staat, Medien und Zivilgesellschaft im weltweiten Kampf gegen Hunger und Unterernährung als wichtige Berufungsgrundlage für mehr innerstaatliche Verantwortung und gute Regierungsführung.
Mit den Leitlinien werden die Bemühungen für eine umfassende weltweite Bekämpfung von Hunger und Unterernährung im Rahmen der Vereinten Nationen gestärkt. Die Staatengemeinschaft hat mit ihnen zum ersten Mal Verpflichtungen aus den im Sozialpakt niedergelegten Rechten konkretisiert.
Die Bundesregierung hat durch das BMEL die Entwicklung dieser freiwilligen Leitlinien politisch und finanziell maßgeblich unterstützt.
Außerdem wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass das Recht auf Nahrung in der FAO in der Politik-, Programm- und Projektarbeit verankert wird.
Das BMEL beteiligt sich im Rahmen des bilateralen Treuhandfonds mit der FAO an Projekten zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung auf Länderebene.
Weitere Informationen (in englischer Sprache) zum Menschenrecht auf Nahrung bietet die Webseite der FAO: http://www.fao.org/righttofood/en/